Darf man in Amerika wirklich altdeutsche Flaggen zeigen auf Demos und warum ist das dann in Deutschland illegal?
6 Antworten
Ich weiß nicht was du mit "altdeutschen" Flaggen meinst. In Deutschland gibt es den
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
der das Zeigen von Kennzeichen von als verfassungswidrig eingestuften Organisationen verbietet. Aber vielleicht kannst du genauer benennten was du eigentlich meinst.
Das Strafgesetz unterscheidet sich zwischen den USA und Deutschland ziemlich. In den USA kannst du Probleme bekommen wenn du eine Regenbogenflagge verbrennst.
Nachtrag:
Aber vielleicht kannst du genauer benennten was du eigentlich meinst.
Das ist scheinbar nicht mehr möglich. Sowas aber auch...
Es geht darum, welche "altdeutsche" Fahnen... Fahnen aus der Zeit des sogenannten Dritten Reiches sind zum Glück verboten... zumal sie ja gerade von rechtsextremen Typen gezeigt werden, weil sie sich mit diesem Verbrecherstaat und den NS-Parolen identifizieren...
"Altdeutsche Flaggen" sind auch in Deutschland nicht verboten. Lediglich Naziflaggen oder auch andere, die "die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder verfassungsfeindliche, extremistische oder rassistische Ideologien vertreten", wie etwa die IS-Flagge.
Du kannst sogar mit der Reichs-Kriegsflagge aus dem 1. Weltkrieg rumrennen. Dann wirst Du vielleicht komisch angeschaut, strafbar ist das nicht.
Zwei Staaten, zwei verschiedene Strafrechtsgesetze.
Wie das in Amerika ist weiß ich nicht. Aber in Deutschland ist das aufgrund der Verharmlosung verboten, weil es ziemlich verharmlosend wirken kann, wenn man überall diese Flagge sieht und den geschichtlichen Hintergrund hinter dieser Flagge kennt. Das selbe gilt auch für Symbole wie das Swastika. Und wahrscheinlich auch, weil die Zeichen und Flaggen halt aus Zeiten mit vielen verfassungsfeindlichen Geschehnissen kommen.
Finde ich auch gut so.
Ergänzung: Das ist auf die Swastikaflagge bezogen, nicht auf andere.
Aber in Deutschland ist das aufgrund der Verharmlosung verboten
Nein. Betroffen ist hier ein anderer Paragraph des Strafgesetzbuches, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.