habe ich das Recht vor der Polizei zu fliehen?

18 Antworten

Wenn der Polizeibeamte angeordnet hat stehen zu bleiben, z.B. zum Zwecke einer Kontrolle, muss diesen Zeichen/Weisungen Folge geleistet werden.

Die Nichtbefolgung kann z.B. eine Ordnungswidrigkeit gem. StVO oder ein Verstoß nach einem der Landespolizeigesetze sein.

Findet die Kontrolle repressiv, also auf Grund einer vorangeganenen Straftat statt, können durch die Polizeibeamten auch Maßnahmen zur Fluchtverhinderung/-beendigung, im äußersten Fall der Einsatz der Schusswaffe, getroffen werden. Insbesondere aus diesem Grund sollte man sich eine Flucht zweimal überlegen.

magura99  10.03.2009, 02:34

Richtig, aber die Flucht als solche würde straffrei bleiben. Die Befugnisse zur Verhinderung der Flucht ergeben sich aus den erfüllten Tatbeständen.

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nabucco123  13.07.2010, 06:06

Manchmal werden Leute bei Verkehrskontrollen auch einfach so abgeballert. Aber für Polizeistaatsterroristen läuft das dann auf eine Bewährungsstrafe raus.

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Nein, wir haben noch nicht allen Sch.... von den Amis übernommen.

Natürlich, Du darfst auch aus dem Gefängnis fliehen, das ist nicht strafbar. Jeder hat ein Recht auf "Freiheit". Klingt komisch, ist aber gesetzlich so geregelt, für einen Ausbruch wirst Du auch nicht bestraft. Wenn Du vor der Polizei fliehst, wirst Du eher wegen Geschwindigkeitsübertretung und Gefährdung des Verkehrs bestraft.

WilliWinzig  06.03.2009, 18:08

eine der wenigen korrekten Antworten....DH

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Smash  06.03.2009, 18:13
@WilliWinzig

Nein. Die Aussage stimmt im Ansatz, aber die Frage war ja, wenn die Polizei mit Blaulicht verfolgt. Dem muss er Folge leisten.

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Smash  06.03.2009, 18:33
@WilliWinzig

Ist egal wem es gilt nach StVO § 39 musst Du anhalten.

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WilliWinzig  06.03.2009, 18:49
@Smash

....und deine Personalien angeben.....dann darfst du fliehen, ohne das sie dir was können

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PepsiMaster  07.03.2009, 12:56
@WilliWinzig

Den Weisungen der Polizeibeamten muss Fogle geleistet werden und i.d.R. sind sie auch eindeutig, d.h. man weiß wenn man gemeint ist!

Wird eine Kontrolle durchgeführt, darf der Kontrollort erst nach Beendigung der Kontrolle (durch die Beamten!) verlassen werden, nicht etwa nach Angabe der Personalien.

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PepsiMaster  07.03.2009, 12:56
@WilliWinzig

Den Weisungen der Polizeibeamten muss Fogle geleistet werden und i.d.R. sind sie auch eindeutig, d.h. man weiß wenn man gemeint ist!

Wird eine Kontrolle durchgeführt, darf der Kontrollort erst nach Beendigung der Kontrolle (durch die Beamten!) verlassen werden, nicht etwa nach Angabe der Personalien.

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magura99  10.03.2009, 02:37
@Smash

§ 39 StVO schon mal gar nicht, wenn überhaupt gemäß § 36 StVO

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PepsiMaster  10.03.2009, 12:10
@magura99

§39 zwar nicht.. §36 aber auch nicht!

§36 bezieht sich nur auf die dort benannten Institutionen (z.B. Polizei und Feuerwehr) und räumt diesen besondere Rechte ein bzw. entbindet sie von bestimmten Pflichten. Für andere Verkehrsteilnehmer hat dieser § keine Bedeutung.

Für andere gilt eher der §38 StVO. Dieser besagt nämlich, dass bei Einsatz von blauem Blinklicht in Verbindung mit Sondersignal

alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

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BlacKOu7  13.06.2011, 10:41
@PepsiMaster

Ein Scheiß müsst ihr anhalten. Flucht ist Flucht, ob mit Blaulicht oder ohne ist egal. Flucht vor der Polizei ist nicht strafbar. Nur Widerstand gegen Staatsgewalt etc.

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ich weiß, das du nicht anhalten musst, wenn eine verkehrskontrolle oder ähnliches im dunkeln durchgeführt wird und es dir komisch vorkommt. mit dem flüchten bin ich mir aber nicht so sicher

Natürlich darfst du fliehen. Wenn du bei der Flucht keine OWIs oder Straftaten begehst. Er nützt dir allerdings nichts. Es wird nur noch schlimmer.

PepsiMaster  07.03.2009, 12:57

Das Nichtbeachten der polizeilichen Weisungen (z.B. Anhaltezeichen) ist ja schon die erste OWI.

Eine Flucht ohne OWI's und Straftaten hab ich ehrlich gesagt noch nicht gesehen.

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magura99  10.03.2009, 02:31
@PepsiMaster

Wenn der Streifenwagen hinterher fährt und den Leuchtbalken "Stop Polizei" einschaltet, stellt die keine Weisung dar, da dies nicht hinreichend bestimmt ist. Daraus resultiert, dass kein Verwaltungsakt vorliegt. Somit greift auch nicht Paragraf "Sie missachteten die Zeichen und Weisungen eines Pol.Bea."

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Reiswaffel87  09.03.2010, 12:57
@magura99

Deine Aussage würde ich einfach ma bezweifeln. Folgt einem ein Streifenwagen in nicht all zu großer Entfernung mit Signal und Anhaltesignalgeber ist für jeden Durchschnittsbürger der Adressat ersichtlich.

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jonble  28.02.2011, 16:14
@Reiswaffel87

@ maqura99: Wo bitte sollte bei "Stop Polizei" i.V.m. Blaulicht bei einer Flucht der Verwaltungsakt fehlen? Also mir gehen hier echt gleich die Blaulichter aus ?! ...

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