Wieso darf eine Frau nicht das Sperma von seinem verstorbenen Ehemann nutzen?
Nehmen wir an, ich habe eine Ehefrau und wir beide haben Kinderwunsch. Wir versuchen auf Natürlichen Wege Schwanger zu werden und es klappt nicht. Wir gehen zu einer Kinderwunschklinik und ich lasse mein Sperma einfrieren. Einen Tag nach dem ich mein Sperma eingefroren haben, mache ich ein Autounfall und ich sterbe daran.
Wieso darf meine Ehefrau nach dem Tod mein Sperma für die Künstliche Befruchtung nicht nutzen ? Ich verstehe es nicht, wir hatten beide einen sehr großen Kinderwunsch. Ich würde mein zwar Kind nie aufwachsen sehen, aber ich wäre froh, wenn ich trotzdem Vater geworden wäre.
4 Antworten
Meines Wissens geht das doch. Zumindest in den USA.
Das war ja eine utopische Frage! Wie lange übt ihr schon? Schon mal beide gesundheitlich checken lassen in dieser Hinsicht?
Das ist aber auch nur in Deutschland verboten. In allen anderen modernen Demokratien, z.B. NL, F, USA, J, SK u.s.w. ist es erlaubt. Deutschland hat nun mal einige komische Gesetze, zumeist um hier die Fortpflanzung und Embryonenforschung zu erschweren.
Das sind verschiedene Gründe:
Der Vater kann keine Einwilligung mehr erteilen
Das Kind hat keinen Vater
Die Gesellschaft wird ggf. in Zahlungshaftung genommen
Erbfragen!, das Kind wäre ab Zeugung erbberechtigt, jedoch ist der Erblasser schon ein Jahr verstorben (nachträgliches Erbrecht)
und weitere Probleme........
Zähle mir mal alle Gründe auf, wieso eine Frau das Sperma von ihrem verstorbenen Ehemann nicht nutzen darf, würde mich echt interessieren.
Bring doch erst einmal welche dafür, außer deiner Willenserklärung!
Bedenke auch das unser Zivilrecht überwiegend auf Rechtsgedanken des vorletzten Jahrhunderts gründet.
Ich habe jetzt einmal ein paar Gründe welche mir eingefallen sind aufgeführt.....
Dem Fragesteller geht es um diesen Fall: https://www.n-tv.de/ratgeber/Toter-darf-nicht-Vater-werden-article19714047.html
Das Embryonenschutzgesetz verbietet es, Sperma eines Verstorbenen zur Zeugung zu verwenden. Das würde also auch bei einem verstorbenen Spermaspender gelten, obwohl das Ehepaar vorher die Dinge bez. der Vaterschaft durch den Ehemann notariell geregelt hat.
Ist das denn so, dass sie das nicht darf? Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass irgendwas dagegen spricht oder irgendein Gesetz das verbietet.
Wäre interessant, wie das Bundesverfassungsgericht den Fall beurteilt. Das Embryonenschutzgesetz verbietet es ganz klar, Sperma eines Verstorbenen zur Zeugung zu verwenden. So steht es jedenfalls im Artikel. Bleibt also die Frage, ob dieses Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Mal ein anderes Beispiel. Das Sperma stammt von einem Spender. Muss sich die Klinik kurz vor der künstlichen Befruchtung rückversichern, ob der Mann überhaupt noch lebt? Er kann ja Sekunden vorher bei einem Autounfall sterben, sodass dann seine Spermaspende auch nicht mehr verwendet werden darf. Die Klinik wird sicherlich keinen Kontakt mit dem Spender aufnehmen, um ein Lebenszeichen von ihm zu haben. Die haben seine Spende und seine Unterschrift. Gesetze sind manchmal kurios und realitätsfremd.
In Deutschland leider nicht.