Ordnungsamt - Bußgeld, Sohn macht falsche angaben zum Alter?

5 Antworten

Ja, das ist so korrekt: § 111 OWiG

Möglich wären sogar bis zu 1.000 €. Die 85 € sind garantiert schon an die Einkommensverhältnisse eines 16-Jährigen angepasst, die soll er ruhig mal selber zahlen. Dann fehlt vielleicht demnächst auch das Geld für das Bier.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Hallo!

Er soll sich einen Job suchen und sich die 85 Euro verdienen, damit er spürt, dass er Fehler gemacht hat. Außerdem bezweifle ich, dass du weißt, wie gefährlich Alkohol während der Pubertät ist.

Sei froh dass es nur ein Bußgeld gibt.

Die Angabe falscher Personalien kann weit schlimmer enden.

So lernt er zum mindest das das definitv nich klar geht.

Das Bußgeld ist mehr als angemessen.

Das hätte sogar noch höher ausfallen können, da in so einem Fall sogar bis zu 1.000 EUR Bußgeld drohen können.

Wir reden ja nicht davon, dass er n falschen Vornamen als Gag angegeben hat, sondern davon, dass er vorsätzliches ein falsches Alter angegeben hat um einer Strafe zu entgehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist soweit korrekt.

Ich versteh eher dein Problem nicht. Lass ihn das ruhig selber zahlen, dann lernt er auch daraus.