Obdachloser sollte Bußgeld bekommen wegen einer Kippe die er weggeworfen hat?
Vorhin in der Stadt war das Ordungsamt unterwegs. Ein älterer Mann hatte eine Kippe auf den Boden geschnipst und wurde dann aufgefordert seine Personalien abzugeben nachdem ihm das Ordnungsamt kontrolliert wollte. Einer von den Ordnungshüter schrieb sogar schon ein Bußgeld von über 100 Euro auf.Er sagte er sei Obdachlos und habe keinen Ausweis sowie das er von Pfandflaschen und sonstigem Lebe. Dann ging er einfach obwohl die Ordnungshüter ihm das Bußgeld aufdrücken wollten. Ohne Adresse und Geld könnte ihr es euch sparen sagte er tatsächlich lachend. Dann ging er einfach weiter.
Was passiert jetzt weiter?
Finden können sie ihn ja nicht.
Obdachlos war er wirklich man kannte ihn in der Stadt.
13 Antworten
Grundsätzlich gelten für Obdachlose dieselben Regeln wie für alle anderen.
Der vom Ordnungsamt war sicher ein Neuling, der noch nicht wusste, wie man das bei Menschen ohne Wohnsitz macht. Die haben halt meist keine Papiere, da kann man nix aufschreiben. Die fordert man auf, die Kippe aufzuheben und zu entsorgen, fertig !
Wenn das nix bringt, mitnehmen zur Polizei - und dann passiert auch nix.
In der Regel sind diese Personen bei der nächsten Obdachlosenunterkunft bzw Einrichtung registriert. Dort kann ihnen auch die Post zugestellt werden. Natürlich wird er das Bußgeld nicht bezahlen. Dann jedoch werden sich die offenen Forderungen summieren und das ganze kann übergehen in Erzwingungshaft.
Hab da andere Erfahrungen. Bei einer Person die über 100 Bußgelder gesammelt hat, unterschreibt auch ein Richter.
Solange klar ist das der Betreffende die Geldbusse nicht zahlen kann, unterschreibt das kein Richter.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html
Abs. 1, Nr. 4.
Es ist klar bekannt das der Obdach- und Arbeitslose Täter die Geldbusse nicht bezahlen kann.
Auch Obdachlose und Arbeitslose bekommen Leistungen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Richter zur Zahlung aufgefordert hat und das war dann 5€ im Monat vom SGB II oder SGB XII in Raten. 🤷♂️ geht die Zahlung nicht ein, wäre die Letzte Möglichkeit die Erzwingungshaft, so die Aussage.
Das ist leider Unsinn. Der Obdachlose zahlt einfach nicht und direkt vom Sozialamt kannst Du auch nicht kassieren weil das Geld das er bekommt nicht pfändbar ist.
geht die Zahlung nicht ein, wäre die Letzte Möglichkeit die Erzwingungshaft, so die Aussage.
Das geht so nicht, was Dein Richter eigentlich wissen sollte. Eine Erzwingungshaft ist einfach vollkommen unverhältnismässig. Kein Richter lässt sich gerne von der Beschwerdeinstanz seine Beschlüsse einkassieren, was unweigerlich passieren wird.
Aber selbst wenn der Obdachlose in Erzwingungdhaft landen sollte, so ist er allerspätestens nach drei Monaten zu entlassen, das Bussgeld hast Du aber immer noch nicht. Aber genau darum geht es doch, ein Bussgeld ist eben keine Ersatzfreiheitsstrafe, welche Obdachlose in der Regel ohnehin absitzen.
Offensichtlich Obdachlosen sollten die vom Ordnungsamt eine kurze Ansage machen, Kippe aufheben lassen mit "Das machen Sie bitte nicht mehr....!", fragen ob er Hilfe braucht und dann seiner Wege ziehen lassen - Ende!
Tja.. vieles verläuft sich im nichts.. Auch wenn jemand aus dem ausland hier eine Straftat begeht..
Weder hat er eine Adresse für einen Bußgeldbescheid noch Geld um eine Strafe zu bezahlen - da lachen ja die Hühner.
Soory, aber beieinem Obdachlosen, ohne Einkünfte unterschreibt kein Richter einen Haftbefehl zur Erzwingungshaft, zumal man ihn nach maxilmal drei Monaten ohnehin wieder entlassen muss.