Wir sind Eigentümer einer Wohnung - große Eingentümergemeinschaft = ca. 120. Corona-bedingt will der Verwalter nun dieses Jahr keine Versammlung durchführen. Die bisher genutzte Räumlichkeit würde nach meinem, und auch weiteren Eigentümern, Ermessen die gesamten Coronna-Sicherheitsmaßnahmen, wie Abstand und Belüftung, erfüllen.
Frage: Kann der Verwalter diese Absage eigenmächtig treffen? (Der Beirat ist auch für die Durchführung der Versammlung)