habe ich das Recht vor der Polizei zu fliehen?
Habe ich das Recht vor der Polizei zu fliehen?? Wenn die mich verfolgt mit blaulicht und so. Das frage ich einfach nur mal so, weil ich im Fernsehen erfahren habe, dass es in der USA legal ist. Aber nicht weiß wie es in Deutschland ist. Bitte gebt mir eine Antwort, wenn möglich
MfG Hans
18 Antworten
Wenn der Polizeibeamte angeordnet hat stehen zu bleiben, z.B. zum Zwecke einer Kontrolle, muss diesen Zeichen/Weisungen Folge geleistet werden.
Die Nichtbefolgung kann z.B. eine Ordnungswidrigkeit gem. StVO oder ein Verstoß nach einem der Landespolizeigesetze sein.
Findet die Kontrolle repressiv, also auf Grund einer vorangeganenen Straftat statt, können durch die Polizeibeamten auch Maßnahmen zur Fluchtverhinderung/-beendigung, im äußersten Fall der Einsatz der Schusswaffe, getroffen werden. Insbesondere aus diesem Grund sollte man sich eine Flucht zweimal überlegen.
Richtig, aber die Flucht als solche würde straffrei bleiben. Die Befugnisse zur Verhinderung der Flucht ergeben sich aus den erfüllten Tatbeständen.
Nein, wir haben noch nicht allen Sch.... von den Amis übernommen.
Natürlich, Du darfst auch aus dem Gefängnis fliehen, das ist nicht strafbar. Jeder hat ein Recht auf "Freiheit". Klingt komisch, ist aber gesetzlich so geregelt, für einen Ausbruch wirst Du auch nicht bestraft. Wenn Du vor der Polizei fliehst, wirst Du eher wegen Geschwindigkeitsübertretung und Gefährdung des Verkehrs bestraft.
Nein. Die Aussage stimmt im Ansatz, aber die Frage war ja, wenn die Polizei mit Blaulicht verfolgt. Dem muss er Folge leisten.
....und deine Personalien angeben.....dann darfst du fliehen, ohne das sie dir was können
Den Weisungen der Polizeibeamten muss Fogle geleistet werden und i.d.R. sind sie auch eindeutig, d.h. man weiß wenn man gemeint ist!
Wird eine Kontrolle durchgeführt, darf der Kontrollort erst nach Beendigung der Kontrolle (durch die Beamten!) verlassen werden, nicht etwa nach Angabe der Personalien.
Den Weisungen der Polizeibeamten muss Fogle geleistet werden und i.d.R. sind sie auch eindeutig, d.h. man weiß wenn man gemeint ist!
Wird eine Kontrolle durchgeführt, darf der Kontrollort erst nach Beendigung der Kontrolle (durch die Beamten!) verlassen werden, nicht etwa nach Angabe der Personalien.
§39 zwar nicht.. §36 aber auch nicht!
§36 bezieht sich nur auf die dort benannten Institutionen (z.B. Polizei und Feuerwehr) und räumt diesen besondere Rechte ein bzw. entbindet sie von bestimmten Pflichten. Für andere Verkehrsteilnehmer hat dieser § keine Bedeutung.
Für andere gilt eher der §38 StVO. Dieser besagt nämlich, dass bei Einsatz von blauem Blinklicht in Verbindung mit Sondersignal
alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
Ein Scheiß müsst ihr anhalten. Flucht ist Flucht, ob mit Blaulicht oder ohne ist egal. Flucht vor der Polizei ist nicht strafbar. Nur Widerstand gegen Staatsgewalt etc.
ich weiß, das du nicht anhalten musst, wenn eine verkehrskontrolle oder ähnliches im dunkeln durchgeführt wird und es dir komisch vorkommt. mit dem flüchten bin ich mir aber nicht so sicher
Natürlich darfst du fliehen. Wenn du bei der Flucht keine OWIs oder Straftaten begehst. Er nützt dir allerdings nichts. Es wird nur noch schlimmer.
Das Nichtbeachten der polizeilichen Weisungen (z.B. Anhaltezeichen) ist ja schon die erste OWI.
Eine Flucht ohne OWI's und Straftaten hab ich ehrlich gesagt noch nicht gesehen.
Wenn der Streifenwagen hinterher fährt und den Leuchtbalken "Stop Polizei" einschaltet, stellt die keine Weisung dar, da dies nicht hinreichend bestimmt ist. Daraus resultiert, dass kein Verwaltungsakt vorliegt. Somit greift auch nicht Paragraf "Sie missachteten die Zeichen und Weisungen eines Pol.Bea."
Deine Aussage würde ich einfach ma bezweifeln. Folgt einem ein Streifenwagen in nicht all zu großer Entfernung mit Signal und Anhaltesignalgeber ist für jeden Durchschnittsbürger der Adressat ersichtlich.
@ maqura99: Wo bitte sollte bei "Stop Polizei" i.V.m. Blaulicht bei einer Flucht der Verwaltungsakt fehlen? Also mir gehen hier echt gleich die Blaulichter aus ?! ...
Manchmal werden Leute bei Verkehrskontrollen auch einfach so abgeballert. Aber für Polizeistaatsterroristen läuft das dann auf eine Bewährungsstrafe raus.