Sollten öffentliche Unterstützer terroristischer Organisationen wie der Hamas oder der Hisbollah unverzüglich ausgewiesen werden?

11 Antworten

Wer terroristische Organisationen unterstützt, der hat hier nichts verloren!

Diese Leute die auf Demos und Kundgebungen ihre antisemitischen Parolen brüllen sollte man umgehend einkassieren und Ausweisung prüfen und dann auch konsequent ausweisen!

Kann doch wohl nicht angehen, wenn Juden hier wieder angegangen werden und solche Leute meinen hier Schutz zu finden um dann ihrem Judenhass zu frönen.


archibaldesel 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 19:55

Dem ist nichts hinzuzufügen

Gegsoft  07.10.2024, 22:22

Wie archibaldesel schon geschrieben hat, ist dem nichts hinzuzufügen. Aber ich frage mich, wieso man dann noch die Ausweisung prüfen soll. Wer in dem Land, das ihm Asyl gewährt, Straftaten verübt, hat sein Recht auf Asyl verwirkt und basta.

ja aufjedenfall ohne diskussion. was aktuell in Berlin abgeht oder in Essen

jeder der da mitmacht die polizei attackiert gehört ausgeweisen

Politische Agitation durch Asylbewerber und Asylanten gehört verboten. Wer im eigenen Land nicht den Mut hat für seine Überzeugung aufzutreten und zu kämpfen, hat in einem anderen Land, das ihm Schutz vor politischer Verfolgung bietet, erst recht keinen Anspruch auf politische Aktivitäten. Hierzu gehören die entsprechenden Gesetze angepasst. Ansonsten wird Deutschland zum Tummelplatz von Terroristen und Möchtegernrevolutionären.


Glasbernd  07.10.2024, 20:11

Sind wir schon

Gegsoft  07.10.2024, 22:27

Wer im Asyl gewährenden Land straftaten begeht, zeigt damit, dass er die Gesetzt des Landes nicht respektiert. Warum soll also das Land dem Asylanten noch Rechte zugestehen? Er hat sein Recht auf Asyl verwirkt und muss ausgewiesen werden.

Von mir aus gerne.

Allerdings ist es nicht möglich die Asylverfahren einfach auszuhebeln und die Leute heimzuschicken.

So einfach ist das nicht, wie viele sich das vorstellen.

Glaubt hier jemand ernsthaft, das die Regierungsparteien glücklich mit den straffällig geworden Asylanten sind und sie nicht am liebsten sofort ausweisen würden?


archibaldesel 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 19:51

Da es hier um kriminelle Handlungen geht, würde ich die Möglichkeit nicht kategorisch ausschließen. Hinzu kommt, dass den wenigsten Flüchtlingen Asyl zugestanden wird. Sie werden geduldet oder genießen subsidiären Schutz. Asyl bekommt nur, wer politisch verfolgt wird. Das sind die wenigsten.

Ja, wenn verfassungsrechtlich nichts dagegen spricht.


Funship  07.10.2024, 20:46

Du hast "nein" etwas umständlich ausgedrückt 😁

archibaldesel 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 06:53
@Funship

Das Grundgesetz verbietet es durchaus nicht, Kriminelle abzuschieben.