kann man Schutzeinlagen zwecks Inkontinenz in der Steuer als Sonderausgaben absetzen?

3 Antworten

kann man Schutzeinlagen zwecks Inkontinenz in der Steuer als Sonderausgaben absetzen?

Nein. Sonderausgaben sind abschließend in den §§ 10 bis 10b EStG im Gesetz aufgeführt. Schutzeinlagen stehen dort nicht dabei.

Einzig und alleine eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG käme in Betracht, allerdings auch nur wenn eine medizinische Indikation i.S.d. § 64 EStDV nachgewiesen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Inkontinenz ist ein medizinisches Problem und somit ein Fall für die Krankenkasse, nicht für die Steuer.

Solltest du während einer Arbeitstätigkeit keine Möglichkeit haben aufs Klo zu gehen und du deshalb Windeln tragen musst, dann könnte das ein Fall für die Steuer sein. Aber dann müsste das wohl eher der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Ähnlich einer PSA. Wobei der Arbeitsplatz dann wohl so von der BG nicht genehmigt werden würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Unter Umständen als außergewöhnliche Belastung.