Was macht das Jugendamt wenn ich mich weigere ins Jugendheim zu gehen ich bin noch 17 aber nicht mehr lange?
Das Jugendamt behauptet ich würde vernachlässigt. Völliger Blödsinn ich bin fast 18 und kann locker alleine für mich sorgen. Ja mein Vater trinkt Alkohol aber er ist nicht gewalttätig und hat auch allen Grund zu saufen. Wegen einem Arbeitsunfall ist er fast blind und meine Mutter muss nach einer fehlgeschlagenen Bandscheiben Op noch mindestens 9 Monate in Reha. Schon seit 3 Monaten versorgen mein 19 Jähriger Bruder und ich uns zuhause quasi selbst das funktioniert gut. Vor 2 Wochen hat einer von den anstandslosen Nachbarn das Jugendamt angerufen und die wollen mich in so eine Wohngruppe bringen. Ich war persönlich bei denen habe deutlich gesagt ich will das nicht aber die meinen ich soll da Dienstag einziehen. Ich meine die haben sie doch nicht mehr alle ich wohne in einer guten Einfamilienhauswohngegend und deren Wohngruppe liegt in Chorweiler dem Assinest von Köln
Was passiert wenn ich einfach nicht hingehe die Sachbearbeiterin kann ja schlecht vorbeikommen und 17 Jährigen der sich wehr am Händchen in die Wohngruppe bringen ?
10 Antworten
Hey Perseus,
ich kenne deine Wohnverhältnisse nicht und natürlich "kommt ihr auch alleine klar" aber ich war auch in einer Wohngruppe seitdem ich 14 war. Okay, du bist bald 18, aber es ist auch voll wichtig dass du checkst was halt mit 18 sich ändert, dass du nicht so viele Probleme um dich herum siehst etc.
Ich würde es eher als Chance sehen. Wenn sie merken, dass du dich krass wehrst und rumschreist etc. kann das auch so gewertet werden, dass du innerlich total angespannt bist & wirklich in der Wohngruppe bleiben solltest - sei da vielleicht eher kooperativ und erkläre Ihnen sachlich, wie es dir zuhause geht.
ich glaube, es würde deiner Psyche gut tuen da mal wegzukommen :)
Sie werden dir auch helfen eine eigene Wohnung zu bekommen, ich hab die Wohnung dann bezahlt bekommen ( Alg2 während des Abiturs ) was normalerweise nicht möglich ist- niemand von meinen Freunden hatte ne eigene Wohnung ab 16.
Es bringt sehr viele Chancen mit sich, es ist nicht immer einfach, aber es ist besser und man lernt sehr viel über sich selbst.
Taschengeld gibts in diesen Wohngruppen auch, fand ich n super argument :D
Sofort Montag zum Familiengericht!!!
Denn auch ein Jugendamt ist an geltendes Recht gebunden. Dieses wird auf Wikipedia im Artikel Jugendamt im Fließtext gut dargestellt. Öffnet die Links in diesem Fließtext und belest Euch!!!!
Macht Bilder von Euren Wohnverhältnissen!!! Und zwar so, wie es ganz normal aussieht. Denn es wird in der Regel erkannt, wenn vorher extra geputzt wurde.
Wenn irgend möglich geht da morgen beide hin und habt mindestens einen neutralen Zeugen dabei. Verlangt wegen einer Eilsache eine Anhörung durch einen Richter.
Sorgt jetzt schon mal dafür, dass eine Kopie des Schreibens vom JA vorhanden ist, ein neutraler Zeuge.
Ich versuche mal in eigenen Worten einen Antrag aufzusetzen, der mir dazu spontan einfällt und den Ihr bitte in eigenen Worten formuliert, inklusive mindestens einer Kopie mitnehmt:
Adresse des Gerichts
3 Zeilen Abstand
Eure Adresse
3 Zeilen Abstand
Rechtsbündig Ort und morgiges Datum
2 Zeilen Abstand und wieder linksbündig
Fett gedruckt Eilantrag wegen grundloser Inobhutsnahmeankündigung aufgrund einer Unterstellung durch Nachbarn ohne vorheriger Überprüfung der tasächlichen Verhältnisse
Antrag auf Beistellung anwaltlicher Vertretung in dieser Sache
2 Zeilen Abstand
Sehr geehrtes Gericht.
So. Ab hier bin ich mit meinem Kopf gerade zu sehr im Ausruhmodus, als dass ich formulieren will. Wird aber noch kommen bis morgen früh. Also im Verlauf des Abends. Muss mich erst mal sortieren, denn ich rege mich auch noch zu sehr auf durch diese Frage.
Formuliert ruhig schon mal in möglicher Ruhe selbst. Wir können uns dann auch per PN drüber austauschen.
Ihr werdet lesen, dass dem JA strenge Auflagen durch das Gesetz gemacht werden, bevor es zu einer solchen Maßnahme greifen darf.
Hinzu kommt:
Wenn es nur Dich betrifft, Deinen Bruder aber nicht, dann kann unterstellt werden, dass dem JA Dein Alter bekannt ist. Bist Du über 16 Jahre alt besteht Dir gegenüber eine AnhörigungsPFLICHT.
Hinzu kommt, dass eine Familie nur bei Gefahr an Leib und Leben mal eben so auseinander gerissen werden darf. Das ist hier aber definitiv nicht der Fall.
Ok. Heute abend bin ich wieder da.
Vollkommen unabhängig von den anderen Antworten:
Dem Gericht sollte so eine Vorgehensweise des JA zur Kenntnis gebracht werden. Wo kommen wir denn da hin, wenn da sogenannte Fachmenschen von unseren Steuergeldern bezahlt werden, die nicht mal ihre rechtlichen Vorschriften kennen?!?
Menuett
Ich unterstelle Dir, dass Du noch nie von solchen Vorgängen gehört hast und glaube es Dir auch gerne.
Tatsächlich aber gibt es auch bei den Jugendämtern Mitarbeiter, die reichlich bemerkenswert ihren Job ausfüllen. Darüber berichtete im Zusammenhang mit genau der hier gestellten Frage die ARD vor einiger Zeit. Ich hätte sonst nicht so geantwortet.
Noch mal:
Dass das für Dich ein unmögliches Vorgehen ist beweist Du hier ja ständig so glaubwürdig, dass mit gutem Recht unterstellt werden kann, davon beruflich sehr weit entfernt zu sein.
Hallo teafferman,
ich stimme Menuett hier völlig zu. Was genau sollte das Jugendamt denn machen, wenn PerseusGelen sich weigert mitzukommen? Die Polizei holen? Die Feldjäger? Auf welcher Grundlage?
Auch Minderjährige dürfen nicht einfach ohne Einwilligung aus ihrem gewohnten Umfeld entfernt und schon gar nicht ohne richterliche Verfügung untergebracht werden.
Unterbringungen ohne Einwilligung der Eltern/Vormunds ist nur in extremen Fällen möglich - und das wird in aller Regel nicht vorab angekündigt.
Es mag durchaus sein, dass es beim JA übereifrige Mitarbeiter gibt - das macht deren Handeln aber auch nicht rechtens.
Natürlich ist es verfassungswidrig.
Aber nur weil ein Mensch beim Jugendamt arbeitet, eine angemessene Ausbildung nachweisen kann, vorher ein Stück Papier verschickte, bedeutet es doch noch lange nicht, dass er die Ausnahme bildet und sich von Natur aus immer an geltendes Recht hält. Denn wäre der Mensch so gestrickt, bräuchten wir keine Organe der öffentlichen Ordnung.
Ich hab selber einige Jahre beim Jugendamt gearbeitet und die Sache klingt für mich erstmal nicht nachvollziehbar bzw. unvollständig, denn alleine schon weil eine Heimunterbringung extrem teuer ist, wird die nicht mal so eben beschlossen. Konkret müssen deine Eltern der Heimunterbringung auch zustimmen, andernfall müsste vom Gericht ein Vormund bestellt werden. Auf die mögliche Notwendigkeit der Unterbringung gehe ich jetzt mal nicht ein, insofern Eltern oder Vormund einer Unterbringung aber zustimmen, könnte / müsste die Polizei verhindern, dass du dich im Haushalt der Eltern aufhälst. Mit 18 kannst du logischerweise selber entscheiden.
So. Da bin ich wieder, diesmal mit geltenden Rechtstexten
https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html
Da eine Inobhutnahme als Einschränkung der persönlichen Freiheit zu verstehen ist ist das Grundgesetz zudem zu beachten
https://www.jurion.de/gesetze/gg/104/?from=1%3A120428%2C0
Bitte die Person um schriftliche Stellungnahme zu beiden für sie zu beachtenden Rechtsgrundlagen.
Im Zweifel wirst du mit Polizeigewalt da hindeportiert.
Dann hau ich eben wieder ab von da. Die glauben doch nicht ernsthaft die könnten einen 17 Jährigen zwingen
Können sie auch nicht. Das muss ein recht seltsamer Sachbearbeiter sein.
Wie lange ist es noch bis zu Deinem 18. Geburtstag?
So ein Blödsinn.
Er muss da gar nichts machen, sich einfach weigern und fertig.