Findet ihr das Fliehen vor der Polizei, oder der Justiz sollte unter Strafe stehen, oder nicht

4 Antworten

dass Freiheitsdrang natürlich ist

...deswegen sollte die Flucht allein auch weiterhin nicht unter Strafe stehen.

Wenn man dabei Gewalt anwendet, Eigentum beschädigt etc sollte es bestraft werden und wird auch bestraft

Ja, deshalb ist auch ein Gefängnisausbruch nicht strafbar, nur wenn derjenige der bei seiner Flucht aus der JVA Schäden dabei anrichtet, der wird dann u.U. wegen Sachbeschädigung angezeigt. Wohingegen die Beihilfe also Unterstützung zu einem Gefängnisausbruch eine strafbare Handlung darstellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

guitschee 
Beitragsersteller
 26.07.2025, 23:09

Korrekt. Die Frage ist: findest du es so richtig?

Ein Straftäter sollte nicht fliehen dürfen, denn es hat ja einen Grund wieso er eingesperrt wurde :)

Nein, Flucht sollte keine Straftat sein.

Und nein, man sollte auch nicht auf Gefängnisausbrecher schießen dürfen.