jugendamt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du ziehst mit 17 in das Jugendwohnheim. Deine Eltern stellen dafür einen Antrag auf §34 SGB VIII (Heimerziehung). Ein Kostenbeitrag wird von deinen Eltern - die Höhe ist abhängig von deren Einkommen - erhoben.

Wenn du 18 wirst, dann stellst du selbst den Antrag. Und zwar einen Antrag auf §41 i.V.m. §34 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige in Verbindung mit Heimerziehung). Wenn du selbst Einkommen hast (z.B. Ausbildungsgehalt), dann musst du dafür einen Teil für deinen Lebensunterhalt abgeben. Maximal 25% deines Einkommens musst du einsetzen. Wenn du 1000€ Ausbildungsgehalt hast, dann musst du also maximal 250€ abgeben - dafür hast du Wohnung, Strom, Essen, ... alles kostenlos.

Zurückzahlen müssen weder du noch deine Eltern die Kosten für die Heimerziehung. Nur das aktuelle Einkommen während des Heimaufenthalts ist von Bedeutung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jiminsgirl13 
Fragesteller
 09.01.2022, 17:46

Vielen Dank, du hast es perfekt und deutlich erklärt.<3

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man muss nicht mit 18 ausziehen, aber es gibt Jugendämter die dann schon ein wenig Druck machen, dass du Richtung Selbstständigkeit gehst. Wenn du über deinen 18. Geburtstag bleiben willst musst du allerdings selbst einen Antrag für junge Volljährige stellen. Das ist aber nicht schwierig und du bekommst in der Einrichtung Unterstützung.

Ein Kind / Jugendlicher muss niemals später etwas zurückzahlen. Die einzige Ausnahme ist, dass du, wenn du während du dort lebst Geld verdienst einen kleinen Teil abgeben musst. Das sind aber inzwischen nur noch 25%

Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:34

weißt du zufällig, ob man bis man 21 ist in einer jugendwohngruppe bleiben kann? Ich habe gelesen, dass man während man in einer ist und arbeiten sollte 75% abgeben muss. Aber ich möchte erst sozusagen wenn ich mit 21 dort raus bin arbeiten. Danach muss ich nichts zurückzahlen oder ? Also wenn ich unterstützung vom jugendamt bekomme

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Sanja2  08.01.2022, 13:36
@Jiminsgirl13

das Gesetz wurde geändert, deshalb sind es jetzt nur noch 25% die man abgeben muss. Man kann in fast allen Wohngruppen bis 21 Jahren bleiben. Du musst garantiert nichts mehr zahlen wenn du ausgezogen bist!

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Luzzynett  08.01.2022, 13:40
@Jiminsgirl13

Die Made im Speck ziehen die sich aber nicht heran. Es werden Maßnahmen im Hilfeplan festgelegt, die du unterschreibst und dich somit verpflichtest, aktiv an deinem Start in die Selbstständigkeit zu arbeiten. Hältst du dich dauerhaft nicht an solche Festlegungen, wird die Maßnahme beendet.

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Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:42
@Luzzynett

aber solange man nicht arbeitet bis man auszieht und kein Gehalt bekommt ist das doch nicht möglich

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Luzzynett  08.01.2022, 13:45
@Jiminsgirl13

Wenn im Hilfeplan festgelegt ist, dass du arbeiten musst, fliegst du irgendwann aus der Maßnahme, weil du nicht mitarbeitest. Das ist nicht wie im Hotel Mama.

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Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 14:08
@Luzzynett

chill doch, ich verusche mich doch nur zu informieren. Die können mich ja nicht zum arbeiten zwingen und soviel weiß ich nun auch. Was für hotel ? Ich werde bei mir zuhause jeden tag geschlagen???? beleidgt und mir wird gesagt ich sioll sterben. Und ich habe einen 1,1 schnitt im abitur momentan ich bekomme ganz gut einen medizinplatz. Muss bis dahin also nicht arbeiten, da ich erst mit 21 anfangen werde.

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SkR1997  09.01.2022, 13:47
@Jiminsgirl13

Seit dem 10.06.2021 gelten nicht mehr die 75%, sondern die 25%.

Du kannst in der Wohngruppe bleiben, solange es pädagogisch sinnvoll ist. Maximal bis zu deinem 21. Geburtstag. Viele ziehen schon früher aus, weil sie selbstständig genug für eine eigene Wohnung/WG sind.

Auch wenn du 25% abgeben kannst, kann ein Nebenjob durchaus sinnvoll sein. Du darfst ja immerhin mindestens 75% deines Gehalts behalten. Und Berufserfahrung sieht auf dem Lebenslauf auch gut aus.

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Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:38

Okay das beruhigt mich und vielen dank für deine nette und hilfreiche antwort.Ich werde nämlich zuhause geschlagen und will zum jugendamt aber ich hab da noch ne letzte frage. Ich habe nur einen audiobeweis, da ich mein handy abgeben musste und am laptop bin. IN der audiodatei ist zu hören wie meine mutter sagt noch ein wort und ich schlage dich. Reicht das beim jugendamt aus ? ich werde jeden Tag beleidigt und mir wird der tot gewünscht. ich halte es nichtmehr aus

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Sanja2  08.01.2022, 13:39
@Jiminsgirl13

es reicht sogar wenn du das nur erzählst. Du brauchst keine Beweise.

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Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:40

okay, vielen vielen dank für deine hilfe. Ich gehe morgen zum jugendamt und ich hoffe alles klappt ohne, dass meine elterndavon erfahren.

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Sanja2  08.01.2022, 13:40
@Jiminsgirl13

morgen ist Sonntag, da hat das Jugendamt nicht offen, geh am Montag hin. Deine Eltern werden auf jeden Fall davon erfahren, denn dazu ist das Jugendamt verpflichtet. Aber das ist auch nicht tragisch, denn du kannst einfach um Inobhutnahme bitten und musst dich dann nicht damit auseinandersetzen.

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Wenn du Hilfe vom Jugendamt bekommst, wirst du später nicht zur Kasse gebeten.

Im Vorfeld der Antragstellung musst du dein Einkommen nachweisen und später alle Veränderungen melden. Es könnte durchaus sein, dass dein Einkommen derart hoch ist, dass dich an den Kosten beteiligen musst.

Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:28

also bei hilfe vom jugendamt muss ich nie das geld zurückzahlen, wenn ich mal ausziehe oder?

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Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:30

Mit geld meine ich das, welches ich während meiner ganzen zeit die ich da lebe zugestellt bekomme wie bekleidungsgeld, taschengeld und andere kosten

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Jiminsgirl13 
Fragesteller
 08.01.2022, 13:35

ich wollte nu sicher gehen, ob man nie was zurückzahlen muss, wenn man auszieht.

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