Würden Personen wie Hitler oder Stalin vor Gericht auch das Massenmörder gelten, obwohl sie die Taten ja nicht mit eigenen Händen ausgeführt haben?
Natürlich haben beide millionenfache Morde in Auftrag gegeben. Doch wie würde es denn ehrlicherweise dann in der Praxis aussehen, wenn man sie vor Gericht dafür verurteilen würde. Sie gelten ja als Massenmörder, doch würde das Gericht dies auch so sehen, auch wenn die Morde eigentlich andere in Wahrheit (wenn auch auf Befehl) begangen haben?
4 Antworten
Das kann man schnell an die Gerichtsurteile erkennen, welche in Nürnberg gegen die Kriegsverbrecher, gefällt wurden.
Der Befehlshaber haftet hautsächlich für die dann begangenen Taten anderer.
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Also nach unserem strafrecht .. Ja !
Hitler und Stalin würden wohl als Anstifter behandelt werden und zumindest im deutschen Strafrecht würde der Anstifter die gleiche Strafe erwarten.
na zumindest könnten sich Hitler uns Stalin nicht damit herauszureden versuchen, sie hätten "nur" Befehle ausgeführt...
Man muss nicht selbst den Mord durchführen. Auftrag zum Massenmord ist auch Mord. Da werden halt Menschen und die Geräte als Waffen gelten.
Er hat ja die Gaskammern auch bauen lassen. Und die SS und SA dazu berechtigt diese Taten durchzuführen. Ohne A.H. Zustimmung wären die Morde ja auch nicht durchgeführt wurden.
Oder ohne Auftrag von Stahlin.