Sollte das Arbeitsamt nachdem die Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist , Arbeitslose dazu zwingen dürfen anschaffen zu gehen um ihren Lebensunterhalt zu


24.06.2025, 01:34

24.06.2025, 01:35

Zitat

"Ich war total entsetzt. Meine Mutter hat sogar geschrien, als sie den Brief gesehen hat", zitiert das Blatt die junge Frau. Seit November sucht die gelernte Hauswirtschafterin einen Job - als Hauswirtschafterin und "nicht an einer Theke in einem Bordell", wie sie selbst sagt.


24.06.2025, 01:46

Zitat Stern

Dabei wäre das durchaus denkbar: Mit Einführung der Hartz-Gesetze 2004 ist es generell möglich geworden, dass Arbeitsagenturen Erwerbslose ins horizontale Gewerbe vermitteln.

Nein 79%
Ja 21%

24 Stimmen

5 Antworten

Nein
Hauswirtschafterin einen Job - als Hauswirtschafterin und "nicht an einer Theke in einem Bordell", wie sie selbst sagt.
"Ich war total entsetzt. 

Ich bin entsetzt, dass Du eine Hauswirtschafterin als Prostituierte bezeichnen willst.


Path1974 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 01:43

du glaubst doch nicht das es dabei geblieben wäre

GutenTag2003  24.06.2025, 01:44
@Path1974

Mit Religion(Glauben) hat das nichts zu tun.

Ich gehe davon aus, dass Du nur "eine Sau durchs Dorf treiben willst."

GutenTag2003  24.06.2025, 01:49
@GutenTag2003

Ergänzung: Zu lesen

 Die staatlichen Vermittler sprechen von einem "Versehen".
06.02.2013, 15.48 Uhr

Du hast sicher noch Zeitungen aus dem Jahr 1933

Nein

Nein, das Recht zur sexuellen selbstbestimmung wiegt sehr viel schwerer als die Pflicht die Bedürftigkeit zu beenden.

In dem genannten Fall ging es aber gar nicht um eine Arbeit als Prostituierte, sondern als Servicekraft hinter einer Theke. Also im Grunde nichts anderes als Barkeeperin. Nur eben in einem bordell und keiner normalen bar

Nein

Für jeden Arbeitsvermittler, der eine Frau zur Prostitution zwingen will, gilt das

Strafgesetzbuch (StGB):
§ 232a Zwangsprostitution
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,
1.
die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder
2.
sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nein

Es gibt tausende andere Jobs, warum also ausgerechnet DAZU zwingen? Warum nicht dazu zu zwingen putzen zu gehen oder im Altersheim zu helfen?

Und NIEMAND darf zu Sex GEZWUNGEN werden, das wäre eine Straftat. Zwangsprostitution ist und bleibt ein Verbrechen. Mal davon abgesehen, dass es moralisch zutiefst verabscheuungswürdig wäre, wären die psychischen Schäden auch enorm.

Nein

Dafür braucht man eine bestimmte Persönlichkeit.

Woher ich das weiß:Recherche