kann man Schutzeinlagen zwecks Inkontinenz in der Steuer als Sonderausgaben absetzen?
da die Blase keinen Aufschub duldet, besonders nachts, ist die Frage ja berechtigt?
3 Antworten
kann man Schutzeinlagen zwecks Inkontinenz in der Steuer als Sonderausgaben absetzen?
Nein. Sonderausgaben sind abschließend in den §§ 10 bis 10b EStG im Gesetz aufgeführt. Schutzeinlagen stehen dort nicht dabei.
Einzig und alleine eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG käme in Betracht, allerdings auch nur wenn eine medizinische Indikation i.S.d. § 64 EStDV nachgewiesen wird.
Inkontinenz ist ein medizinisches Problem und somit ein Fall für die Krankenkasse, nicht für die Steuer.
Solltest du während einer Arbeitstätigkeit keine Möglichkeit haben aufs Klo zu gehen und du deshalb Windeln tragen musst, dann könnte das ein Fall für die Steuer sein. Aber dann müsste das wohl eher der Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Ähnlich einer PSA. Wobei der Arbeitsplatz dann wohl so von der BG nicht genehmigt werden würde.
Unter Umständen als außergewöhnliche Belastung.