Wird mit der Führerschein entzogen und droht eine mpu?

1 Antwort

Wenn du nach Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, folgt die Anordnung einer MPU, §2a Abs 5 StVG:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Das Missachten der Vorfahrt mit damit verbundenem Unfall ist ein A-Verstoß.