Würden Personen wie Hitler oder Stalin vor Gericht auch das Massenmörder gelten, obwohl sie die Taten ja nicht mit eigenen Händen ausgeführt haben?

4 Antworten

Das kann man schnell an die Gerichtsurteile erkennen, welche in Nürnberg gegen die Kriegsverbrecher, gefällt wurden.

Der Befehlshaber haftet hautsächlich für die dann begangenen Taten anderer.

https://museen.nuernberg.de/memorium-nuernberger-prozesse/themen/die-nuernberger-prozesse/der-internationale-militaergerichtshof-1945-1946/die-urteile

Woher ich das weiß:Hobby
Anstiftung 26 StGB

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Also nach unserem strafrecht .. Ja !

Hitler und Stalin würden wohl als Anstifter behandelt werden und zumindest im deutschen Strafrecht würde der Anstifter die gleiche Strafe erwarten.


horribiledictu  15.03.2025, 15:48

na zumindest könnten sich Hitler uns Stalin nicht damit herauszureden versuchen, sie hätten "nur" Befehle ausgeführt...

Man muss nicht selbst den Mord durchführen. Auftrag zum Massenmord ist auch Mord. Da werden halt Menschen und die Geräte als Waffen gelten.
Er hat ja die Gaskammern auch bauen lassen. Und die SS und SA dazu berechtigt diese Taten durchzuführen. Ohne A.H. Zustimmung wären die Morde ja auch nicht durchgeführt wurden.

Oder ohne Auftrag von Stahlin.