Wie geht es weiter mit der Vergewaltigung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

nach 6 Jahren, sämtliche Beweise sind faktisch nicht mehr vorhanden

wenn seitens der Polizei keine Ermittlungen in die Wege geleitet haben, dürfte es auf Null rauslaufen.

damit wirst du Leben müssen, du hast leider damals falsch gehandelt

Nach 6 Jahren werden sich da jedenfalls keine Spuren mehr finden lassen.

Die Polizei muss einer solchen Anzeige natürlich nachgehen; wie es dann weitergeht, hängt vom Inhalt und der Glaubwürdigkeit der diversen Aussagen ab.

Es ist schon schlimm genug wenn es erst vor kurzen war nicht zum Frauenartzt zu können man muss wo anders hin finde man sollte zum Frauenartzt dürfen.Wegen Vertrauen und man kennt seinen Artzt.Würde für Opfer leichter sein.

Krankenhäuser nicht jedes ist eine Anlaufstelle.

6Jahre her denke das wird schwer Beweise Glaubwürdigkeit viel Glück und für deinen Mut es doch noch anzuzeigen Vertrauen.Hoffe du bekommt einen guten Richter und Menschen die dir glauben.Zu viele Menschen kommen noch damit ob man selber was getan hat ihn zu ermutigen man muss seine Lage sehen dan fühlt man sich wie Dreck

Naja mehr als darauf hoffen das die Polizei die person erwischt bzw. das die person ihrer gerechten strafe zugeführt wird kannst du nichts tun

Die Polizei wird sicher ermitteln. Falls der Täter ausfindig gemacht wird, wäre die Strafe sehr gering. Daher ergibt es nicht wirklich Sinn gross nach einem Täter zu suchen, ausser es würd dir den Umgang damit erleichtern. Aber mehr als eine Geldstrafe wirds heutzutage leider nichtmehr…

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ruhrgur  28.04.2025, 19:37
Falls der Täter ausfindig gemacht wird, wäre die Strafe sehr gering

Das ist falsch. Falls ein Täter ermittelt werden kann, ist fraglich, ob die Beweislage eine Anklageerhebung, geschweige denn eine Verurteilung rechtfertigt. Sofern es aber zu einem Schuldspruch kommen sollte, wäre die Strafe alles andere als gering.

Aber mehr als eine Geldstrafe wirds heutzutage leider nichtmehr

Humbug. Vergewaltigung kann nicht mit Geldstrafe geahndet werden; die Mindeststrafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein reuiger Ersttäter hätte bei geringen Tatfolgen (also bei für den Täter insgesamt sehr günstigen Umständen) regelmäßig eine Freiheitsstrafe von drei Jahren zu erwarten.

Lea19967  28.04.2025, 20:29
@ruhrgur

Bei mir und meinem Bruder war es auf jedenfall anders…

ruhrgur  28.04.2025, 20:39
@Lea19967

Erneut, auf Vergewaltigung steht eine Mindeststrafe von Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Eine Verurteilung zu Geldstrafe ist schlichtweg nicht möglich.

ruhrgur  28.04.2025, 21:47
@Lea19967

https://yourlogicalfallacyis.com/de/anekdotenargument

Nein. Die Verurteilung eines Vergewaltigers zu Geldstrafe ist rechtlich wie faktisch nicht möglich, Punkt um. Wenn du gegenteiliges behaupten willst, läge es an dir, dies zu belegen, was hier offenkundig nicht möglich ist. Ich würde mal stark vermuten, dass du unter dem Begriff Vergewaltigung etwas verstehst, was rechtlich nicht als solche zu bewerten ist.