"Sex mit 4 Hunden = 3 Jahre Gefängnis" - Stimmt das wirklich dass sowas in Deutschland gar nicht strafbar wäre, wenn jemand solche perversen Sex-Spiele macht?!

Nein 67%
Ja 33%

12 Stimmen

8 Antworten

Nein

§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,

1. verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder

2. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.


JessicaWolff 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 15:10

also sich selber anschauen dürfte man sich sowas also???!!!??!!!

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 15:12
@Jessisma

so wie ich das verstehe ist es verboten wenn man es an andere Leute schickt.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 15:14
@Jessisma

nein, der Satz wird ja noch ergänzt: "(vorrätig hält).... um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen."

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 15:15
@Jessisma

hmm, jetzt habe ich es auch gesehen. Muss ich nochmal drüber nachdenken. Ich denke aber trotzdem dass es nur strafbar ist wenn man es danach einem anderen gibt oder geben will. Wäre bereits der Besitz strafbar, müsste das mit der anderen Person ja gar nicht mehr stattfinden und dort stehen.

Jessisma  20.05.2025, 15:20
@JessicaWolff

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, (2) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder...

Somit ist auch der besitzt, also es "vorrätig hält" strafbar.

JessicaWolff 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 15:22
@Jessisma

Je länger ich drüber nachdenke, desto weniger denke ich dass sich das auf den reinen besitz bezieht. Die anderen dort erwähnten Begriffe sind ja auch sehr gewerbsmäßig. Auch wenn es grammatisch theoretisch auch anders hätte sein können, in dem Fall geh ich davon aus dass sich der letzte Teil des Abschnitts auf alle Punkte bezieht, egal ob vor oder nach dem "oder". Auch die Art wie und wo die Kommas gesetzt sind deutet eher darauf hin.

Jessisma  20.05.2025, 15:30
@JessicaWolff

Du darfst sie nicht herstellt, bezieht, liefert, vorrätig halten, anbietet, bewerben oder es unternehmen, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1, (also verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen) verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Kurzgesagt, du darfst die aufgezählte Punkte ebenfalls nicht machen, wenn es im Auftrag für jemanden ist, bzw. er ebenfalls für die Punkte belangt werden kann, weil du es im ermöglichst.

Stimmt das wirklich dass sowas in Deutschland gar nicht strafbar wäre, wenn jemand solche perversen Sex-Spiele macht?!

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html

Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.

Der sexuelle Missbrauch von Tieren ist verboten nach § 3 TierSchG

Natürlich ist es strafbar. Allerdings keine 3 Jahre.

Nein

Natürlich ist das strafbar nach § 3 (13) Tierschutzgesetz.

Es ist verboten.....

ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit