Zum Erwachsenenstrafrecht:

Das kommt immer auf den Einzelfall an.

Aber wenn in der Zeitung plakativ steht: " Vergewaltiger bekam 2 Jahre auf Bewährung.", dann handelt es sich in den meisten Fällen NICHT um eine klassische Vergewaltigung,

sondern um eine Tat, die vor 1998 "nur" als Sexuelle Nötigung bestraft worden wäre, mit einer Mindeststrafe von "nur" 1 Jahr.

Es wird eine Bewährungszeit zwischen 2 und 5 Jahren festgelegt.

Innerhalb dieser Zeit kann die Bewährung widerrufen werden.

Die Strafe steht im Führungszeugnis.

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Er kommt sehr wahrscheinlich nicht mehr aus dem Gefängnis heraus.

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Höhere Strafen für Kindesmissbrauch?

Es gab ja 2021 schonmal eine Strafverschärfung bezüglich Kindesmissbrauch. Die Gesellschaft hatte den Eindruck, dass die von den Gerichten ausgesprochenen Strafen zu niedrig waren. Ich kann das teils auch verstehen, bin aber der Meinung, dass der Gesetzgeber das falsch umgesetzt hat. Der Gesetzgeber hat damals einfach die Mindeststrafen angehoben, was zu einer höheren Bestrafung von Fällen im untersten Schwerebereich führt. Gerade da fand ich die Verschärfung aber wenig passend.

Anliegen des Gesetzgebers war es nämlich eigentlich, schwere Fälle härter zu bestrafen, dabei spielt für diese die Mindeststrafe des Grunddelikts keine große Rolle. Aus meiner Sicht müsste man den Weg gehen, die Strafen in solchen Fällen zu erhöhen, in denen besonders schwere Umstände vorliegen und diese gesetzlich normieren. Teils gibt es das ja schon (z.B. höhere Strafen bei Penetration oder schwerer körperlicher Misshandlung), aber man könnte das noch erweitern. Z.B. könnte man eine Mindeststrafe von 5 Jahren normieren, wenn es zu einem Suizidversuch infolge des Übergriffs kam (gibt es so ähnlich schon bei der Nachstellung im StGB) oder wenn das Kind vergewaltigt wurde und daraus eine Schwangerschaft resultierte. Oder wenn das Kind besonders jung war und es eine lang andauernde Tatserie war.

Der Gesetzgeber muss versuchen, besser zwischen "leichteren" und schweren Fällen zu unterscheiden, was meines Erachtens durch die damalige Verschärfung nicht gelungen ist.

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Die Strafen für Sexualdelikte sind mehr als ausreichend.

Es gab nach 1998 zahlreiche weitere Strafverschärfungen,

zuletzt gegen den Willen aller Kriminologen.

Die Mindeststrafe wurde von 6 Monaten auf 1 Jahr erhöht.

Einfach gestrickte Leute, typischerweise BILD-Leser, fanden das gut,

weil sie den juristischen Begriff "Kindesmissbrauch" ider "sexuelle Handlungen" mit dem umgangssprachlichen Begriff verwechseln.

Wenn eine 13jährige mit einem 14jährigen, beide voll bekleidet, einen Zungenkuss machen, dann ist das eine sexuelle Handlung.

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Nein

Steuerhinterziehung ist das einzige Delikt, was bei einer Selbstanzeige nicht bestraft wird.

Für Steuerhinterziehungen gibts in weit über 90 % der Verurteilungen nur Geldstrafen.

"Kinderschänder bekommen meist lange Freiheitsstrafen, manchmal sogar Sicherungsverwahrung.

"Oftmals ist es ja sogar so, dass Steuerhinterziehung gefühlt Hundert Mal stärker bestraft wird, als das sexuelle Vergehen an kleinen Kindern."

In Wirklichkeit ist es eher umgekehrt.

Die Medien berichten bei Steuerhinterziehung allerdings nur über Extremfälle.

Deswegen ist das Bild verzerrt.

In Sicherungsverwahrung kommt man aber für Steuerhinterziehung nicht.

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Dass der Uli Hoeness mit 3 1/2 Jahren eine so milde Strafe bekommen hat,

liegt an folgenden Gründen:

a) Von allen Bereicherungsdelikten wird, bei gleicher Bereicherungssumme, die Steuerhinterziehung am geringsten bestraft.

b) Für alle Bereicherungsdelikte gilt:

Je höher die Bereicherungssumme, desto geringer die relative Strafe.

Wenn also z.B. jem,and 1 Mio Steuern hinterzieht, und dann 2 Jahre Haft bekommt,

dann würde der selbe, wenn er 10 Mio hinterzogen hätte, nicht 20 Jahre bekommen.

Wenn ein Fahrraddieb 90 Tagessätze, entsprechend 3 Monate, bekommt, Fahrradwert 250 €,

dann müsste rechnerisch ein Tresorknacker, der 100.000 € stiehlt, dafür 100 Jahre Haft bekommen.

Dies ist aber nicht so.

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