Einfach einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Passbilder nicht vergessen.
Aber nicht automatisch. Man muss nach wie vor einen Antrag stellen.
Es gibt keinen Mofaführerschein, höchstns eine Mofa Prüfbescheinigung. Frühestens 6 Wochen vor dem 15 Geburtstag darfst du die Prüfungen ablegen. Vorher sind 6 Doppelstunden theoretischer und eine Doppelstunde praktischer Unterricht zu belegen (90 Minuten = eine Doppelstunde). Da kannste selber ausrechnen wann du anfängst.
Grundsätzlich kannst du dich dort aufhalten. Denn die zeitlichen Regelungen im sog. Jugendschutzgestzt beziehen sích auf Kneipen, Gaststätten, öffentliche Tanzveranstaltung usw. Allerdings gibt es im Jugendschutzgesetz den § 7. Dieser besagt, dass wenn von diesem Betrieb eine Gefahr für das leibliche und/ oder geistige Wohl ausgeht, dem Betreiber untersagt werden kann, dass der Zutritt für Kinder und Jugendliche untersagt wird. Hierzu könnte auch eine zeitliche Komponente eingebaut werden. Es wäre also rein theoretisch möglich. Einfach mal beim Gewerbeamt nachfragen.
Wenn ich dich richtig verstehe bist du/ willst du in die Staaten umsiedeln und hast deinen deutschen FS dort gegen eine texanische Fahrerlaubnis eingetauscht. Und nun möchtest du diese in Deutschland diesen verlustig melden um eine neuen deutschen FS zubekommen. Soweit ich weiß wird dir der deutsche FS gar nicht agenommen. Der wäre bei einem längeren Aufenthalt in den USA (bei Umzug) eh ungültig. Analog der deutschen Regelung. Du würdest, bei Wahrung der Fristen, die texanische Fahrerlaubnis basierend auf der deutschen ausgetellt bekommen. Den deutschen würdets du behalten. So kenne ich die Regelung. Wenn du bei der Führerescheinstelle einen FS als verlustig meldetst must du meist eine Eidesstattliche Versicherung leisten. Was willst du da angeben. Wenn dann herauskommt, dass der Grund´nicht stimmt, machst du dich strafbar.
Nur in der BRD
Das solltest du selber entscheiden was du machst. Ich würde es davon abhängig machen wie gut sich der Artikel bei ebay verkaufen lässt und wie viele darauf geboten haben. Des Weiteren würde ich mich bei ebay umschauen was vergleichbare Artikel kosten. Alles zusammengerechnet ergibt einer Summe. Sollte die den derzeitigen Kaufpreis inklusive der 20 Euro übersteigen, dann geh auf den Deal ein. Wenn nicht, dann schlag ihn aus. Er ist im übrigen verpflichtet den Artikel zu bezahlen. Er ist einen Vertrag eingegangen.
Wie naiv bist du denn? An geklauten Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Der Rest erübrigt sich. Absolut irreal.
- Frage 1: Nein, mitnehmen darfst du sie nicht, wäre Diebstahl.
- Frage 2: Die Polizei kann zum Beispiel anhand der Fahrgestellnummer den letzten eingetragenen Halter ermitteln. Du könntest bei der Polizei deine Personalien hinterlassen und den Beamten bitten den letzten eingetragenen Halter darüber in Kenntnis zu setzen, dass du Interesse an der Vespa hast. Die Polizei könnte dann deine Personalien dem Halter geben und der kann sich mit dir in Verbindung setzen. Wenn der Beamte freundlich wäre, würde er es machen (eigene Erfahrung).
- Frage 3: Nach Ablauf der Frist wird die Vespa in der Regel durch die Kommune kostenpflichtig entsorgt. Setz dich am besten frühzeitig mit denen In Verbindung (Ordnungsamt).
- Frage 4: Schreib einen Zettel in dem du Interesse an der Vespa hast und du sie übernehmen würdest. Dieses eintüten oder einlaminieren und an dem Roller befestigen und abwarten. Oder du klingelst in der Nachbarschaft (sofern es eine gibt) und fragst nach, ob die wissen wem der Roller ist. Viel Glück
Natürlich nicht. Fängt als OWI beim § 24a StVG an und kann sich je nach Menge im Körper bis und Art des Vorfalles bis hin zum § 315c StGB führen.
Grundsätzlich nicht verkehrt. Als Hilfskriterium würde ich mit in diese Überlegung ziehen, wie viel verdienen die Eltern, was macht die Mutter alles ím Haushalt für die Kinder usw. Man kann nicht früh genug anfangen das Geld einzuteilen.
Wo kann ich im Internet einen Routenpalner für Fahrradstrecken finden `?
www.web.de, dort unter der Rubrik "Routenplaner".
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich
Wer die Musik bestellt (den Anlass dafür setzt), bezahlt.
Der Aufkleber schützt auch nicht vor Knöllchen.
Klar kannst du das anzeigen. Das bleibt dir selbst überlassen.
Sie muss nicht.
Stehlen ist die Wegnahme ohne Gewalt (§ 242 StGB) Beim Rauben ist Gewalt oder das drohen mit Gewalt das Mittel zur Wegnahme (§ 249 StGB)
Definitiv echt.