Warum gibt es so viele spießer?

10 Antworten

Mit einem Blick auf die Uhr kann man getrost von Ruhestörung sprechen, egal ob du das nun laut oder weniger laut findest. Je nach Bundesland gibt es bereits ab 20 Uhr Einschränkungen hinsichtlich lautstarker Instrumente. Es dürfen sich andere dadurch also belästigt fühlen. Und auch wenn du mit F1-Etikettierung kokettierst, bedeutet das nicht, dass du rund um die Uhr damit im Wohngebiet rumballern darfst.

lg up


anonym200886 
Beitragsersteller
 30.12.2024, 22:10

RLP hat ab 22 uhr.

Ja guck. Sei doch froh, dass sie nur drohen.

Wenn wir uns als Knaben blöde verhalten haben, haben wir - selbst von wildfremden Leuten auf der Straße - eine gescheuert bekommen.

Und wenn wir das zuhause erzählten, hat uns der Herr Vater gleich nochmal eine gescheuert.


HeinrikH  30.12.2024, 22:15

Fremde Kinder schlagen, weil sie etwas run, was einem nicht passt. Sehr geiles verhalten. Zum Glück zieht sowas heutzutage entweder eine Anzeige oder eine angemessene Gegenreaktion nach sich.

Merkur112  01.01.2025, 14:24
@HeinrikH

Ich glaube nicht, dass sich diese Neigung zur Gewalt nur durch größere Sanktionen ausgetrieben haben, sondern durch ein höheres Verständnis und ein besseres erzieherisches Bewusstsein der Allgemeinbevölkerung.

Obwohl ich ganz ehrlich glaube, dass bei so manchen Jugendlichen eine kräftige Schelle nicht ganz sinnlos wäre ;)

FlorianH246  30.12.2024, 22:03

Wtf, da fällt einem echt nix ein. Als wäre das ein anzustrebendes Miteinander, lebst du in 1950?

Merkur112  01.01.2025, 14:22
@FlorianH246

Das ist wahrlich kein anzustrebendes Miteinander gewesen. Daher schrieb ich ja :" Sei doch froh!"

Feuerwerk darf nun mal nur gezündet werden am 31 . 12 bis einschließlich 1.1 .

Und weiter nicht ohne Genehmigung


Ernst38  30.12.2024, 22:02

Das gilt für F2 aber nicht für F1

FlorianH246  30.12.2024, 22:01

Schonmal von F1/Jugendfeuerwerk gehört? Sieht nicht so aus. Das ist ganzjährig erlaubt.

tobiwan13  30.12.2024, 23:10
@FlorianH246

ja natürlich ganzjährig aber nicht während Ruhezeiten oder so dass man andere Menschen stört (insbesondere § 117 OWiG); lieber Florian, wir kennen uns ja schon vom letzten Jahr wenn mich nicht alles täuscht, dachte du hättest dich etwas weiterentwickelt

FlorianH246  30.12.2024, 23:14
@tobiwan13

Du bist ja auch wieder da...

Da die Frage um 21:55 gestellt wurde, wurde das Feuerwerk offensichtlich vor der Nachtruhe gezündet. Außerdem hört und sieht man F1 nicht mehr, wenn man das Fenster zumacht, die Effekt sind winzig. Das ist lächerlich.

tobiwan13  30.12.2024, 23:26
@FlorianH246

ja gut ich wusste ja die genaue Uhrzeit nicht und die genauen Effekte, Lautstärke kennst weder du noch ich und auch ob sich dadurch jemand gestört gefühlt hat, können wir nicht beurteilen. Gehört wurde es ja offenbar, wenn sich jemand beschwert hat und wie gesagt ich verweise da nur mal auf §117 OWiG, ist nicht ausgeschlossen, dass der Tatbestand erfüllt wird; jedenfalls ändert es nichts daran, dass man auch um 21.55 soetwas einfach unterlassen sollte. Geht doch aufs Feld oder sonst wo hin, aber wieso in einem fremden Wohngebiet, wie respektlos?

..Spießer..

Weil es nicht nur Du bist, die anderen auf den Sack gehen..Immer nur ..andere sind Schuld - dass du dich nicht an Gesetze hältst- kommt dir nicht in den Sinn?

Und wenn es 25 Jungs plus dir einfällt-

1x was zu zünden- sind es auch 26x - und vllt.genau 1x zu viel.

Je nachdem wann du geböllert hast... die Ruhezeit gilt so oder so auch wenn die Böller im legalen Rahmen liegen.