Was soll ich tun?

2 Antworten

Du sollst ihr mal die Meinung geigen, dass sie das zu unterlassen hat.

Wenn sie es weiterhin macht, drohst du ihr, dass du die Polizei einschaltest. Dann wird sie damit aufhören. Rufschädigende Äußerungen können den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen.

erzählt werden kann viel, aber ohne Beweis... lass dich nicht verunsichern. bestreite es wenn man dich fragt, mehr nicht. meide jede weitere Äußerung dazu. ihre Phantasie darf sie gern weiter teilen, aber ohne dass du darauf eingehen musst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – es gibt wahrlich nicht viel, was ich nicht probiert habe