14 Antworten

Mal den gesamten Artikel lesen und nicht nur den Titel...

Es gehe um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Badegäste entdeckten zunächst einen im Wasser treibenden Schwimmflügel, später dann die leblose Siebenjährige. Kurz darauf fand ein Helfer auch das zweite Mädchen unter der Wasseroberfläche.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/schweinfurt-baggersee-unfall-schwestern-tot-li.3299858

Wenn du zwei Kleinkinder hast im Alter von 6 und 7 Jahren, welche sogar noch Schwimmflügel nutzen müssen, lässt du diese niemals Unbeaufsichtigt.

Um zu Ertrinken und an den Folgen zu erleiden, musst du schon eine Weile Unterwasser sein.

Schlimmer sogar noch, dass nicht einmal die Eltern die ertrunkenen Kinder entdeckt haben, sondern Fremde Personen.


Wilhelm611  21.08.2025, 01:55

Sehe ich auch so! Die Eltern ließen sie offensichtlich längere Zeit unbeaufsichtigt! Wie können beide ertrinken, ohne dass die Eltern etwas bemerken?

Inkognito-Nutzer   20.08.2025, 20:34

Ja ich habe den Artikel gelesen. Und darin stand, dass die Kinder im flachen Wasser waren. Wie soll man da damit rechnen, dass da was passiert?

DieFreistunde  20.08.2025, 20:36
@Inkognito-Beitragsersteller

Kleinkinder sind Kleinkinder. Egal ob flach- tief oder in der Badewanne. Diese lässt du nicht unbeaufsichtigt. Man muss immer ein Auge auf Sie haben oder zur absoluten Not eine andere Person beauftragen, auf die Kinder zu achten. Wer das nicht schafft, hat seine Aufsichtspflicht verletzt.

Stellwerk  20.08.2025, 20:42
@Inkognito-Beitragsersteller

"Ja ich habe den Artikel gelesen. Und darin stand, dass die Kinder im flachen Wasser waren."

Nö, steht da nicht.

"Nach Polizeiangaben hatten die sechs und sieben Jahre alten Kinder am Donnerstag unbeaufsichtigt im See gebadet und waren dabei untergegangen. Badegäste entdeckten zunächst einen im Wasser treibenden Schwimmflügel, später dann die leblose Siebenjährige. Kurz darauf fand ein Helfer auch das zweite Mädchen unter der Wasseroberfläche. "

Inkognito-Nutzer   20.08.2025, 20:56
@Stellwerk

Dann stand das in einem anderen Artikel.

Stellwerk  20.08.2025, 21:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Klar und irgendwo stand dann auch, dass die Eltern direkt daneben standen?

Genau darum geht es ja bei diesen Ermittlungen: Wenn die Kinder sich ausschließlich im knöcheltiefen Wasser aufgehalten haben, ist die Frage der Aufsichtspflicht anders zu beantworten als wenn sie gesagt haben, he, wir schwimmen mal weiter raus und die Eltern das nicht begleitet haben.

Genau diese Umstände sollen jetzt ermittelt werden, um zu klären, ob die Eltern tatsächlich einen Fehler gemacht haben oder ob der Unfall außerhalb ihres möglichen Eingreifens stand.

Wilhelm611  21.08.2025, 09:57
@Officer321

Ja, genau das ist einem älteren Mann in unserer Gegend vor einigen Jahren passiert! Ursache war ein Kreislaufanfall und er lag mit dem Gesicht nach unten in der Pfütze ... (er war allein unterwegs)

Officer321  21.08.2025, 10:53
@Wilhelm611

Genau und deswegen ist es völlig egal ob die Kinder im flachen Wasser waren oder in einem Stausee. Die Eltern haben so oder so Aufsichtspflicht

Zwei Mädchen baden bei Schweinfurt unbeaufsichtigt im See und gehen unter. Sie werden reanimiert, doch Ärzte können sie nicht retten. Nun besteht der Verdacht der Verletzung der Aufsichtspflicht.

Steht doch klar im verlinkten Artikel.

Zwei Kinder sind gestorben, also muss der Grund ermittelt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen
Es gehe um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Steht doch in dem Artikel den du verlinkt hast.

Natürlich ist das Ganze für die Eltern schrecklich. Aber warum sollte man deswegen den Vorfall nicht prüfen?


Inkognito-Nutzer   20.08.2025, 20:32

Weil die Eltern schon gestraft sind. Hallo? Die haben (wahrscheinlich) ihre zwei (einzigen) Kinder verloren? Wie kann man da noch ermitteln wollen?

Kessie1  20.08.2025, 20:34
@Inkognito-Beitragsersteller

Dein Ernst?

Gerade weil sie gestorben sind, muss ermittelt werden ob die Eltern eine (Mit-)Schuld am Tod ihrer Kinder haben.

Da kannst du dich jetzt drüber aufregen oder einfach unsere Gesetze achten und beachten.

hachri  20.08.2025, 21:13
@Stellwerk

Rechtsstaat ist relativ - sprech aus vielfältiger eigener Erfahrung

Stellwerk  20.08.2025, 21:21
@hachri

Es handelt sich um zwei nicht natürliche Todesfälle und da wird zwangsläufig ermittelt. Punkt.

Kenshin663  21.08.2025, 10:11
@Inkognito-Beitragsersteller

Und deswegen wird (wie andere schon geschrieben haben) so genau wie möglich ermittelt was zu dem Tod der Kinder geführt hat.

Falls du das nicht weißt oder ausblendest: gegen einen Polizisten der jemanden erschossen hat wird auch ganz normal ermittelt. Auch wenn alles schlußeindlich korrekt war.

Zwei Kinder sind eines nicht natürlichen Todes gestorben. In solchen Fällen wird immer ermittelt, wie die genauen Umstände waren, um z. B. ein Tötungsdelikt auszuschließen. Und dazu gehört auch die Prüfung der Aufsichtspflicht, so bitter es für die Eltern auch sein mag.

Weil die Eltern nun mal eine Aufsichtspflicht haben