Zählt das als Vergewaltigung wenn man schläft?

15 Antworten

Dann ist es bis zum Zeitpunkt der Einverständniserklärung Vergewaltigung und von diesem Zeitpunkt an nicht mehr.

Rückwirkend kann man sich das Einverständnis nicht einholen. Das muss vorher vorliegen.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

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@Nexana00

Leider wird es sicherlich viele Fälle der Vergewaltigung geben, die nicht vor einem Richter landen. Das macht die Tat jedoch nicht besser.

Den Spruch kannst du auf jedes Verbrechen anwenden.

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@Suboptimierer

Das war so gemeint...wenn die Person als sie wach wurde nichts dagegen hat, wird sie sich nicht beschweren.

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@Nexana00

Kann sein, kann aber auch sein, dass sie Angst vor ihm hat und das später melden möchte, wenn es ihr richtig bewusst wird.

Das ist doch alles Spekulation. Das brauchen wir hier nicht in jeder Variante explanieren.

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Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn er / sie nichts dagegen hat, ist es keine Vergewaltigung.
Zum Zeitpunkt wo sie schläft ist es aber eine da die Person nicht ihr Einverständnis gegeben hat oder geben kann.

Da die Person danach aber nichts dagegen hat, wird sie wohl auch nicht dagegen vorgehen.

Grundsätzlich ist das ein Ja.. wenn du von der Person keine Einwilligung hast.

Mindestens ist es jedoch eine sexuelle Belästigung.

Wenn die Person wach wird und es will das du weiter machst, ist es ab dem Moment in Ordnung.. Hebt jedoch nicht zwingend die Handlung zuvor auf.

Du solltest deinem Gegenüber im Vorfeld klarmachen, dass du darauf stehst zu fummeln oder mehr, wenn sie Schläft und dir * vorher* die Erlaubnis holen um auf der gesetzlich sicheren Seite zu stehen. Das gilt für alle Geschlechter.

Gruß Marquis le deuxième

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo EffyVinyard,

ja, grundsätzlich würde es sich hier um einen strafbaren sexuellen Übergriff nach § 177 II 1 StGB handeln.

Dies gilt grundsätzlich auch dann noch, wenn die entsprechende Person, nachdem sie aufwacht, nichts dagegen hat. Allerdings wird es in dem Fall selbstverständlich nicht zu einer Anzeige kommen.

Ich finde, gerade in einer Beziehung, sollte man es einfach im Vorfeld schon klären, ob es in Ordnung ist, und wie weit.

Was aber selbstverständlich sein sollte, dass ein "Nein" beim Aufwachen in jedem Fall zu akzeptieren ist!

LG Sascha

Also wenn die Frau aufwacht und nichts dagegen hat oder auch dann gerne mitmacht, dann ist das natürlich keine Vergewaltigung.

Normalerweise wird Frau oder auch umgekehrt Mann wach, wenn die Annäherungen über ein paar Zärtlichkeiten hinausgehen und wenn sie in diesem Fall hier dann nicht will und das auch klar macht, dann wäre es natürlich Vergewaltigung, wenn er dann gegen ihren Willen in sie eindringt.