Dürfen Lehrer Zigaretten einkassieren und die Eltern informieren?

esj17  18.06.2021, 13:20

Wie alt bist du denn?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

naja, wenn sie dich erwischen und du bist unter dem Mindestalter, können sie natürlich die Eltern informieren. Sollten sie sogar. Aber sie dürfen z.B. nicht einfach deine Schultasche durchsuchen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich hege großes Interesse an Gesellschaftspolitik

wenn du unter 18 bist und egal wo du bist ob in der Schule oder woanders ist es verboten, nur weil du jetzt dami prahlst das du 14 bist heißt das noch lange nicht das das erblaubt ist :

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) 1In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. 2Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder2.durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

OnePerson19  18.06.2021, 13:34

Und welcher der Absätze soll es verbieten ?

Abs. 1 verbietet nur das gestatten des Konsums und die Abgabe

Abs. 2 Regelt nur den Umgang mit Automaten

Abs. 3 Regelt nur die Abgabe über den Versandhandel

Abs. 4 Regelt nur auf was Abs. 1-3 noch anzuwenden ist

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DasFischDing  18.06.2021, 13:45
@OnePerson19

DAS GESTATTEN DES KONSUMS IST ES SCHON, WAS VERSTEHST DU DARAN NICHT, WENN DU ES NICHT VERSTEHST DANN GEH ZUR POLIZEI UND KLÄRE DICH SELBER AUF

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OnePerson19  18.06.2021, 13:47
@DasFischDing

Das Rauchen ist da durch aber nicht Verboten.

Bei der Polizei sitzen keine Juristen, die währe da also ehr die falschen Ansprechpartner.

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Ja, sie dürfen, sofern du minderjährig bist, öffentlich rauchst und dies zu den Schulzeiten machst. Und zwar unabhängig davon, ob innerhalb oder außerhalb des Schulgeländes.

Was sie aber nicht machen dürfen, ist deine Tasche nach Zigaretten zu durchsuchen.

Lies einfach, was im Jugendschutzgesetz steht:

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html

Ich habe auch mit 14 angefangen zu rauchen. Kann die nur empfehlen aufzuhören oder auf E-Zigarette umzusteigen. Das ist weniger "negativ" Belastet und ich hab das Gefühl, dass es deutlich besser für die Lunge ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung