Rechtlicher Betreuer ist ein abgeschobener Asylbewerber, oder diesem wurde Betreuungsverfügung erteilt - Was passiert?

2 Antworten

So einen Fall gibt es nicht.

Wer keine Aufenthaltserlaubnis hat, kann nicht als Betreuer eingesetzt werden.

Um gesetzlicher Betreuer zu werden, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Betreuungsbehörde registrieren lassen und einen Sachkundenachweis über eine Weiterbildung erbringen. Neben dem Sachkundenachweis sind auch persönliche Eignung und Zuverlässigkeit nachzuweisen, die in einem Gespräch durch die Behörde geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann Sie das zuständige Betreuungsgericht bestellen..