Wie geht es weiter mit der Vergewaltigung?
Hi, ich habe den Frauenarzt gesagt dass ich vergewaltigt wurde er meinte es wird schwierig sein etwas herauszufinden da es vor 6 Jahren passiert ist und die Polizei wurde auch schon informiert darüber. Ich weiß nicht wie es dann weitergeht. Was denkt ihr?
5 Antworten
nach 6 Jahren, sämtliche Beweise sind faktisch nicht mehr vorhanden
wenn seitens der Polizei keine Ermittlungen in die Wege geleitet haben, dürfte es auf Null rauslaufen.
damit wirst du Leben müssen, du hast leider damals falsch gehandelt
Nach 6 Jahren werden sich da jedenfalls keine Spuren mehr finden lassen.
Die Polizei muss einer solchen Anzeige natürlich nachgehen; wie es dann weitergeht, hängt vom Inhalt und der Glaubwürdigkeit der diversen Aussagen ab.
Es ist schon schlimm genug wenn es erst vor kurzen war nicht zum Frauenartzt zu können man muss wo anders hin finde man sollte zum Frauenartzt dürfen.Wegen Vertrauen und man kennt seinen Artzt.Würde für Opfer leichter sein.
Krankenhäuser nicht jedes ist eine Anlaufstelle.
6Jahre her denke das wird schwer Beweise Glaubwürdigkeit viel Glück und für deinen Mut es doch noch anzuzeigen Vertrauen.Hoffe du bekommt einen guten Richter und Menschen die dir glauben.Zu viele Menschen kommen noch damit ob man selber was getan hat ihn zu ermutigen man muss seine Lage sehen dan fühlt man sich wie Dreck
Naja mehr als darauf hoffen das die Polizei die person erwischt bzw. das die person ihrer gerechten strafe zugeführt wird kannst du nichts tun
Die Polizei wird sicher ermitteln. Falls der Täter ausfindig gemacht wird, wäre die Strafe sehr gering. Daher ergibt es nicht wirklich Sinn gross nach einem Täter zu suchen, ausser es würd dir den Umgang damit erleichtern. Aber mehr als eine Geldstrafe wirds heutzutage leider nichtmehr…
https://yourlogicalfallacyis.com/de/anekdotenargument
Nein. Die Verurteilung eines Vergewaltigers zu Geldstrafe ist rechtlich wie faktisch nicht möglich, Punkt um. Wenn du gegenteiliges behaupten willst, läge es an dir, dies zu belegen, was hier offenkundig nicht möglich ist. Ich würde mal stark vermuten, dass du unter dem Begriff Vergewaltigung etwas verstehst, was rechtlich nicht als solche zu bewerten ist.
Das ist falsch. Falls ein Täter ermittelt werden kann, ist fraglich, ob die Beweislage eine Anklageerhebung, geschweige denn eine Verurteilung rechtfertigt. Sofern es aber zu einem Schuldspruch kommen sollte, wäre die Strafe alles andere als gering.
Humbug. Vergewaltigung kann nicht mit Geldstrafe geahndet werden; die Mindeststrafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein reuiger Ersttäter hätte bei geringen Tatfolgen (also bei für den Täter insgesamt sehr günstigen Umständen) regelmäßig eine Freiheitsstrafe von drei Jahren zu erwarten.