Wer trägt die Feuerwehr Einsatz Kosten?

4 Antworten

Es gibt zwei Möglichkeiten:

-der Einsatz wird als "vorsorgliche Bestellung" abgehakt und kostet dich nichts,

-oder als fahrlässig herbeigerufene Rauchentwicklung, auf Grund derer jemand zu Recht die Feuerwehr gerufen hat, dann trägst du die Kosten. Ich zitiere dazu den entsprechenden Abschnitt der Gebührensatzung Brandschutz/technische Hilfeleistung meiner Dienststelle:

"§ 2
Erhebung von Kostenersatz
(1) Die Einsätze der Feuerwehr nach § 1 Abs. 1 sind unentgeltlich, soweit in Abs. 2 nichts
anderes bestimmt ist.
(2) Für die nachfolgend aufgeführten Einsätze der Feuerwehr wird Ersatz der entstandenen
Kosten verlangt:
1. von der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sie oder er die Gefahr oder den
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,"

So rein prinzipiell kann ich dir das hier nicht sicher beantworten, das hängt zum Beispiel auch von der Gebührenordnung der jeweiligen Feuerwehr und eurem Verhalten und Einsichtigkeit vor Ort ab. Sich einsichtig zu zeigen und das Vorkommnis in Zukunft nicht noch einmal herbei zu führen, kann zu einem für dich günstigen Ergebnis führen 😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der Einsatz notwendig war, trägt die Öffentlichkeit die Kosten, weil sie die Feuerwehr finanziert.

Ausnahme wären

  1. ein grob vorsätzliches Verhalten, also platt gesagt: jemand zündet was an. Dann wäre der als grob vorsätzlicher Verursacher schadenersatzpflichtig,
  2. jemand löst den Einsatz ohne guten Grund aus, ebenfalls vorsätzlich. Weil er ziemlich genau weiss, dass nichts brennt. Das sind typischerweise Leute, die es "lustig" finden, wenn es Action gibt.

Fall 1 ist bei privatem Rauchen nun nicht angesagt. Du bist nicht der erste Mensch, der das tut. Rauchmelder z.B. müssen das unterscheiden können.

Wenn der Nachbar nicht weiss, was ihr tut und annimmt, dass es brennt, begeht er auch keinen Vorsatz und Fall 2 kann auch nicht gelten. Würde so ein Irrtum regelmässig mit Kosten belegt, würde bald niemand mehr Feuerwehr, Rettungsdienst oä. rufen.

Werden in solchen Fällen Rechnungen gestellt, weil die Kommunen ihre Finanzen aufbessern wollen, hat man vor Gericht immer gute Karten. Eben mit dem Hinweis, welche Auswirkung es hat, wenn sich das mit den Rechnungen herum spricht, weil bald keiner mehr Einsatzdienste alarmiert.

Du bezahlst das möglich Bußgeld in Höhe von rd. 500 EUR für die Fremdnutzung der Garage und Deine VG-Versicherung die etwaige Rechnung für den Einsatz.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
iwaniwanowitsch  27.11.2021, 12:04

Was ist denn eine "VG- Versicherung"? Warum Fremdnutzung seiner Garage?

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schleudermaxe  27.11.2021, 13:23
@iwaniwanowitsch

Laut Deiner Antwort hast Du Berufserfahrung und kennst also solche Abläufe. Was hat denn Dein Chef vergessen Dir beizubringen?

Seit wann sind feiernde Personen denn Kraftfahrzeuge?

Und wer schon Mieter ist, bezahlt die VGV mit seinen BK-Abrechnungen.

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iwaniwanowitsch  27.11.2021, 14:05
@schleudermaxe

Ich habe arbeite bei der Feuerwehr und nicht in der Versicherungsbranche. Demnach habe ich keinen "Chef, der mir was beibringt".

Was hat das damit zu tun? Nichts ne. In seiner Garage kann man machen, was man will, eigene Räumlichkeiten, eigene Regeln.

Wer bitte redet von Miete? Was sollen VGV und BK sein? Die Frage nach VG- Versicherungen hast du übrigens immer noch nicht beantwortet.

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schleudermaxe  27.11.2021, 14:10
@iwaniwanowitsch

Bei solchem geballten Unwissen wäre meine Antwort auch fatal. Das kann ich keinem von der Wehr antun.

Einem, der nicht mal weiß, was man in einer Garage darf und was nicht.

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iwaniwanowitsch  27.11.2021, 14:32
@schleudermaxe

Wie immer zu deinen schwachsinnigen Antworten nur heiße Luft, anstatt einer Erklärung. Typisch Troll halt 😂

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schleudermaxe  27.11.2021, 14:35
@iwaniwanowitsch

Du willst doch bei der Feuerwehr sein, hast nicht einmal eine Wohnung. Also bitte!

Schön zumindest, dass auch Deine Feuerwehr Rechnungen schreiben lassen darf, so ja Deine Antwort.

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schleudermaxe  28.11.2021, 08:38
@iwaniwanowitsch

Bei Du?

Bei uns in Lustenau (Vorarlberg, an der Schweizer Grenze) sagt man, wenn man sich in die Lage eines anderen hineinversetzt: "Wenn ich dich wäre, würde ich so handeln."

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Wenn die Feuerwehr nicht willkürlich gerufen wird, muss das niemand zahlen. Nur bei absichtlichem Fehlalarm, wird der Anrufer zur Kasse gebeten, wenn man ihn ausfindig machen kann.