Glaubt ihr, wie es Friedrich Merz damals tat, dass Vergewaltigung in der Ehe keine Straftat ist?
39 Stimmen
16 Antworten
Natürlich kann man auch in der Ehe von seinem Partner oder seiner Partnerin vergewaltigt werden. Nur weil man verheiratet ist, kann man nicht machen was man möchte. Nein heißt nein.
Gewalt war nicht erlaubt. Das Problem im Moment ist auch noch die exzessive Ausdehnung dees Vergewaltigungsbegriffes.
Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung.
Alles was gegen den Willen geschieht ist eine Vergewaltigung.
Ja, weil er eine Zusatzartikel haben wollte. Das ist normal in einer Demokratie. Das man nicht den ersten Gesetzentwurf annimmt. Er hat aber nie gesagt, dass Vergewaltigung in der Ehe legal sein soll.
Als Frau gibt man ja mit der Heirat nicht seine sexuelle Selbstbestimmung auf und man unterschreibt auch keinen Vertrag, dass man seinem Ehemann immer und überall sexuell zur Verfügung stehen muss.
Von daher ist es gut, dass der Bundestag damals so entschieden hat, dass auch sexuelle Gewalt innerhalb einer Ehe strafbar ist. Alles andere wäre auch einfach nur absurd und frauenfeindlich. Diese Entscheidung hing zum Glück nicht an der Stimme des Abgeordneten Merz.
Das gilt in alle Richtungen, egal wie die Konstellation der Partner aussieht. Es muss nicht zwingend eine Frau das Opfer sein.
Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung, egal ob Ehemann, Freund, oder Fremder!
Ein Nein ist ein Nein, egal ob gesagt, oder gezeigt...
Und in der Ehe hat der Mann genauso wenig ein Recht auf Geschlechtsverkehr, wie sonst auch.
Wenn jemand Nein sagt und trotzdem weitergemacht und es zur Penetration kommt, ist es immer Vergewaltigung! Egal, ob beide miteinander verheiratet sind. Das damalige Gesetz an sich erachte ich als schwachsinnig.
Heute. Damals nicht