Sex mit Lehrer erlaubt?
Hallo, ich bin 30 Jahre und gehe derzeit an eine Oberschule. Dort will ich in der Abendschule, meinen Realschulabschluss nachholen.
Jetzt bin ich noch ein halbes Jahr da und ich würde echt gerne mit meinem Lehrer schlafen. Nichts ernstes, einfach nur Sex außerhalb der Schulwände. Er ist in meinem Alter und tatsächlich auch in keiner festen Beziehung. Er macht Anspielungen aber keiner weiß, ob es ernst ist oder Spaß. Ich habe natürlich niemandem etwas gesagt aber macht man sich trotzdem strafbar oder gibt es extremen Ärger? Ich möchte es ja und bin auch alt genug aber bin unsicher, ob er Ärger bekommt. Vielen Dank im voraus.
Bitte sagt mir, seid ihr selbst Lehrer oder hättet ihr schon eine solche Erfahrung? VG
Und wie frag ich das jetzt? 🙈
8 Antworten

Möglicherweise problematisch wenn er dein Lehrer ist. Irrelevant wenn nicht. Insbesondere: alles fair game, sobald du deinen Abschluss hast.
Frag ihn in einem halben Jahr. Das erspart es dir auch, ihn hinterher wieder zu sehen, falls er nein sagt.

Das ist glaub die beste Idee. Danke Dir. Ja da kann es mir egal sein, stimmt.

Strafrechtlich kann euch nichts passieren, beruflich kann es Stress geben, wenn ihr es tut, während er noch dein Lehrer ist.

Mit DEINEM Lehrer: strafbar. Du bist in einem Abhängigkeitsverhältnis.
Mit EINEM Lehrer: wird toleriert.

Falsch, das ist nicht Strafbar. Aber der Lehrer kann seinen Job verlieren

Stimmt, habs grad nochmal nachgelesen. Berufsverbot hatte ich mit Strafbar verknüpft.




Hab es korrigiert, wie die anderen 2 sagten, mir ist da ein Fehler unterlaufen. An meiner Berufsschule wurde es etwas anders beigebracht (also wie ich es geschrieben habe), aber Berufsverbot oder Strafbarkeit liegt ja auch nicht weit auseinander.


Nein. Er wird halt sein Job verlieren, wenn das zum Arbeitgeber durchdringen würde.


Was meinst du? Bist du Lehrer oder woher genau, weißt du es? LG

Nein, aber ich weiß, dass heutzutage selbst Leute als Lehrer eingestellt werden, die durch's Referendariat gerasselt sind bzw. Leute, die keinerlei pädagogisch-didaktische Vorbildung haben.


Nein.
Das gilt als Dienstvergehen und zieht diziplinarische Maßnahmen nach sich.
Dafür ist es völlig belanglos, dass du erwachsen bist.


Dazu gibt es Urteile von den Verwaltungsgerichten.
Kannst du nachlesen.

Habe nichts gefunden. Nur die Rede von minderjährig und Beziehung aber nichts klares. Ich möchte aber gerne wissen, ob du es nur durch lesen weißt oder Anwalt, Lehrer, Richter.... Oder oder oder bist

Also nix wichtiges? (in diesem Fall)
Wäre schön geil zu wissen, weil Google kann jedee

Hast du den Text überhaupt gelesen?
Wieso fragst du überhaupt, wenn du alle Beiträge, die nicht in deine vorgefasste Meinung passen, ignorierst?
Für mich ist hier jetzt Ende Gelände. Weitere Diskussionen sind sinnlos.
Ich habe keinen Bock auf Kommentar-Ping-Pong.

Ich höre mir alle an aber es ist von Vorteil zu wissen, von wem es kommt. Ping pong ist es nicht. Ich habe eine direkte Frage an dich gestellt und keine Antwort bekommen.

Aber danke für die respektvolle Antwort. Hatte bereits auch auf hilfreich geklickt, bis der Kommentar kam👍
Auch mit "deinem" Lehrer ist es ab 18 nicht mehr strafbar.