Verletzung der Aufsichtspflicht?
Finde das übertrieben, Eltern fahren 2 Wochen weg in Urlaub, die Eltern werden angezeigt wegen Verletzung der Aufsichtspflicht als die Sache auffliegt.
Es handelt sich um ein 14 jähriges Mädchen. Das ist für mich ein Teenie und kein Kleinkind mehr, das durchaus zwei Wochen alleine sein kann.
Ich meine, der Gesetzgeber sagt, mit 14 sei man alt genug für Sex.
8 Antworten
Verletzung der Aufsichtspflicht ist es nur wenn dem Kind etwas passiert oder schaden verursacht. Dann können die Eltern belangt werden um für den Schaden aufzukommen. ( Damit eingehend ist die Verletzung der Aufsichtspflicht )
Doch das geht niemand verbietet es einem es gibt kein Gesetz was dies verbietet es gibt eine "empfehlung" ein Kind unter 15 nicht allein zu lassen desweiteren werden die meisten ihr kind nicht komplett allein lassen sondern Verwandte oder Befreundete Eltern z.b. nach dem rechten sehen lassen im endeffekt ist es eine entscheidung der Eltern ob ihr kind "reif" genug ist allein gelassen zu werden
Kann man so pauschal nicht beurteilen. Nicht jeder "Teen" ist mit 14 schon so reif, dass er 2 Wochen allein zurechtkommt und keinen Blödsinn macht. Aber mit 14 2 Wochen ohne Aufsicht finde ich so oder so schon ziemlich daneben
Dann lass den 14 jährigen Teenie doch Blödsinn machen.
Ob er das nun alleine zu Hause macht oder wenn er mit Freunden durch die Nachbarschaft zieht.
Ein bisschen Blödsinn machen gehört zu einer guten Kindheit und Jugend einfach dazu. Und von den Dingen die Mama und Papa damals auf keine Fall wissen durften erzählt man 20 Jahre später mit Stolz.
Mit Blödsinn meinte ich auch nicht Dinge, die man in diesem Alter so oder so macht. Letztlich isses mir sowieso egal
Hallo ist nicht übertrieben, so ist das Gesetz und das zurecht, ein 14 Jähriges Mädchen lässt man nicht alleine auf jeden fall keine 2 Wochen
In welchem Gesetz steht das ein 14 jähriger Jugendlicher nicht 2 Wochen alleine zu Hause bleiben kann.
Das steht nirgends.
24/7 kann man ehh nicht beaufsichtigen, was notwendig ist und was nicht dürfen die Eltern selber entscheiden.
warum die anzeige
Weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Ja, ein/e 14-jährige/r ist kein Kleinkind mehr und kann ohne Probleme mal eine gewisse Zeit allein klar kommen- aber nicht zwei ganze Wochen.
0ber Nacht, aber nicht 14 Tage lang.
Und es scheint ja eine entsprechende Anzeige gegeben zu haben. Also fand jemand es nicht optimal, dass genau diese 14-jährige zwei Wochen auf sich gestellt war.
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt immer dann vor, wenn die aufsichtsführende Person ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen ist.
Ja, und nur weil es eine Anzeige gab heißt das ja noch lange nicht das es verboten war.
Das würde es erst bedeuten wenn es auch zu einer Verurteilung kommt.
Und wie genau die Pflichten aussehen ist nicht genau definiert, und kann je nach dem Jugendlichen auch sehr individuell sein.
Die meisten 14 jährigen kann man wohl 14 Tage alleine lassen, wenn sie sich selber das auch zutrauen.
Bei einem 14 jährigen der einschlägig Polizeibekannt ist wird man das nicht können.
Was ist den passiert?
Ohne das was passiert ist wurde die Aufsichtspflicht auch nicht verletzt.
Natürlich kann man ein 14 jährigen Jugendlichen nicht 24/7 beaufsichtigen.
Es ist auch nicht verboten den Jugendlichen 2 Wochen alleine zu Hause zu lassen wenn man ihm das zutraut.
und wann man es 2 Wochen alleine läst ohne Aufsicht