Fragen zur rechtlichen Lage der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?
Hallo,
Ich überlege eine Patientenverfügung für mich zu erstellen und habe ein paar Fragen zum Thema bekommen, speziell zur damit verbundenen Vorsorgevollmacht.
Wenn man eine Patientenverfügung für sich erstellt dann erteilt man ja oft auch einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten, damit man sicher gehen kann das wenn man selber bewusstlos ist und medizinische Hilfe benötig, jemand sicherstellt das die Ärzte von der Patientenverfügung erfahren. So kann man sich sicher sein, dass nur die medizinischen Maßnahmen bei einem angewendet werden die man auch selber befürwortet in der jeweiligen Situation.
Nun mache ich mir aber Sorgen was passiert wenn man z.B. nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt und die Person der man die Vorsorgevollmacht erteilt hat entscheidet entgegen dem zu handeln was in der Patientenverfügung festgelegt wurde und was der Patient möchte.
Würden die Ärzte dann der Patientenverfügung folgen, also dem mutmaßlichem Willen des bewusstlosen Patienten - oder würden die Ärzte dem folgen was die Person mit der Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsangelegenheiten des Patienten möchte? Was hätte Vorrecht?
Außerdem bin ich besorgt was passiert wenn derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt bekommen hat den Ärzten mitteilt das der bewusstlose Patient - also man selbst - eine Patientenverfügung für sich erstellt hat, sodass die Ärzte womöglich unwissend bei dem Patienten medizinische Maßnahmen anwenden die er selbst nicht wollte in der Situation.
Gibt es die Möglichkeit statt eine Vorsorgevollmacht zu erstellen es öffentlich bekannt zu geben das eine Patientenverfügung für einen existiert, sodass Ärzte automatisch informiert werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird? Oder ist es möglich die Patientenverfügung bei Krankenhäusern vorher einzureichen oder bei einem speziell dafür geeignetem öffentlichen Amt für so etwas?
Ein großes Danke schon mal für eure Antworten! Lg Annie
3 Antworten
Man sollte immer einen Hinweis darüber ,dass eine Pat.Verfügung existiert, bei sich haben.( am besten beim Führerschein und/oder Personalausweis ) Behandelnde Ärzte sind heute oft froh wenn eine Verfügung existiert und richten sich auch danach. Aber auch der Vorsorgeberechtigte m u s s sich an die Pat.Verfügung halten!!
Es bietet sich an, die Vollmacht samt Verfügung notariell eintragen zu lassen. Dann gibt es eine Karte, die du mit den anderen persönlichen Dokumenten mitführen kannst. Im Fall des Falles wird dein Geldbeutel, oder deine Dokumentenaufbewahrung von den Notfallsänitätern, oder den Schwestern / Ärzten im Krankenhaus durchsucht.
Die möchten nämlich nicht nur wissen, wer du bist und ob du versichert bist, sondern natürlich auch, ob eine Patientenverfügung vorliegt. Theorethisch kann die abgerufen werden, wird aber selten gemacht. Man wartet lieber, dass Angehörige / Bevollmächtigte diese vorlegen.
Ärzte müssen sich zwingend an die Verfügung halten, der Bevollmächtigte kann nicht nach Gutdünken anders entscheiden.
Die Patientenverfügung ist grundsätzlich ein öffentliches Dokument, das kann der Vollmachtinhaber nicht vertuschen.
Außerdem darf er trotz aller Vollmachten nicht entgegen der Patientenverfügung handeln. Die steht in ihrem Machtbereich über der Vollmacht der Person. Der Vollmachtinhaber kann also alles tun, was er will - theoretisch - solange es der Patientenverfügung nicht widerspricht.
Dazu braucht man aber k e i n e n !! Anwalt oder Notar