Zählt das als Vergewaltigung wenn man schläft?
Wenn die Frau (oder der Mann) schläft und man dann mit ihnen "sexuell dinge" macht zählt es als Vergewaltigung? Und zählt es (falls ja) auch wenn die person aufwacht und nichts dagegen hat?
Ich bin 18w
15 Antworten
Dann ist es bis zum Zeitpunkt der Einverständniserklärung Vergewaltigung und von diesem Zeitpunkt an nicht mehr.
Rückwirkend kann man sich das Einverständnis nicht einholen. Das muss vorher vorliegen.
Leider wird es sicherlich viele Fälle der Vergewaltigung geben, die nicht vor einem Richter landen. Das macht die Tat jedoch nicht besser.
Den Spruch kannst du auf jedes Verbrechen anwenden.
Das war so gemeint...wenn die Person als sie wach wurde nichts dagegen hat, wird sie sich nicht beschweren.
Kann sein, kann aber auch sein, dass sie Angst vor ihm hat und das später melden möchte, wenn es ihr richtig bewusst wird.
Das ist doch alles Spekulation. Das brauchen wir hier nicht in jeder Variante explanieren.
Hallo EffyVinyard,
ja, grundsätzlich würde es sich hier um einen strafbaren sexuellen Übergriff nach § 177 II 1 StGB handeln.
Dies gilt grundsätzlich auch dann noch, wenn die entsprechende Person, nachdem sie aufwacht, nichts dagegen hat. Allerdings wird es in dem Fall selbstverständlich nicht zu einer Anzeige kommen.
Ich finde, gerade in einer Beziehung, sollte man es einfach im Vorfeld schon klären, ob es in Ordnung ist, und wie weit.
Was aber selbstverständlich sein sollte, dass ein "Nein" beim Aufwachen in jedem Fall zu akzeptieren ist!
LG Sascha
Also wenn die Frau aufwacht und nichts dagegen hat oder auch dann gerne mitmacht, dann ist das natürlich keine Vergewaltigung.
Normalerweise wird Frau oder auch umgekehrt Mann wach, wenn die Annäherungen über ein paar Zärtlichkeiten hinausgehen und wenn sie in diesem Fall hier dann nicht will und das auch klar macht, dann wäre es natürlich Vergewaltigung, wenn er dann gegen ihren Willen in sie eindringt.
Wenn die Frau (oder der Mann) schläft und man dann mit ihnen "sexuell dinge" macht zählt es als Vergewaltigung?
Ja, das wäre Vergewaltigung!
....auch wenn die person aufwacht und nichts dagegen hat?
Dann wird die Person dich ja auch nicht anzeigen, wenn Sie nichts dagegen hat und dann wäre es keine.
Definition Vergewaltigung (Link)
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn er / sie nichts dagegen hat, ist es keine Vergewaltigung.
Zum Zeitpunkt wo sie schläft ist es aber eine da die Person nicht ihr Einverständnis gegeben hat oder geben kann.
Da die Person danach aber nichts dagegen hat, wird sie wohl auch nicht dagegen vorgehen.
Wo kein Kläger, da kein Richter.