über den Umgang kann man natürlich immer diskutieren, allerdings solltest du dann erstmal bei dir anfangen, bevor du dich über andere beschwerst. Denkst du es ist angebracht während der Ruhezeit (nach 22 Uhr) Lärm zu veranstalten durch Feuerwerk, wenn z. B. in der Nachbarwohnung kleine Kinder schlafen oder Ähnliches. Natürlich kann es dann vorkommen, dass die Nachbarn direkt so reagieren.

Im Übrigen gelten die Ruhezeiten und Ordnungsvorschriften wie z. B. § 117 OWiG auch bei ganzjährig legalem Feuerwerk.

Etwas Rücksicht und gesunder Menschenverstand und das Leben wäre so einfach. Wie kann man denn in einem Wohngebiet Feuerwerk um diese Uhrzeit verwenden und sich dann wundern? Geht es dir gut? Das ist ja krank, beschwerst dich über die Leute und null Selbstreflexion und dann wahrscheinlich nicht mal 18 Jahre alt aber selbsternannter Pyro

Außerdem haben die Leute auch am 31.12. und 01.01. ein Recht auf Ihre Ruhe. Die Ruhezeit und die Ordnungsvorschriften gelten auch an diesen Tagen. Natürlich wird allerdings zum Jahreswechsel ein Verstoß wohl nicht geahndet. Aber am 31.12. z. B. 20h vor dem Jahrewechsel sieht das ganz anders aus. Aus welchem Grund sollten da die Ruhezeiten etc. nicht gelten?

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wenn die Menschen einfach zum originären Jahreswechsel für ein paar Minuten Feuerwerk verwenden würden, dann gäbe es glaube ich keine großen Probleme. Leider haben sich manche Menschen nicht so ganz im Griff.

Wäre denke ich das beste es einfach nicht mehr zu verkaufen. Letztendlich ist Tradition ohnehin das einzige wirkliche Argument der sog. Pyros. Ein sehr schwaches Argument allerdings, wenn man deren Verhalten betrachtet aber naja man wird sehen wie sich das entwickelt. Zumindest vorerst wird von politischer Seite wohl nicht viel passieren, da die Grünen die einzige relevante Partei ist, welche sich für ein Verkaufsverbot ausspricht meines Wissens.

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also m. E. würde Bürgergeld grundsätzlich nicht ausscheiden, da du ja grundsätzlich erwerbsfähig bist oder sehe ich das falsch.

Allerdings würde sich unabhängig davon die Frage stellen, ob du überhaupt einen Anspruch hast. Hierfür müsste man wissen wie und wo du wohnst, wie alt du bist etc.

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ja du solltest dich auf jeden Fall ändern (zumindest empfehle ich das), ich würde zwar den Kontakt nicht abbrechen, sofern ein Freund die AfD wählen würde, allerdings würde ich das nicht gutheißen und je nachdem, welche Gesinnung er hat, vielleicht doch etwas Abstand nehmen.

Aus welchem Grund wählst du denn die AfD? Aus wirklicher Überzeugung oder aus Protest?

Willst du wirklich Menschen wie Björn Höcke oder andere nachweisliche Rechtsextremisten unterstützen und zur Macht verhelfen? Falls du denkst, die AfD wäre tatsächlich eine gute Alternative zu den sog. "Altparteien", dann täuscht man sich mit dieser These meiner Ansicht nach gewaltig. Ich sehe in der AfD mehr Willkür und Inkompetenz als in allen Regierungen, die ich jemals erlebt habe.

Man sollte sich auch mal vergegenwärtigen, dass wir in Deutschland leben, es uns immer noch verhältnismäßig gut geht und diese AfD-Narrative einfach realitätsfern sind und zum Teil auch einfach nicht den Tatsachen entsprechen. Allein dass die AfD den Klimawandel mehr oder weniger leugnet zeigt diese Renitenz. Es geht nur darum Wähler abzugreifen und um möglichst kurzfristige und nicht nachhaltige Politik meines Erachtens nach.

Von der Ampel mögen zwar einige Vorhaben nicht recht populär sein und auch von der Umsetzung her teils fragwürdig, allerdings sehe ich hier eher die nachhaltige und langfristige Perspektive. Übrigens bei der CDU auch noch deutlich mehr als bei der AfD

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Ja!

Z. B. die Krankenhausreform, m. E. eine sehr gute Reform. Ich verstehe nicht, wieso diese v. a. von seiten der CDU so extrem kritisiert wurde.

Auch das Gebäudeenergiegesetz ist m. E. langfristig ein gutes Gesetz. Die Kritik meiner Meinung nach völlig unsachlich und maßlos. Dass es mit hohen Investitionen verbunden ist, welche für manche nicht tragbar sind, verstehe ich allerdings, weshalb die Umsetzung teilweise schwierig wird. Ändert aber nichts daran, dass Gas- und Ölheizungen einfach Auslaufmodelle sind und auch die Gas- und Ölpreise irgendwann nicht mehr bezahlbar sein werden.

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Ich persönlich finde die Ampel zumindest mal nicht schlecht. Die Ampel hat in den 2 Jahren für mein Empfinden einige Vorhaben durchgesetzt, andere aber auch weniger hinreichend. Man muss auch die unvorhersehbaren Krisen berücksichtigen. Natürlich läuft nicht immer alles optimal, aber das ist auch nichts neues in der Politik. Insofern lehne ich auch diese übertriebene Kritik der Ampel ab. Ich finde es sehr erschreckend, dass vor allem die AfD das alles so für ihre Zwecke ausnutzt und so viele Menschen auf diesen Zug aufspringen.

Was ich gut finde, dass die Politik der Ampel zumindest oft mehr langfristig und nachhaltig ausgerichtet ist, zumindest empfinde ich das so. Z. B. bei der AfD und teilweise auch CDU habe ich mehr das Gefühl, dass es darum geht, die Wähler zu gewinnen und in der Gegenwart zufriedenzustellen.

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Dein Bruder darf generell kein Feuerwerk verwenden, also anzünden. Ob er alleine ist oder nicht ist unerheblich. Naja der Bekannte hat Recht. Ihr solltet einfach kein Feuerwerk verwenden, wenn ihr noch nicht 18 seid. Überlasst die Verwendung wenn überhaupt einer volljährigen Person.

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Du bekommst gar nichts, werd erstmal 18.

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Leider ja, ich finde es allerdings unerhört um diese Uhrzeit schon beginnen. Was soll das denn? Willst du die Leute ärgern oder was hast du für eine Mission. An die Ruhezeiten würde ich mich allerdings schon halten, also je nachdem bis 6 oder 7 Uhr in der Früh.

Wegen unter anderem Leuten wie dir braucht es ein Verbot.

Ich sehe gerade auch, dass du erst 16 bist. Feuerwerk der Kategorie F2 ist ab 18. Insofern darfst du nicht mal Feuerwerk verwenden, außer Kategorie F1. Hoffe sehr du hälst dich daran. Falls nicht ist eh fast vorprogrammiert, dass irgendwer die Polizei ruft, wenn man in der Früh um 5 mit dem Lärm schon beginnt. Leute schlafen da noch.

Das sind mir die Liebsten, sind nicht mal 18 und wenn dann jemand die Polizei rufen will, sagen sie wahrscheinlich, ist doch alles legal es ist für 48h erlaubt. Paradox.

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Bewerben

Also ich denke, dass es durchaus möglich sein könnte, dass du Chancen bei der Polizei hast. Natürlich musst du dich gegenüber potenziellen anderen Bewerbers durchsetzen, es gilt das Prinzip der Bestenauslese.

In Bewerbungsgesprächen darf grundsätzlich nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gefragt werden, die zu keiner Verurteilung geführt haben. In diesem Fall ist das allerdings anders, da die Einstellung in den Polizei-Vollzugsdienst eine der wenigen Ausnahmen darstellt, bei welchen die Behörde Einsicht in das Erziehungsregister erhält. Die Frage wäre jetzt zunächst, wonach dein Verfahren genau eingestellt wurde . Das Erziehungsregister wird mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht.

Allerdings heißt ein solches Verfahren ohne Verurteilung nicht, dass du automatisch abgelehnt wirst, das hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere, ob das Verfahren Zweifel an der charakterlichen Geeignetheit begründen kann (z. B. Art, Schwere und seitdem verstrichene Zeit). Dazu gibt es auch ein Urteil vom OVG NRW, 18.12.2018 welches besagt, dass Straftaten die im jugendlichen Alter begangen wurden grundsätzlich geeignet sind Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizei-Vollzugsdienst zu begründen. Ich würde sagen, es hängt also ganz vom Einzelfall ab. Grundsätlich gilt bei eingestellten Verfahren die Unschuldsvermutung und es führt nicht per se zur Ablehnung.

Hinzu kommt, dass die Polizei wahrscheinlich auch über ihre eigenen Datenbanken Kenntnis über das Verfahren erlangen kann, bzw. zumindest über den potentiellen Verstoß.

Ich muss allerdings auch sagen, dass ich Cannabis-Konsum während dem Fahren plus Sachbeschädigung nicht gutheißen kann und denke, dass das durchaus auch zu einer Ablehnung führen kann, je nach Begründung. Ich kann allerdings nicht bewerten, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Sollten sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft allerdings zugetroffen haben und das Verfahren wurde nur aus Geringfügigkeit eingestellt, dann wird es denke ich schwierig für dich den Vorwurf entsprechend zu erkären.

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Naja also du wirst nicht jeden Tag Streife fahren oder an Einsätzen teilnehmen. In der 4. QE bekleidest du in der Regel ja eher Führungsämter oder übst höhere Tätigkeiten aus. Letztendlich wie der Kollege bereits sagt wirst du bei der Polizei aber immer einen gewissen Bezug zur Praxis haben.

Du musst aber auch erstmal in die 4. QE kommen, also brauchst entweder die entsprechende Vorbildung oder musst von der 3. in die 4. QE aufsteigen.

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Wenn du nicht 18 bist, dann verwende bitte auch kein Feuerwerk. Damit hat sich das "Problem" erledigt, ganz einfach.

Du weißt doch sogar, dass es erst ab 18 ist.

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Also der Mausefallen-Vergleich im Bezug auf den Tierschutz geht ja mal völlig fehl. Mäuse/Ratten etc. übertragen Krankheitserreger, insofern dient eine Mausefalle dem Schutz der Gesundheit von Menschen, welche in diesem Einzelfall ja wohl ganz eindeutig überwiegt. Im Übrigen gibt es denke ich heute auch Mausefallen, bei welchen das Tier nicht verletzt oder getötet wird. Ein Feuerwerk-Verbot würde ebenso dem Gesundheittschutz dienen.

Übrigens hat Feuerwerk auch sehr viele negative Auswirkungen. Dass es Leute stört kommt ja nur noch hinzu, das ist nicht der Hauptgrund. Außerdem ist es auch verständlich wenn das schon vormittags losgeht mit dem Lärm etc., dass sich Menschen dann gestört fühlen und insofern ist es m. E. gerechtfertigt hier von fehlender Rücksicht und Egoismus zu sprechen. Niemand sagt das bei Leuten, die nur zum Jahreswechsel Feuerwerk in haushaltsüblichen Mengen verwenden. Der Umweltaspekt ist im Übrigen auch nur einer von mehreren Aspekten und das jetzt mit Urlaub etc. generell zu vergleichen finde ich ehrlich gesagt schwierig. Nach der Logik müsste man ja entweder alles oder nichts verbieten und das ist nicht zielführend und wir leben übrigens ohnehin in einer Demokratie entsprechend werden Entscheidungen auf demokratischem Wege getroffen. Früher oder später wird man sehen, was dabei rauskommt.

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Unter 18 darf man nicht mal Feuerwerk der Kategorie F2 verwenden, nur um das mal klarzustellen. F3 darfst du dann erst recht nicht, ist sogar eine Straftat.

Ich denke es würde auf eine Geldstrafe hinauslaufen, wenn du die allerdings nicht bezahlen kannst dann wahrscheinlich Sozialstunden.

Würde ich dir dringend davon abraten, ich mein deine Frage hört sich so an als hättest du das vor. Falls du es machst, hoffe ich sehr, dass du erwischt wirst. Weil das ist echt extrem dumm.

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Bebauungsplan ist am detailliertesten. Danach kommt der Flächennutzungsplan etc.

Bzgl. Bebauungsplan und Flächennutzungsplan findet man näheres in den ersten § des BauGB. Regionalplan und Landesentwicklungsplan ist in anderen Gesetzen geregelt (ich glaube ROG und landesrechtlich z. B. BayLplG).

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Ich bin auch nicht unbedingt für ein totales Verbot, allerdings finde ich, dass das Verhalten der sog. "Pyros" gar nicht klar geht. Gefühlt 48h ohne Rücksicht durchgehend Feuerwerk zu verwenden ist zu viel des Guten und hat nichts mehr mit der genuinen Tradition zu tun um 24 Uhr Feuerwerk zu zünden, also am echten Jahreswechsel. Wenn man in Maßen Feuerwerk zündet habe ich nichts dagegen, auch wenn ich es selber nicht mehr mache, da viele Gründe dagegen sprechen, die für mich persönlich den Spaß daran bei weitem überwiegen.

Ich denke aber auch, dass es früher oder später ohnehin auf ein Verbot hinauslaufen wird bzw. darauf, dass die Nachfrage einfach nicht mehr da ist und die Pyro-Branche von alleine ausstirbt zumindest im Bezug auf Feuerwerk für Privatpersonen, vielleicht auch generell.

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nein gibt es nicht, auch z. B. beim Zoll musst du einen Eid leisten, wenn du dort als Beamter einsteigen möchtest.

Es gibt natürlich die Möglichkeit als Tarifbeschäftigter/Angestellter z. B. bei einer Ausländerbehörde zu arbeiten. Entweder kannst du eine Ausbildung dort beginnen oder es gäbe auch die Möglichkeit nach einem Studium (z. B. Jura) als Angestellter bei einer Behörde zu arbeiten. Bei Jura kann man natürlich ab einem gewissen Durchschnitt auch verbeamtet werden im höheren Dienst.

Wo ist das Problem einen Eid abzuleisten?

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Zunächsteinmal würde sich die Frage stellen, ob das jeweilige Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Dies bemisst sich nach Landesrecht, z. B. in Bayern Art. 55 ff. BayBO.

Anschließend prüft man dann die Genehmigungsfähigkeit. Voraussetzungen hierfür sind erstens, dass der Vorhabenbegriff i. S. d. § 29 Abs. 1 BauGB erfüllt ist. Im zweiten Schritt ist zu prüfen, in welchem Bereich (Bebauungsplan-Bereich, Innenbereich oder Außenbereich) das Vorhaben liegt. Im dritten Schritt wird dann die Zulässigkeit im jeweiligen Bereich geprüft (§§ 30 ff. BauGB).

Das ist eine sehr grobe Übersicht und pauschal lässt sich die Zulässigkeit in der Regel nicht beantworten. Bei manchen von dir beispielhaft genannten Vorhaben scheitert es unter Umständen je nach Größe bereits an der Genehmigungspflicht, dass heißt, diese dürfen ohne Genehmigung errichtet werden. An die baurechtlichen Vorschriften muss man sich dennoch halten.

Sofern die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung vorliegen ist diese allerdings in der Regel zu erteilen.

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