Darf der Veterinäramt meine Katze wegnehmen?
Hallo, Mein Name ist Seray und ich habe ein grosses problem. Meine Familie kommt aus Mazedonien und wir gehen jede Sommerferien dort hin. Dieses Jahr haben wir beschlossen, das wir uns eine Katze besorgen, und da ich in der Schweiz lebe wollte ich auch dort eine kaufen. Jedoch als ich in Mazedonien war habe ich eine kleine, ungefähr 2 Monate alte kleine Katze gefunden. Sie lag einfach dort, ohne Mutter und ohne geschwister. Ich hab sie damals nicht berührt, da ich dachte dass sie bestimmt nacher zu ihrer Mutter geht. Am nächsten Tag lag sie wieder dort, hat sich kaum bewegt. Dritter Tag auch nichts. Vierter Tag ebenfalls. (Ich habe ihr jeden Tag etwas zu Essen und Trinken gegeben und das hat sie auch gegessen) Meine Familie beschloss das wir sie nehmen, da es dort ganz viele Hunde und Grosse Katzen gibt. Wir brachten sie auch zum Tierarzt und dort gab er eine Impfung und eine Tablette, und er hat gesagt das die das in der Schweiz besser machen und wir sollen da noch eine grosse Untersuchung machen. Gerade eben hat mein Vater den Tierarzt und den Veterinäramt angerufen. Der Tierarzt hat einen Termin morgen um 11 Uhr Morgens gemacht. Jedoch sagte der Veterinäramt dass man sie auf jeden fall einschläfern müssten, es wäre nämlich ein "Risiko" für uns. Ich fing an zu heulen (und heule immer noch).
Haben wir ein recht die Katze zu behalten? Sie ist doch noch recht klein und ich will doch nicht dass sie mir meine (erste) Katze wegnehmen!
Vielen Dank im voraus :(
7 Antworten
Sicher, dass dein Vater das nicht einfach nur erfunden hat, um die kleine Katze loszuwerden und Tierarztkosten zu sparen? Vielleicht wollte er sie nicht mehr haben, als er am Telefon von der Tierarztrechnung erfuhr, da er weniger erwartet hätte? Wäre ich du, würde ich dafür sorgen, den Grund des Veterinäramts zu erfahren, denn einfach so können sie niemanden zwingen, ihr Tier einschläfern zu lassen. Rede vielleicht mal mit deiner Mutter darüber und sag ihr, dass sie dir den Grund des Veterinäramts sagen soll.
Ich wünsche dir viel viel Glück und hoffe, dass du die Kleine behalten darfst! 😊❤
Liebe Grüße
Die Schweiz besteht darauf, dass bei der Einfuhr von Tieren gewisse Maßnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel muss das Tier für einige Wochen im Herkunftsland unter Quarantäne gestellt werden.
http://www.blv.admin.ch/ein_ausfuhr/01210/01229/index.html?lang=de
Das Tier muss mindestens gegen Tollwut geimpft und gekennzeichnet sein. Entweder durch eine sichtbare Tätowierung oder einen Chip. Weiters braucht es eine Bescheinigung, die in deutsch oder englisch abgefasst wurde und dem Impfpass beigefügt werden muss.
Hallo liebe leute die mir eine Antwort gegeben haben, Es ist alles jetzt gut! Wir waren heute beim Tierarzt und und haben ihr eine Impfung gegen Tollwut gegeben und sie ist jetzt gechipt. Sie muss jetzt jede 3 Wochen zum Tierarzt. Wir müssen aber besonders acht auf sie geben, da sie keine Mutter hat. Aber der Arzt hat gesagt das sie ganz gesund aussieht und sich sicher ist das sie nicht Tollwut hat. Der Vet. -amt wird mal einen Termin machen und zu uns kommen. Aber bis jetzt sieht alles ganz gut aus :)
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüssen, Seray
Das ist wirklich ein Problem. In Mazedonien gibt es noch Tollwut, während die Schweiz dank konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen schon seit vielen Jahren frei von Tollwut ist. Damit das so bleibt und die Tollwut nicht wieder eingeschleppt wird, ist die Veterinärverwaltung sehr streng, was den Import von lebenden Warmblütern in die Schweiz betrifft. Eventuell gibt es noch die Möglichkeit, die Katze beim Veterinäramt in Quarantäne zu geben, aber das wird bestimmt nicht billig.
Mit welchem Grund genau meint das Amt das sie eingeschläfert werden müsste? Ich kenne die Rechte bei euch nicht und weiss auch nicht ob sie krank ist oder nicht, das es wirklich übertragbar auf Menschen ist.