Karlsruhe lässt Richter gegen Maskenpflicht endgültig fallen
Ein Familienrichter, der das tat, was man ihm im Sozialkundeunterricht beigebracht hatte – eigenständig denken, Recht sprechen nach bestem Wissen, das Kindeswohl im Blick. Dafür wurde er vor Gericht gezerrt, medial geschlachtet und schließlich verurteilt. Zwei Jahre auf Bewährung – wegen Rechtsbeugung. Und nun auch noch das: Karlsruhe will davon nichts wissen. Nicht mal anhören wollen sie ihn, diesen Mann, der alles riskiert hat, was ihn einmal ausmachte: Amt, Würde, Ansehen. Seine Existenz. Sie wurde systematisch vernichtet.
Man muss kein Jurist sein, um zu spüren, was hier passiert ist. Man muss nur ein Gefühl für Gerechtigkeit haben. Und vielleicht den fatalen deutschen Hang zur Selbstverleugnung erkennen, der uns durch die Geschichte begleitet: Immer gehorchen, immer ducken, nie aus der Reihe tanzen. Wer das doch tut, fliegt raus. Oder landet vor Gericht. So wie Christian Dettmar.
Natürlich sagen sie, er habe sein Amt missbraucht. Natürlich klingt es im Juristendeutsch ganz sauber: nicht zuständig gewesen, Gutachter vorab gekannt, angeblich gezielt manipuliert. Aber die Wahrheit liegt nicht in den Paragrafen. Sie liegt in der Botschaft: Es geht hier nicht um Fehler – es geht um Abweichung. Dettmar hat sich gegen den Pandemie-Wahnsinn gestellt. Er hat Kinder schützen wollen, nicht Regulierungen durchsetzen. Und das war sein eigentlicher Fehler. Sein „Verbrechen“.
Was bleibt also? Ein Mann zerstört. Eine Justiz beschädigt. Und ein Land, das weiter so tut, als sei alles in Ordnung. Als ginge es hier um objektives Recht – und nicht um politische Hygiene.
Dabei ist es exakt diese Hygiene, die uns am Ende krank macht.
Natürlich ist das kein neuer Totalitarismus. Niemand wird eingesperrt, gefoltert, deportiert. Aber etwas ist zurückgekehrt, das wir längst hinter uns glaubten: Der stille Gehorsam. Die Angst, zu widersprechen. Die staatlich sanktionierte Ächtung des Abweichlers.
5 Antworten
Er hätte nicht so agieren dürfen, wie er agiert hat. Wenn ein Richter bei gegenteiliger Entscheidung so agiert hätte, würdest du das dann auch richtig finden? Natürlich hatte er inhaltlich Recht. Das rechtfertigt es aber nicht, sich als Richter, der sein Amt neutral ausüben muss, so zu verhalten. Es wäre Aufgabe der Eltern und der Lehrer gewesen, die Schüler zu schützen und entsprechende Klagen anzustrengen. Nicht des Richters, der sich dafür eine passende Klägerin gesucht hat und bereits mit Experten Kontakt aufgenommen hat, die seine Einschätzung teilen. Hätte er das nicht getan, wäre er auch nicht verurteilt worden. Der Inhalt des Urteils und seine fehlende Zuständigkeit (str.) waren nicht Gegenstand des Urteils. Ob er strafrechtlich den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt hat, kann man so oder so sehen. Das ist juristisch umstritten.Das LG Erfurt und der BGH bejahten das. Das ist wohl verfassungsrechtlich vertretbar. Das Bundesverfassungsgericht prüft nur Grundrechtsverletzungen bei Verfassungsbeschwerden, nicht die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts, solange sie verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt. Einen Verstoß gegen diese Maßstäbe, insbesondere des Willkürverbots, habe die Verfassungsbeschwerde nicht aufgezeigt, sagt das Bundesverfassungsgericht. Ob das so ist, darüber kann man sich selbst ein Bild machen, denn die Verfassungsbeschwerde ist öffentlich zugänglich. Sein Verteidiger Gerhard Strate hat sie veröffentlicht.
Das ist eben falsch. Er wurde nicht verurteilt, weil er inhaltlich so entschieden hat, wie er entschieden hat, sondern weil er ein Verfahren praktisch inszeniert hat. Ja, er hätte als Familienrichter auch von Amts wegen tätig werden dürfen. Wurde er aber nicht. Er hat sich eine Klägerin gesucht und diese überredet, eine Klage einzureichen. Natürlich kann man argumentieren, dass es keine Rechtsbeugung sein kann, wenn er auch von Amts wegen hätte tätig werden dürfen. Würde ich persönlich auch eher so sehen. Aber ist eine gegenteilige Auffassung deshalb nicht vertretbar? Wohl eher nicht. Hätte er im Verfahren dann nur Experten geladen, die ihm das bestätigt haben, was er hören wollte - juristisch unprofessionell, aber keine Rechtsbeugung. Haben Gerichte, die pro Maßnahmen entschieden haben auch so gemacht, inklusive des Bundesverfassungsgerichts. So war es aber halt auch nicht. Er hat bereits vor dem Verfahren diese Experten kontaktiert. So kann man sich als Richter halt nicht verhalten.
Aber die Wahrheit liegt nicht in den Paragrafen. Sie liegt in der Botschaft: Es geht hier nicht um Fehler – es geht um Abweichung.
Naah dem stimme ich nicht ganz zu. Der zweck heiligt die Mittel nicht.
Ich kann nicht beurteilen inwieweit der Richer hier wirklich unlautere mittel verwendet hat. Daher ist das nachfolgende nur ganz allgemein zu den Prinzipien gemeint.
Aber wenn die Botschaft wichtiger ist als das Recht. Dann geht das ganz schnell nach hinten los. Besonders dann wenn die Botschaft dir nicht mehr gefällt.
Stell dir als alternative nen richter vor der mit den Selben mitteln, Impfverweigerer in den Knast bringt. Etwas von dem wohl etliche in der gesellschaft gesagt hätten: Richtig so. Die Botschaft ist das wichtige. bestraft den blos nicht.
Würdest du dann dem zustimmen und sagen: Ja das war ok? Der richter darf dafür nicht bestraft werden?
Eine etwaige Kritik an der Politik die diese Regeln gemacht haben ist davon unberührt. Die sind diejenigen bei denen solche kritik hingehört. Nicht zu den Richtern die den (warscheinlich aus deiner sicht) müll umsetzen müssen den die Politik verzapft hat.
Darf man ein Gesetz noch vollziehen, wenn es auf einem politischen Ausnahmezustand basiert, der rechtlich nie sauber begründet wurde?
Das ist wohl eine Frage für die das Bundesverfassungsgericht zuständig ist. Die müssten prüfen ob die begründung ausgereicht hat oder nicht.
Ich weiß darauf keine Antwort. Fände die begründung aber durchaus als hinreichend.
Aber ich bin kein Rechtswissenschaftler daher kann ich nicht beurteilen ob es rechtlich sauber ist.
Letztendlich denke ich das ein Richter da wenig Spielraum hat solange eben das Bundesverfassungsgericht nicht was anderes gesagt hat.
Soweit ich weiß können das Richter auch entsprechend and Bundesverfassungsgericht weiterleiten. Bzw. Vorlegen.
Die Alternative ist das ein Fall durch Berufung Revision etc. Eben bis zum Bundesverfassungsgericht "hocharbeitet".
Das sind so die Möglichkeiten die ich weiss.
Natürlich sagen sie, er habe sein Amt missbraucht. Natürlich klingt es im Juristendeutsch ganz sauber: nicht zuständig gewesen, Gutachter vorab gekannt, angeblich gezielt manipuliert. Aber die Wahrheit liegt nicht in den Paragrafen.
Die Wahrheit liegt darin, das der angeklagte Richter eben nicht unvoreingenommen war - neutral - wie er dann auch hätte urteilen sollen.
Die Begründung des Urteils beispielsweise. Besagter Richter hat an Demos von Coronagegener teilgenommen. Gezielt nach Eltern gesucht, die ein solches Verfahren initieren - für das er dann auch zuständig ist. Nach Gutachtern gesucht, die in diesem Sinne gegen die Maßnahmen urteilen.
Das ist schon sehr viel Befangenheit.
wo genau liegt dann der Unterschied zu Richtern, die regelmäßig bei Regierungskonformen Juristenverbänden sprechen, politische Narrative mittragen oder Urteile fällen, die sich auffällig eng an den Kurs der Exekutive halten? Ist das dann Neutralität? Oder nur die richtige Gesinnung?
Der Vorwurf gegen Dettmar lautet am Ende doch: Er hat nicht das Urteil gefällt, das gewünscht war – sondern eines, das dem staatlich verordneten Kurs widersprach.
Er hat das gemacht, was Richter eigentlich sollen: Unabhängig denken. Und genau das war das Problem.
Man nennt es heute nicht mehr politische Justiz. Aber man sieht, wie sie funktioniert.
Der Vorwurf gegen Dettmar lautet am Ende doch: Er hat nicht das Urteil gefällt, das gewünscht war – sondern eines, das dem staatlich verordneten Kurs widersprach.
Nein...die Vorwürfe sind die, die ich benannt habe. Wenn ein Richter sich ein Urteil zurechtschustert, dann kann man eben nicht mehr von einem unbefangen Urteil sprechen.
Der Richter hat sich eine sehr eigenwillige Auslegung des Rechts angemaßt, um das Wort "Rechtsbeugung" zu vermeiden.
Richter sind zwar unabhängig, aber dennoch an Recht und Gesetz gebunden. Persönliche Überzeugungen, die sich nicht im Recht wiederfinden, haben in seinen Urteilen nichts zu suchen.
Von daher alles im grünen Bereich, auch wenn er von den Querdullis jetzt zum Märtyrer stilisiert wird.
Heul halt.
Der Typ hat durch alle Instanzen und vor allen Gerichten verloren. Niemand will einen solchen Straftäter als Richter haben (außer dir natürlich).
Wenn ein Richter heute nicht mehr Recht sprechen darf, sondern bloß noch als unbeteiligter Verwaltungsbeamter auf Weisung handeln soll, dann ist er kein Richter mehr – sondern ein Erfüllungsgehilfe der Exekutive.
Wer ernsthaft meint, ein Richter dürfe zwar innerlich recht haben, aber das nicht in ein Urteil gießen, weil es ‚nicht sein Platz‘ sei – der erklärt das Recht zur politischen Gefälligkeit.
Ein Rechtsstaat lebt gerade davon, dass auch unbequeme Urteile möglich sind – selbst wenn sie gegen den Zeitgeist oder gegen das Regierungshandeln stehen. Dass dieser Richter nicht gegen, sondern für das Kindeswohl geurteilt hat, wird nicht bestritten – man straft ihn, weil er es gewagt hat, das Gesetz über die politische Linie zu stellen.
Das ist kein Verfahren mehr. Das ist ein Exempel.