Ist diese Kommasetzung richtig?
"Er erzählte mir, dass er das Team 1993 übernahm und seine erste Amtshandlung darin bestand, der Boxencrew das Trinken von Rotwein während der Rennwochenenden zu verbieten, und dass Alkohol dem Erfolg im Wege stehe."
Muss hier nach "verbieten" ein Komma gesetzt werden oder nicht?
6 Antworten
Der Text ist insgesamt nicht sehr gut formuliert. Der Anschluss mit "und dass" ist inhaltlich nicht passend. Stattdessen sollte hier ein Grund genannt werden, also ein Kausalsatz mit "denn, da" folgen. Auch müsste nicht nur dieser Kausalsatz in der indirekten Rede stehen, sondern alles nach "Er erzählte mir, ..."
Hier 3 Möglichkeiten:
- Er erzählte mir, er habe das Team 1993 übernommen. Seine erste Amtshandlung habe darin bestanden, der Boxencrew das Trinken während der Rennwochenenden zu verbieten, denn Alkohol stehe dem Erfolg im Wege.
- Er erzählte mir, dass er das Team 1993 übernommen habe. Seine erste Amtshandlung habe darin bestanden, der Boxencrew das Trinken von Rotwein während der Rennwochenenden zu untersagen, da¹ Alkohol dem Erfolg im Wege stehe.
- Er erzählte mir, er habe das Team 1993 übernommen und seine erste Amtshandlung habe darin bestanden, der Boxencrew das Trinken von Rotwein während der Rennwochenenden zu untersagen, da¹ Alkohol dem Erfolg im Wege stehe.
¹ "Weil" geht auch, aber "denn" (als Erfahrungsgrund) oder "da" (als jedem vernünftigen Menschen von vornherein klarer Grund) ist passender.
Hier noch eine 4. Version, wenn du die Info über Alkoholgenuss im Rennsport nicht kausal mit dem vorhergehenden Text verbinden, sondern einfach als abschließenden Kommentar des Sprechers wiedergeben willst, der keiner weiteren Erklärung bedarf:
- Er erzählte mir, er habe das Team 1993 übernommen. Seine erste Amtshandlung habe darin bestanden, der Boxencrew das Trinken während der Rennwochenenden zu untersagen. Alkohol stehe dem Erfolg im Wege.
Konj.1 der indirekten Rede nach "Er erzählte mir, ..."
Das braucht man umgangssprachlich natürlich nicht zu machen, vor allem dann nicht, wenn es eine mündliche Wiedergabe ist. Aber dann passt auch das Präteritum nicht. Außerdem hat der Sprecher ja schon im letzten Satz selbst die indirekte Rede benutzt. Dann sollte er konsequent sein und sie bei der gesamten Info aus 2. Hand verwenden.
Bei einem professionellen schriftlichen oder mündlichen Report - z.B. Zeitung, Nachrichten - ist die indirekte Rede, also Konj.1 + 2, auf jeden Fall nötig.
Ich stehe auf der Leitung. Was meinst du mit "im OP"? Für mich bedeutet "im OP" "im Operationssaal". Da sehe ich aber keinen Zusammenhang zu dem Satz, den wir korrigieren sollten.
Ich habe nur 3 Varianten angeboten.
Original-Post. Ob die Version in der Anfrage ins Deutsche übersetzt wurde. Deine Versionen sind schön, wie gesagt.
KA, wer das ursprünglich gesagt hat und ob das eine Übersetzung ist. Ich habe noch eine 4. Version angefügt. Wichtig ist nur, dass der letzte Satz natürlich nichts mit der "ersten Amtshandlung" zu tun hat. Deshalb ist im ursprünglichen deutschen Text auch das Komma nach dem Infinitivsatz obligatorisch. Ohne das Komma ergäbe das Ganze keinen Sinn.
„und dass“ ist eine Fortsetzung des Satzes. Die Kommasetzung ist also fehl am Platz.
Das „und“ verbindet zwei Nebensätze mit gemeinsamen Hauptsatz. Aber grammatikalisch ist es ansonsten völlig korrekt.
Du könntest es auch umformulieren. Zum Beispiel:
Er erzählte mir, dass er das Team 1993 übernahm. Seine erste Amtshandlung bestand darin, der Boxencrew das Trinken von Rotwein während der Rennwochenenden zu verbieten - weil Alkohol dem Erfolg im Wege stehe.
Du vergisst aber den erweiterten Infinitiv ab "der Boxencrew...". Der wird mit dem Komma nach "verbieten" abgeschlossen. Das Komma ist also hier richtig.
Sagt der Duden nicht:
„Kein Komma zwischen einem erweiterten Infinitiv und einem folgenden Nebensatz mit „dass“, wenn beides in eine gemeinsame Konstruktion eingebunden ist.“?
Hier handelt es sich doch um eine Nebensatz-Kette.
Wenn es alleine steht, der erweiterte Infinitiv, dann ist es freiwillig. Aber es gibt hier doch ein verbundenen Nebensatz...?
Nicht in der Lage, auf die Nachricht einzugehen, oder warum Downvoten?
Ich habe nicht downgevotet. Meiner Meinung nach ist es mit der Kommasetzung so, wie ich beschrieben hatte. Wenn es im Duden anders steht, schau ich mir das gerne an, im Moment fehlt aber ein Link...
Alles klar, kein Ding! Ärgere mich über diese Downvoter auch immer.
Ja, in dem Satz muss vor "und" ein Komma stehen. Du hast das auch vollkommen richtig begründet: Der erweiterte Inf. wird mit dem Komma abgeschlossen. Danach kommt der dritte Teil des von "Er erzählte mir," abhängigen Nebensatzes.
Alles klar, kein Ding! Ärgere mich über diese Downvoter auch immer.
Ich kann mich hier nur anschließen. Wenn downgevotet wird, weil der Text unverschämt/beleidigend ist, ok. Aber dass User "bestraft" werden, die nur eine andere Meinung vertreten als der Downvoter, das ist eine Frechheit.
Der Fehler liegt aber bei gutefrage, das diese anonyme Möglichkeit zur Negativbewertung eingeführt hat.
Hallo Sparky1988,
ich glaube früher war es mal in Ordnung vor dem "und" ein Komma zu setzen, jetzt jedoch, kommt da nur ein Komma hin, wenn der kommende Teil keinen direkten Bezug mehr zum Satz hat wie:
Äpfel und Birnen.
Ich spreche von 2 Obstsorten in einem Korb.
Tina wollte Äpfel haben, und kannst du morgen bitte zur Werkstatt fahren?
Dieses "und" hat hier eine Art lückenfüllende Bedeutung und trägt emotionale Eigenschaften wie ein "ach, und außerdem fällt mir ein". Die Jugend nennt dieses "und" auch gerne "by the way".
Und am Satzanfang: grammatisch bedeutungslos.
"Und was ist wenn (...)"
Also und + oder = Komma steckt mit im Wort.
Dein Satz hat aber noch eine andere Schwäche und zwar:
Seine Amtshandlung besteht darin (....) dass Alkohol dem Erfolg im Wege steht.
Die Amtshandlung besteht darin, Alkohol zu verbieten und dass Alkohol dem Erfolg im Wege steht.
Was ist das für eine Amtshandlung? "Dass Alkohol dem Erfolg im Wege steht" ?
Du hast nicht geschrieben, dass die Handlung aus dem Erklären besteht. Dir fehlt ein Verb was aus der Aussage "Alkohol steht dem Erfolg im Wege" eine Handlung macht, so wie du es mit dem Wort "Amtshandlung" beschreibst.
LG
Ich meine vor und kommt kein komma also nein
Die Kommasetzung ist richtig. Das Komma nach "verbieten" schließt den erweiterten Infinitiv ab, welcher mit "der Boxencrew..." beginnt.
Ohne Komma ergibt das Ganze keinen Sinn, denn dann wäre "Alkohol steht dem Erfolg im Wege" ja ein Teil der ersten Amtshandlung.
Insgesamt ist dieser Bandwurmsatz aber nicht gut formuliert. Es wäre sinnvoller, den Text in 2 oder 3 Sätze aufzudröseln.
Die erste Version gefällt mir am besten. Aber warum alles im Konjunktiv?