"Sex mit 4 Hunden = 3 Jahre Gefängnis" - Stimmt das wirklich dass sowas in Deutschland gar nicht strafbar wäre, wenn jemand solche perversen Sex-Spiele macht?!
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8 Antworten
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.
so wie ich das verstehe ist es verboten wenn man es an andere Leute schickt.
nein, der Satz wird ja noch ergänzt: "(vorrätig hält).... um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen."
hmm, jetzt habe ich es auch gesehen. Muss ich nochmal drüber nachdenken. Ich denke aber trotzdem dass es nur strafbar ist wenn man es danach einem anderen gibt oder geben will. Wäre bereits der Besitz strafbar, müsste das mit der anderen Person ja gar nicht mehr stattfinden und dort stehen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, (2) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder...
Somit ist auch der besitzt, also es "vorrätig hält" strafbar.
Je länger ich drüber nachdenke, desto weniger denke ich dass sich das auf den reinen besitz bezieht. Die anderen dort erwähnten Begriffe sind ja auch sehr gewerbsmäßig. Auch wenn es grammatisch theoretisch auch anders hätte sein können, in dem Fall geh ich davon aus dass sich der letzte Teil des Abschnitts auf alle Punkte bezieht, egal ob vor oder nach dem "oder". Auch die Art wie und wo die Kommas gesetzt sind deutet eher darauf hin.
Du darfst sie nicht herstellt, bezieht, liefert, vorrätig halten, anbietet, bewerben oder es unternehmen, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1, (also verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen) verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Kurzgesagt, du darfst die aufgezählte Punkte ebenfalls nicht machen, wenn es im Auftrag für jemanden ist, bzw. er ebenfalls für die Punkte belangt werden kann, weil du es im ermöglichst.
Stimmt das wirklich dass sowas in Deutschland gar nicht strafbar wäre, wenn jemand solche perversen Sex-Spiele macht?!
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html
Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
Der sexuelle Missbrauch von Tieren ist verboten nach § 3 TierSchG
Natürlich ist es strafbar. Allerdings keine 3 Jahre.
Natürlich ist das strafbar nach § 3 (13) Tierschutzgesetz.
Es ist verboten.....
ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
Ist nur eine Ordnungswidrigkeit aus dem Tierschutzgesetz, ist somit strenggenommen nur mit einem Bußgeld und nicht mit einer Strafe geandet.
also sich selber anschauen dürfte man sich sowas also???!!!??!!!