Kann man gegen den Willen einer Person einen gesetzlichen Betreuer anordnen?

4 Antworten

Das Betreuungsgericht kann das machen, wenn es nötig ist.

Nein, gegen den freien Willen ist das nicht zulässig, § 1896 Ia BGB.

Allerdings ist "frei" das Stichwort. In der Praxis wird leider die Fähigkeit zur freien Willensbildung häufig sehr liberal verneint.

Das Gericht kann einen Betreuer anordnen.