Verjährungsfristen ändern?!
In Deutschland gilt glaube nur für Mord, dass es nicht verjährt. Ich finde, dass sollte man auch bei Vergewaltigungen einfüren. Oft leiden diese Personen auch ein Leben lang an den Folgen oder begehen Suizid. In dem Fall würde ich Jemanden, der einer anderen Person so grausames zufügt, dass sie sich selbst tötet, auch wegen Mord oder zumindest der Beihilfe dazu verurteilen.
Wie seht ihr das?
5 Antworten
Ich finde, dass sollte man auch bei Vergewaltigungen einfüren.
Nach 78b StGB ruht die Verjährungsfrist in solchen Fällen bis zum 30. Lebensjahr und beträgt 20 Jahre. Man kann also bis zum 50. Lebensjahr noch eine Vergewaltigung anzeigen, auch wenn diese Jahrzehnte zurückliegt.
In dem Fall würde ich Jemanden, der einer anderen Person so grausames zufügt, dass sie sich selbst tötet, auch wegen Mord oder zumindest der Beihilfe dazu verurteilen.
Wie seht ihr das?
Wie definiert man grausames? Es gibt und gab Menschen, die haben sich wegen einer Beziehungskrise umgebracht - soll man dafür auch für Mord/Beihilfe angeklagt werden, obwohl man nichts dafür kann, wie der Gegenüber das aufnimmt?
Und was ist mit Misshandlungen? Was ist mit Mobbing? Was ist mit Vernachlässigung? Was ist mit Erpressung? Was ist mit Nötigung?
Man kann das nicht pauschal auf einen Straftatbestand festlegen.
Tut man doch schon. Sind die fristen nicht unterschiedlich?
War bezogen auf deine Fixierung auf Vergewaltigung. Gibt genügend andere Straftaten, in denen sich das Opfer in der Folge umbringen kann. Und wie gesagt, auch ein reines Schlussmachen einer Beziehung kann dazu führen.
Das nicht. Das eine Beziehung zu scheitert, das ist ja kein Verbrechen. Übertrueben gesagt, einer klaut mein Handy und deshalb bringe ich mich um, damit ist nicht zu rechnen. Aber dass jenand an erwas so schlimmes wie Vergewaltigung zerbricht, damit kann man rechnen
Kann man bei jahrelangem Mobbing, Demütigung, Vernachlässigung, Nötigung und Erpressung usw. auch.
Bei sowas ja. Ich finde, wenn ich Jenanden mobbe, dann muss ich mit den Folgen rechnen. Das geht ja jahrelang, ust ja nichts einmaliges
Suizid ist keine Straftat. Somit kann man auch nicht wegen Beihilfe oder Anstiftung verurteilt werden.
Verjährungsfristen sind historisch gewachsen und werden auch entsprechend angepasst. Bei deinem Beispiel der Sexualverbrechen. Bei einer Vergewaltigung ruht die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.
"In den Tod treiben" ist keine Straftat. Vorausgegangene Bedrohungen, Erpressungen etc. schon. Allerdings wird das, zumindest im strafrechtlichen Sinne, kaum in einen kausalen Zusammenhang zum Tod der Person gesetzt werden können.
Bei Suizid gibt es keine Strafen
Suizid ist das in dem Fall ja nicht. Weil der Grund dafür eine Vergewaltigung ist
Es gibt doch ganz viele Straftaten, die zum Suizid führen können.
Dann müsste in diesem Fall der Täter ja auch wegen Mord bestraft werden.
Mobbing ist nicht strafbar,
kann aber zum Suizid führen.
Soll jetzt Mobbing gleich wie Mord bestraft werden?
In meiner Stadt gab es einen Fall, eine Vergewaltigung, die konnte kurz vor Ablayf der Verjährung geklärt werden. Ein Nann hat damals eine Frau vergewaltigt, aber mit einer Pistole
Das Mord nicht verjährt, wurde 1979 beschlossen, in der letzten Verjährungsdebatte.
Das liegt an den Morden im Nationalsozialismus.
Auch interessant. Ja in anderen Ländern kann Mord auch verjähren
Vermutlich meinen sie, dass das Faktum der Vergewaltigung negativ ist, was ich auch so sehen würde.
Nein, aber im Falle von einer Vergewaltigunfmg schon.