Lehrer trinkt in der Öffentlichkeit. Wo melden?
Den Klassenlehrer meines Sohnes kam mir schon immer nicht so ganz koscher vor. Jetzt habe ich ihn vor zwei Tagen nachmittags gesehen, wie er in einem Straßencafé Alkohol (Bier) trinkt, für alle sichtbar in der Öffentlichkeit. Dass dies für Beamte nicht zulässig ist (Vorbildfunktion) ist unstrittig. Die Frage ist eher, wo man es am besten meldet. Schulleitung, Schulamt oder Bezirksregierung?
35 Antworten
Es gibt kein Gesetz, nach dem es für Beamte nicht zulässig ist, Alkohol zu trinken. Und sofern es in der Freizeit und nicht in der Unterrichtszeit geschieht, ist es auch nicht zu beanstanden.
Verstehe das Problem nicht.
Wenn er in der Schule getrunken hätte, wäre das was anderes. Aber er hat das in seiner Freizeit getan und da darf auch ein Lehrer trinken soviel er will.
Dass dies für Beamte nicht zulässig ist (Vorbildfunktion) ist unstrittig.
Völliger Quatsch. Verstößt er gegen ein Gesetz? Nein. Nichtmal gegen ein ungeschriebenes.
Beamte müssen sich außer Dienst so verhalten, dass dem Ansehen des Amtes kein Schaden entsteht.
Da auch Millionen andere Deutsche Bier trinken, entsteht durch Bier trinken kein Schaden am Ansehen und es interessiert keine Sau.
Welche Vorschrift verbietet denn einem Lehrer außerhalb seiner Arbeitszeit ein Bier zu trinken?