Hallo, mich würde es interessieren von wem du beraten wirst und ob du was bezahlen musst. LG von Beate
Hallo, kannst du deine Frage bitte nochmal anders formulieren?
Generell macht man ja eine Verfügung um damit seinen Willen zu äußern für den Fall, dass man dazu selber nicht mehr in der Lage ist. Natürlich muss man darauf achten eine rechtsgültige Verfügung zu verfassen. Sehr gute Vordrucke und eine verständliche Anleitung gibt es bei der münchner Kanzlei Putz, Sessel und Steldinger kostenlos zum runterladen.
Schöne Grüße
hallo, eine Patientenverfügung ist immer gut.Besser ist es, gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung zu machen. Das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt die Vorsorgevollmacht. Für all das gibt es meiner Meinung nach bei der Kanzlei "Putz,Sessel und Steltinger" in München die besten Vordrucke . downloaden ist sogar kostenlos! Man braucht dazu auch keinen Notar oder Anwalt. Schöne Grüße!
Nein, das ist nicht nötig. Man sollte aber darauf achten, dass die Verfügung unmissverständlich abgefasst ist. Da das aber recht schwierig ist, empfehle ich immer wieder die Vordrucke der Kanzlei "Putz,Sessel und Steldinger" in München. Auf deren homepage findet man alles was man braucht. Übrigens kostenlos!! Schöne Grüße von Beate
Hallo, und ja - ich habe eine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gemacht. Ich war Anfang 50 als ich eine Ausbildung zur Hospizhelferin gemacht habe und zu dieser Zeit habe ich mich auch ausgiebig mit dem Thema Pat.Verfg. befasst.Nun bin ich 71 und habe meine Verfügungen schon einige male aktualisiert. Zur Zeit finde ich die Vordrucke von der Anwaltskanzlei Putz, Sessel und Steldinger in München am besten. Man kann sich diese kostenlos!!! runterladen.
Alles Gute und schöne Grüße von Beate
Hallo, das solltest du unbedingt machen. Pass aber bitte auf, dass du eine Pat.Verfügung machst die auch akzeptiert wird.(von den behandelnden Ärzten) Ich empfehle immer wieder die Vordrucke von der Anwaltskanzlei Putz,Sessel und Steltinger in München. Die haben auf ihrer homepage Vordrucke zum kostenlosen!!!!Download. LG von Beate
Hallo,
bitte betrachte die Stirn deines Vaters. Ist sie glatt und die Mimik ist entspannt kannst du davon ausgehen, dass es ihm gut geht. Ich habe als Hospizhelferin schon einige Menschen bis zu ihrem Tod begleitet und ich bin sicher, dass du meken würdest wenn es deinem Vater nicht gut geht. Hab Geduld, denn jeder Mensch braucht seine individuelle Zeit um diese Erde zu verlassen. LG von Beate
Genau für solche Fälle hat er doch seine Patientenverfügung gemacht. Also warum jetzt daran zweifeln.
Alles Gute und viel Mut
wünscht Beate
Ja, ich habe eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Ich habe auch schon festgelegt wer für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht nicht genügt, meine Betreuung übernehmen soll. Die Vordrucke habe ich von der Anwaltskanzlei "Putz, Sessel und Steldinger" in München. Man kann sich die Vordrucke von der homepage runterladen und selber ausdrucken ( kostenlos!!) oder sie sich für "kleines Geld" zuschicken lassen.
so ca. alle 2-3 Jahre unterschreibe ich die Vollmachten nochmal damit sie immer aktuell sind.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich arbeite ehrenamtlich als Hospizhelferin und bin deswegen ziemlich vertraut mit diesem Thema.
LG
Beate
hallo,
ich habe gute Erfahrungen mit den Vordrucken der Kanzlei Putz,Sessel und Steldinger in München gemacht. Die Vordrucke kann man sich kostenlos runterladen und dann selber ausdrucken. Zum Thema Patientenverfügung habe ich auch in meinem Profil noch einiges stehen. Schau doch mal rein.LG von Beate
Hallo,
schau doch bitte mal in mein Profil rein. Ich habe schon viel zu diesem Thema geschrieben. Ich habe gerade wieder 2 Exemplare der Pat.Verfügung der Kanzlei "Putz, Sessel und Steldinger" München für Freunde besorgt. Herr Putz ist einer der bekanntesten Anwälte für Patientenrecht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass " seine " Pat.Verfügung von den Ärzten meiner Mutter (die vor 2 Jahren gestorben ist ) zu 100% akzeptiert wurde.
Schöne Grüße
Beate
In deinem so speziellen Fall würde ich mich von einem Fachanwalt für Patientenrechte beraten lassen.Falls du in Bayern wohnst, in München gibt es die Kanzlei Putz, Sessel und Steldinger.( Die haben übrigens auch sehr gute Vordrucke zum herunterladen.)
LG
Beate
Da würde ich mich bei einem Anwalt für Patientenrechte beraten lassen
Nein, das ist nicht nötig. Man sollte aber darauf achten, dass sich die Verfügung nach dem Patientenverfügungsgesetz richtet. Nur dann hat man die Sicherheit eine g ü l t i g e Patientenverfügung zu erstellen. Sehr gute Vordrucke gibt es ( kostenlos zum downloaden) bei der Kanzlei "Putz,Sessel und Steldinger" München.
Man sollte immer einen Hinweis darüber ,dass eine Pat.Verfügung existiert, bei sich haben.( am besten beim Führerschein und/oder Personalausweis ) Behandelnde Ärzte sind heute oft froh wenn eine Verfügung existiert und richten sich auch danach. Aber auch der Vorsorgeberechtigte m u s s sich an die Pat.Verfügung halten!!
Hallo,
eine Patientenverfügung gilt nur:
wenn man sich aller Wahrscheinlichkeit im unmittelbaren Sterbeprozess befindet .
Oder wenn man sich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befindet.
Oder wenn man in Folge einer Gehirnschädigung die Fähigkeiten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren hat. Zum Beispiel nach direkter Gehirnschädigung durch Unfall, Schlaganfall, Entzündung und vergleichbarem.
Für indirekte Gehirnschädigungen z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen gilt das auch.
Diese Informationen habe ich von der homepage der Anwaltskanzlei " Putz, Sessel, Steldinger" in München.
LG
Ganz klar n e i n
LG
Hallo,
es ist nicht die Patientenverfügug in der man Besuchsrechte erteilt oder verweigert. ich denke, dass Du Dich prinzipiell einmal mit diesem Thema vertraut machen solltest. Ich empfehle immer wieder die Anwaltskanzlei "Putz, Sessel und Steldinger" in München. Auf deren homepage bekommst Du , übrigens kostenlos!! umfassende Informationen und Vordrucke zum downloaden. Wenn Du z.B. eine Vorsorgevollmacht für eine Person Deines Vertrauens ausstellst, bekommt n u r dieser Auskünfte von den behandelnden Ärzten. Einen Notar braucht man n u r für Vermögensangelegenheiten, Grundbesitz etc.
Liebe Grüße
Hallo,
ich empfehle immer die Vordrucke von der Kanzlei Putz,Sessel und Steldinger in München. Auf deren homepage findet man a l l e s was man braucht (zum runterladen kostenlos!! ) Die Anleitungen zum ausfüllen sind gut verständlich, so dass man auch weiss was man tut.
Liebe Grüße von Beate
Also ich empfehle i m m e r die Vordrucke der Anwaltskanzlei " Putz, Sessel und Steldinger" in München. Auf deren homepage findet man A L L E S was man zur Erstellung einer ( gültigen !!) Patientenverfügung braucht.
(übrigens kostenlos zum runterladen!!!)
Diese Kanzlei ist spezialisiert auf Patientenrechte.
( Ich habe für meine hochbetagte Mutter seinerzeit eine P.V. mit den Vordrucken dieser Kanzlei erstellt und die ist von den Ärztinnen und Ärzten der Intensivstation auf der meine Mutter lag, voll akzeptiert und auch befolgt worden.