Karlsruhe lässt Richter gegen Maskenpflicht endgültig fallen

4 Antworten

Natürlich sagen sie, er habe sein Amt missbraucht. Natürlich klingt es im Juristendeutsch ganz sauber: nicht zuständig gewesen, Gutachter vorab gekannt, angeblich gezielt manipuliert. Aber die Wahrheit liegt nicht in den Paragrafen.

Die Wahrheit liegt darin, das der angeklagte Richter eben nicht unvoreingenommen war - neutral - wie er dann auch hätte urteilen sollen.


Patrick3319de 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 17:48

Woher willst du das wissen?

Matze19850706  04.07.2025, 17:52
@Patrick3319de

Die Begründung des Urteils beispielsweise. Besagter Richter hat an Demos von Coronagegener teilgenommen. Gezielt nach Eltern gesucht, die ein solches Verfahren initieren - für das er dann auch zuständig ist. Nach Gutachtern gesucht, die in diesem Sinne gegen die Maßnahmen urteilen.

Das ist schon sehr viel Befangenheit.

Patrick3319de 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 18:06
@Matze19850706

wo genau liegt dann der Unterschied zu Richtern, die regelmäßig bei Regierungskonformen Juristenverbänden sprechen, politische Narrative mittragen oder Urteile fällen, die sich auffällig eng an den Kurs der Exekutive halten? Ist das dann Neutralität? Oder nur die richtige Gesinnung?

Der Vorwurf gegen Dettmar lautet am Ende doch: Er hat nicht das Urteil gefällt, das gewünscht war – sondern eines, das dem staatlich verordneten Kurs widersprach.

Er hat das gemacht, was Richter eigentlich sollen: Unabhängig denken. Und genau das war das Problem.

Man nennt es heute nicht mehr politische Justiz. Aber man sieht, wie sie funktioniert.

Matze19850706  04.07.2025, 18:50
@Patrick3319de
Der Vorwurf gegen Dettmar lautet am Ende doch: Er hat nicht das Urteil gefällt, das gewünscht war – sondern eines, das dem staatlich verordneten Kurs widersprach.

Nein...die Vorwürfe sind die, die ich benannt habe. Wenn ein Richter sich ein Urteil zurechtschustert, dann kann man eben nicht mehr von einem unbefangen Urteil sprechen.

Patrick3319de 
Beitragsersteller
 09.07.2025, 15:17
@Matze19850706

Wer meint, der Richter sei nicht verurteilt worden wegen der inhaltlichen Rechtslage, sondern wegen der angeblichen Inszenierung eines Verfahrens, verkennt nicht nur den Kern des Rechtsstaats, sondern offenbart auch ein gefährlich verwässertes Begriffsverständnis von richterlicher Unabhängigkeit. Die Aussage, er „habe sich eine Klägerin gesucht“ und sei deshalb juristisch „unprofessionell“, offenbart das Grundproblem der heutigen Justizauffassung: Der Richter darf nach dieser Logik Recht zwar erkennen, es aber nicht anwenden, wenn es dem Zeitgeist oder der politischen Linie widerspricht.

Dass der Familienrichter seine Pflicht erkannt und gemäß seinem gesetzlichen Auftrag zur Kindeswohlabwägung gehandelt hat, ist nicht nur zulässig, sondern geboten. Wenn das Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 3 den Richter an „Gesetz und Recht“ bindet, dann ist es sein Auftrag, im Zweifel auch gegen Anordnungen zu urteilen, die offenkundig gegen höherrangiges Recht verstoßen – auch wenn der politische Wind anders weht.

Wer von einer „Inszenierung“ spricht, weil der Richter sich vorab juristisch absichert, Expertisen einholt und betroffene Elternteile motiviert, ihre Rechte geltend zu machen, der offenbart ein zutiefst obrigkeitliches Denken: Als müsse der Richter passiv bleiben, bis der Verwaltungsapparat ein Verfahren genehmigt. Doch genau das ist nicht der Geist eines freiheitlichen Rechtsverständnisses, sondern der einer gelenkten Justiz.

Es wird behauptet, das sei keine „Rechtsbeugung“, aber „juristisch unprofessionell“. Doch was ist das anderes als ein moralischer Vorwurf, verpackt in juristische Worthülsen? Eine angeblich fehlende Professionalität, weil der Richter seinem Gewissen folgt und das Kindeswohl über blinden Gehorsam gegenüber ministerialen Anordnungen stellt? Dann ist es nicht der Richter, der sich des Amtes schämen muss, sondern die Institutionen, die ihn dafür verfolgen.

Man erinnere sich: Derselbe Staat, der Gesetze erlässt, die Richtern einen Ermessensspielraum geben, duldet nicht, wenn dieser Ermessensspielraum entgegen der politischen Linie genutzt wird. Was hier geschieht, ist keine Ahndung formaler Fehler, sondern ein Exempel. Es geht darum, das Signal zu senden: Wer sich der Linie widersetzt, wird nicht für seinen Irrtum, sondern für seine Haltung bestraft.

Der historische Rückblick zeigt, wohin solche Entwicklung führt: Ob unter der Reichsjustiz im Kaiserreich, der politischen Justiz der Weimarer Republik oder der willfährigen Justiz der DDR – immer war es der Verlust der richterlichen Souveränität, der den Weg zur Willkür ebnete. Die größte Gefahr für den Rechtsstaat liegt nicht im einzelnen Fehlurteil, sondern in der Angst der Richter, ein Urteil zu fällen, das dem Zeitgeist widerspricht.

Der Fall des Richters, über den hier diskutiert wird, ist kein Einzelfall. Er ist der Prüfstein dafür, ob Justiz noch unabhängig ist – oder ob sie längst als Instrument einer politischen Exekutive fungiert, die Widerspruch nicht duldet und Dissens nicht mehr als Teil einer pluralen Rechtskultur anerkennt, sondern als „Inszenierung“ diffamiert.

Das Urteil war kein Verstoß gegen das Recht – sondern ein Verstoß gegen die Erwartung, dass sich Richter dem politischen Kurs unterordnen. Und genau deshalb wurde er belangt. Nicht weil sein Urteil falsch war, sondern weil es unerwünscht war.

Matze19850706  10.07.2025, 09:58
@Patrick3319de
Er ist der Prüfstein dafür, ob Justiz noch unabhängig ist

Wenn ein Richter sich selbst das Verfahren zusammenbastelt, in dem er dann urteilt ist es eben genau das nicht. Es ist eine Rechtsbeugung. Die Justiz wird zum Werkzeug - zu seinem Werkzeug. Somit ist er nicht unabhängig und neutral in seinem Urteil und hat auch nicht alle Verhältnismäßigkeiten/Seiten abgewogen, über die er urteilt.

Noch dazu war er nicht zuständig.

Eisenschlumpf  10.07.2025, 18:15
@Patrick3319de
Der Vorwurf gegen Dettmar lautet am Ende doch: Er hat nicht das Urteil gefällt, das gewünscht war – sondern eines, das dem staatlich verordneten Kurs widersprach.

Ja, in der Wahrheitspresse wird das so zurechtgedreht, es stimmt aber nicht.

Dieser Richter hat mit Vorsatz und System rechtswidrig gehandelt. Er darf sich nicht beklagen. Wenn ihm die Gesetze nicht passen, soll er Schuhmacher werden.

Er hätte nicht so agieren dürfen, wie er agiert hat. Wenn ein Richter bei gegenteiliger Entscheidung so agiert hätte, würdest du das dann auch richtig finden? Natürlich hatte er inhaltlich Recht. Das rechtfertigt es aber nicht, sich als Richter, der sein Amt neutral ausüben muss, so zu verhalten. Es wäre Aufgabe der Eltern und der Lehrer gewesen, die Schüler zu schützen und entsprechende Klagen anzustrengen. Nicht des Richters, der sich dafür eine passende Klägerin gesucht hat und bereits mit Experten Kontakt aufgenommen hat, die seine Einschätzung teilen. Hätte er das nicht getan, wäre er auch nicht verurteilt worden. Der Inhalt des Urteils und seine fehlende Zuständigkeit (str.) waren nicht Gegenstand des Urteils. Ob er strafrechtlich den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt hat, kann man so oder so sehen. Das ist juristisch umstritten.Das LG Erfurt und der BGH bejahten das. Das ist wohl verfassungsrechtlich vertretbar. Das Bundesverfassungsgericht prüft nur Grundrechtsverletzungen bei Verfassungsbeschwerden, nicht die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts, solange sie verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt. Einen Verstoß gegen diese Maßstäbe, insbesondere des Willkürverbots, habe die Verfassungsbeschwerde nicht aufgezeigt, sagt das Bundesverfassungsgericht. Ob das so ist, darüber kann man sich selbst ein Bild machen, denn die Verfassungsbeschwerde ist öffentlich zugänglich. Sein Verteidiger Gerhard Strate hat sie veröffentlicht.


Patrick3319de 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 18:10

Wenn ein Richter heute nicht mehr Recht sprechen darf, sondern bloß noch als unbeteiligter Verwaltungsbeamter auf Weisung handeln soll, dann ist er kein Richter mehr – sondern ein Erfüllungsgehilfe der Exekutive.

Wer ernsthaft meint, ein Richter dürfe zwar innerlich recht haben, aber das nicht in ein Urteil gießen, weil es ‚nicht sein Platz‘ sei – der erklärt das Recht zur politischen Gefälligkeit.

Ein Rechtsstaat lebt gerade davon, dass auch unbequeme Urteile möglich sind – selbst wenn sie gegen den Zeitgeist oder gegen das Regierungshandeln stehen. Dass dieser Richter nicht gegen, sondern für das Kindeswohl geurteilt hat, wird nicht bestritten – man straft ihn, weil er es gewagt hat, das Gesetz über die politische Linie zu stellen.

Das ist kein Verfahren mehr. Das ist ein Exempel.

Schestko  04.07.2025, 18:18
@Patrick3319de

Das ist eben falsch. Er wurde nicht verurteilt, weil er inhaltlich so entschieden hat, wie er entschieden hat, sondern weil er ein Verfahren praktisch inszeniert hat. Ja, er hätte als Familienrichter auch von Amts wegen tätig werden dürfen. Wurde er aber nicht. Er hat sich eine Klägerin gesucht und diese überredet, eine Klage einzureichen. Natürlich kann man argumentieren, dass es keine Rechtsbeugung sein kann, wenn er auch von Amts wegen hätte tätig werden dürfen. Würde ich persönlich auch eher so sehen. Aber ist eine gegenteilige Auffassung deshalb nicht vertretbar? Wohl eher nicht. Hätte er im Verfahren dann nur Experten geladen, die ihm das bestätigt haben, was er hören wollte - juristisch unprofessionell, aber keine Rechtsbeugung. Haben Gerichte, die pro Maßnahmen entschieden haben auch so gemacht, inklusive des Bundesverfassungsgerichts. So war es aber halt auch nicht. Er hat bereits vor dem Verfahren diese Experten kontaktiert. So kann man sich als Richter halt nicht verhalten.

Patrick3319de 
Beitragsersteller
 09.07.2025, 15:16
@Schestko

Wer meint, der Richter sei nicht verurteilt worden wegen der inhaltlichen Rechtslage, sondern wegen der angeblichen Inszenierung eines Verfahrens, verkennt nicht nur den Kern des Rechtsstaats, sondern offenbart auch ein gefährlich verwässertes Begriffsverständnis von richterlicher Unabhängigkeit. Die Aussage, er „habe sich eine Klägerin gesucht“ und sei deshalb juristisch „unprofessionell“, offenbart das Grundproblem der heutigen Justizauffassung: Der Richter darf nach dieser Logik Recht zwar erkennen, es aber nicht anwenden, wenn es dem Zeitgeist oder der politischen Linie widerspricht.

Dass der Familienrichter seine Pflicht erkannt und gemäß seinem gesetzlichen Auftrag zur Kindeswohlabwägung gehandelt hat, ist nicht nur zulässig, sondern geboten. Wenn das Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 3 den Richter an „Gesetz und Recht“ bindet, dann ist es sein Auftrag, im Zweifel auch gegen Anordnungen zu urteilen, die offenkundig gegen höherrangiges Recht verstoßen – auch wenn der politische Wind anders weht.

Wer von einer „Inszenierung“ spricht, weil der Richter sich vorab juristisch absichert, Expertisen einholt und betroffene Elternteile motiviert, ihre Rechte geltend zu machen, der offenbart ein zutiefst obrigkeitliches Denken: Als müsse der Richter passiv bleiben, bis der Verwaltungsapparat ein Verfahren genehmigt. Doch genau das ist nicht der Geist eines freiheitlichen Rechtsverständnisses, sondern der einer gelenkten Justiz.

Es wird behauptet, das sei keine „Rechtsbeugung“, aber „juristisch unprofessionell“. Doch was ist das anderes als ein moralischer Vorwurf, verpackt in juristische Worthülsen? Eine angeblich fehlende Professionalität, weil der Richter seinem Gewissen folgt und das Kindeswohl über blinden Gehorsam gegenüber ministerialen Anordnungen stellt? Dann ist es nicht der Richter, der sich des Amtes schämen muss, sondern die Institutionen, die ihn dafür verfolgen.

Man erinnere sich: Derselbe Staat, der Gesetze erlässt, die Richtern einen Ermessensspielraum geben, duldet nicht, wenn dieser Ermessensspielraum entgegen der politischen Linie genutzt wird. Was hier geschieht, ist keine Ahndung formaler Fehler, sondern ein Exempel. Es geht darum, das Signal zu senden: Wer sich der Linie widersetzt, wird nicht für seinen Irrtum, sondern für seine Haltung bestraft.

Der historische Rückblick zeigt, wohin solche Entwicklung führt: Ob unter der Reichsjustiz im Kaiserreich, der politischen Justiz der Weimarer Republik oder der willfährigen Justiz der DDR – immer war es der Verlust der richterlichen Souveränität, der den Weg zur Willkür ebnete. Die größte Gefahr für den Rechtsstaat liegt nicht im einzelnen Fehlurteil, sondern in der Angst der Richter, ein Urteil zu fällen, das dem Zeitgeist widerspricht.

Der Fall des Richters, über den hier diskutiert wird, ist kein Einzelfall. Er ist der Prüfstein dafür, ob Justiz noch unabhängig ist – oder ob sie längst als Instrument einer politischen Exekutive fungiert, die Widerspruch nicht duldet und Dissens nicht mehr als Teil einer pluralen Rechtskultur anerkennt, sondern als „Inszenierung“ diffamiert.

Das Urteil war kein Verstoß gegen das Recht – sondern ein Verstoß gegen die Erwartung, dass sich Richter dem politischen Kurs unterordnen. Und genau deshalb wurde er belangt. Nicht weil sein Urteil falsch war, sondern weil es unerwünscht war.

Schestko  09.07.2025, 15:49
@Patrick3319de
Als müsse der Richter passiv bleiben, bis der Verwaltungsapparat ein Verfahren genehmigt.

Nein. Wie gesagt, er hätte als Familienrichter auch von Amts wegen handeln können. Hat er aber nicht. Vermutlich, weil er selbst wusste, wie das aussieht und er den Anschein erwecken wollte, nicht politisch motiviert zu handeln. Genau dadurch ist er aber in die Strafbarkeit gerutscht.

Es wird behauptet, das sei keine „Rechtsbeugung“, aber „juristisch unprofessionell

Hab ich nicht behauptet. Juristisch unprofessionell war es in jedem Fall, dabei wäre es auch geblieben, hätte er die Gutachten erst im Verfahren eingeholt und nicht schon vorher. Wie gesagt, nur einseitig Gutachten eingeholt haben auch andere Gerichte, gerade diejenigen, die die Maßnahmen bestätigt haben. So war es eben aus Sicht der Rechtsprechung strafbar.

Der Fall des Richters, über den hier diskutiert wird, ist kein Einzelfall.

Doch ist es. Oder kannst du einen anderen Fall benennen, in dem ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde, weil er ein unbequemes Urteil gefällt hätte, so wie du das ja siehst. Eben.

Heul halt.

Der Typ hat durch alle Instanzen und vor allen Gerichten verloren. Niemand will einen solchen Straftäter als Richter haben (außer dir natürlich).