Verjährungsfristen ändern?!

5 Antworten

 Ich finde, dass sollte man auch bei Vergewaltigungen einfüren.

Nach 78b StGB ruht die Verjährungsfrist in solchen Fällen bis zum 30. Lebensjahr und beträgt 20 Jahre. Man kann also bis zum 50. Lebensjahr noch eine Vergewaltigung anzeigen, auch wenn diese Jahrzehnte zurückliegt.

In dem Fall würde ich Jemanden, der einer anderen Person so grausames zufügt, dass sie sich selbst tötet, auch wegen Mord oder zumindest der Beihilfe dazu verurteilen.
Wie seht ihr das?

Wie definiert man grausames? Es gibt und gab Menschen, die haben sich wegen einer Beziehungskrise umgebracht - soll man dafür auch für Mord/Beihilfe angeklagt werden, obwohl man nichts dafür kann, wie der Gegenüber das aufnimmt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 09:19

Nein, aber im Falle von einer Vergewaltigunfmg schon.

SirLucifer97  10.04.2025, 09:22
@Trop86

Und was ist mit Misshandlungen? Was ist mit Mobbing? Was ist mit Vernachlässigung? Was ist mit Erpressung? Was ist mit Nötigung?

Man kann das nicht pauschal auf einen Straftatbestand festlegen.

Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 22:25
@SirLucifer97

Tut man doch schon. Sind die fristen nicht unterschiedlich?

SirLucifer97  10.04.2025, 22:27
@Trop86

War bezogen auf deine Fixierung auf Vergewaltigung. Gibt genügend andere Straftaten, in denen sich das Opfer in der Folge umbringen kann. Und wie gesagt, auch ein reines Schlussmachen einer Beziehung kann dazu führen.

Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 22:34
@SirLucifer97

Das nicht. Das eine Beziehung zu scheitert, das ist ja kein Verbrechen. Übertrueben gesagt, einer klaut mein Handy und deshalb bringe ich mich um, damit ist nicht zu rechnen. Aber dass jenand an erwas so schlimmes wie Vergewaltigung zerbricht, damit kann man rechnen

SirLucifer97  10.04.2025, 22:37
@Trop86

Kann man bei jahrelangem Mobbing, Demütigung, Vernachlässigung, Nötigung und Erpressung usw. auch.

Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 22:40
@SirLucifer97

Bei sowas ja. Ich finde, wenn ich Jenanden mobbe, dann muss ich mit den Folgen rechnen. Das geht ja jahrelang, ust ja nichts einmaliges

Suizid ist keine Straftat. Somit kann man auch nicht wegen Beihilfe oder Anstiftung verurteilt werden.

Verjährungsfristen sind historisch gewachsen und werden auch entsprechend angepasst. Bei deinem Beispiel der Sexualverbrechen. Bei einer Vergewaltigung ruht die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.


Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 09:19

Aber wenn man einen in den Tod tribt schon

RalfLeckeier  10.04.2025, 09:22
@Trop86

"In den Tod treiben" ist keine Straftat. Vorausgegangene Bedrohungen, Erpressungen etc. schon. Allerdings wird das, zumindest im strafrechtlichen Sinne, kaum in einen kausalen Zusammenhang zum Tod der Person gesetzt werden können.

Bei Suizid gibt es keine Strafen


Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 22:27

Suizid ist das in dem Fall ja nicht. Weil der Grund dafür eine Vergewaltigung ist

disskutierer46  20.04.2025, 01:12
@Trop86

Es gibt doch ganz viele Straftaten, die zum Suizid führen können.

Dann müsste in diesem Fall der Täter ja auch wegen Mord bestraft werden.

Mobbing ist nicht strafbar,

kann aber zum Suizid führen.

Soll jetzt Mobbing gleich wie Mord bestraft werden?

In meiner Stadt gab es einen Fall, eine Vergewaltigung, die konnte kurz vor Ablayf der Verjährung geklärt werden. Ein Nann hat damals eine Frau vergewaltigt, aber mit einer Pistole


disskutierer46  20.04.2025, 01:19

Das Mord nicht verjährt, wurde 1979 beschlossen, in der letzten Verjährungsdebatte.

Das liegt an den Morden im Nationalsozialismus.

Trop86 
Beitragsersteller
 20.04.2025, 04:47
@disskutierer46

Auch interessant. Ja in anderen Ländern kann Mord auch verjähren

Trop86 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 22:26

Warum negative Bewertung?

maexchen1999  13.04.2025, 15:42
@Trop86

Vermutlich meinen sie, dass das Faktum der Vergewaltigung negativ ist, was ich auch so sehen würde.