Schon der Besitz von Kinderpornografie wird hart bestraft, wie man am Beispiel Metzeldet sieht.
Für Steuerhinterziehung gibts fast immer nur Geldstrafen.
Schon der Besitz von Kinderpornografie wird hart bestraft, wie man am Beispiel Metzeldet sieht.
Für Steuerhinterziehung gibts fast immer nur Geldstrafen.
Zum Erwachsenenstrafrecht:
Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Aber wenn in der Zeitung plakativ steht: " Vergewaltiger bekam 2 Jahre auf Bewährung.", dann handelt es sich in den meisten Fällen NICHT um eine klassische Vergewaltigung,
sondern um eine Tat, die vor 1998 "nur" als Sexuelle Nötigung bestraft worden wäre, mit einer Mindeststrafe von "nur" 1 Jahr.
Es wird eine Bewährungszeit zwischen 2 und 5 Jahren festgelegt.
Innerhalb dieser Zeit kann die Bewährung widerrufen werden.
Die Strafe steht im Führungszeugnis.
Friedrich Merz war ganz klar dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe genauso wie jede andere Vergewaltigung bestraft wird.
Durch die Falschbezichtigung kann der Mann zu Unrecht im Knast landen und der Ruf des Mannes wird erheblich geschädigt.
Das tut keiner.
Vergewaltigung ist ein Verbrechen.
Das ergibt sich aus dem StGB.
Ich denke in 90 % der Fälle ist schwere Körperverletzung schlimmer für das Opfer, da schwere körperliche und seelische Schäden entstehen, teils irreparabel.
Vergewaltigung hat schon immer in Deutschland zu den am härtesten bestraften Delikten gehört, vermutlich weil die Taten pervers sind.
Nein!
Man sollte nicht die Schuld bei sich suchen.
Die derzeitigen Strafen für Kindesmissbrauch sind m.E. i.A zu hoch.
Auch alle Kriminologen haben sich gegen die Erhöhung der Mindeststrafe von 6 Monaten auf 1 Jahr ausgesprochen.
Er kommt sehr wahrscheinlich nicht mehr aus dem Gefängnis heraus.
Die Strafen für Sexualdelikte sind mehr als ausreichend.
Es gab nach 1998 zahlreiche weitere Strafverschärfungen,
zuletzt gegen den Willen aller Kriminologen.
Die Mindeststrafe wurde von 6 Monaten auf 1 Jahr erhöht.
Einfach gestrickte Leute, typischerweise BILD-Leser, fanden das gut,
weil sie den juristischen Begriff "Kindesmissbrauch" ider "sexuelle Handlungen" mit dem umgangssprachlichen Begriff verwechseln.
Wenn eine 13jährige mit einem 14jährigen, beide voll bekleidet, einen Zungenkuss machen, dann ist das eine sexuelle Handlung.
Die derzeitigen Strafen sind zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung völlig ausreichend.
Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.
Ich bin generell gegen Straferhöhungen.
Ich finde die derzeitige Rechtslage Ok.
Deine Vorschläge sind beide Verfassungswidrig.
Wegen dem Zweiten Weltkrieg.
Außerdem reichen die heutigen Strafen sowieso zur erfolgreichen Kriminalitätsbekämpfung aus.
Steuerhinterziehung ist das einzige Delikt, was bei einer Selbstanzeige nicht bestraft wird.
Für Steuerhinterziehungen gibts in weit über 90 % der Verurteilungen nur Geldstrafen.
"Kinderschänder bekommen meist lange Freiheitsstrafen, manchmal sogar Sicherungsverwahrung.
"Oftmals ist es ja sogar so, dass Steuerhinterziehung gefühlt Hundert Mal stärker bestraft wird, als das sexuelle Vergehen an kleinen Kindern."
In Wirklichkeit ist es eher umgekehrt.
Die Medien berichten bei Steuerhinterziehung allerdings nur über Extremfälle.
Deswegen ist das Bild verzerrt.
In Sicherungsverwahrung kommt man aber für Steuerhinterziehung nicht.
Für das Vergehen Steuerhinterziehung gibts fast immer nur Geldstrafen, dagegen für das Verbrechen Vergewaltigung lange Haftstrafen.
Steuerhinterziehung ist das einzige Delikt, was bei einer Selbstanzeige nicht bestraft wird.
Steuerhinterziehung ist nur ein Vergehen mit Geldstrafe als Mindeststrafe.
In weit über 90 % der Verurteilungen sind nur geringe Geldstrafen.
Außerdem wird unter 1.000 € das Verfahren gewöhnlich eingestellt.
Steuerhinterziehung ist das einzige Delikt, was bei einer Selbstanzeige nicht bestraft wird.
Dass der Uli Hoeness mit 3 1/2 Jahren eine so milde Strafe bekommen hat,
liegt an folgenden Gründen:
a) Von allen Bereicherungsdelikten wird, bei gleicher Bereicherungssumme, die Steuerhinterziehung am geringsten bestraft.
b) Für alle Bereicherungsdelikte gilt:
Je höher die Bereicherungssumme, desto geringer die relative Strafe.
Wenn also z.B. jem,and 1 Mio Steuern hinterzieht, und dann 2 Jahre Haft bekommt,
dann würde der selbe, wenn er 10 Mio hinterzogen hätte, nicht 20 Jahre bekommen.
Wenn ein Fahrraddieb 90 Tagessätze, entsprechend 3 Monate, bekommt, Fahrradwert 250 €,
dann müsste rechnerisch ein Tresorknacker, der 100.000 € stiehlt, dafür 100 Jahre Haft bekommen.
Dies ist aber nicht so.
Von den Folgen für das Opfer sind Tötungsdelikte viel schlimmer als Vergewaltigung.
Beispiele für Tötungsdelikte sind Mord, Totschlag, KV mit Todesfolge, fahrlässige Tötung.