Nachts heimlich ein runtergeholt?

Nooaah640  27.06.2024, 14:13

Von welchem alter ist die Rede?

NanoGt 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 14:14

16

10 Antworten

Von Experte jalvi bestätigt

Das er nicht gefragt hat ist schon nicht gut sondern eine Grenzüberschreitung Dir gegenüber gewesen. Ich würde wenn ich das wäre ihn darauf ansprechen und ihm sagen, dass ihr sowas machen könnt wenn Du wach bist. Und er das nicht heimlich machen soll.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hatte mehrere Langzeitbeziehungen

IchDirk  27.06.2024, 14:20

Aber es ist doch nicht verwerflich, wenn man SELBER an sich rummacht; z.B. weil Du aus einem hocherotischen Traum aufgewacht bist.
Das wäre aber doch OK gewesen???

Schauspieler691  27.06.2024, 14:23
@IchDirk

Das er an sich selbst rummmacht während jemand anderes schläft da habe ich nichts gegen einzuwenden. Aber jemanden der Schläft anzufassen sexuell ist finde ich eine Grenzverletzung, da die Person die Zustimmung dazu nicht gegeben hat den Körper / Intimbereich anzufassen.

Ihn anzeigen. Sexuelle Übergriffe sind zu recht strafbar.


Garlond  27.06.2024, 14:54

Ja, bloß kein Versuch unternehmen irgenwas friedlich zu lösen, das ist will schließlich keiner.

xNevan  27.06.2024, 17:37
@Garlond

Siehst die Situation genauso wenn n Typ nachts n Mädchen betrachtet? Schon witzig wie mit zweierlei Maß gemessen wird.

xNevan  27.06.2024, 17:40
@xNevan

*betatscht sollte das heißen nicht betrachtet.

Garlond  27.06.2024, 18:39
@xNevan

Ich messe nicht mit zweierlei Maß, aber zum fuck, ich maße mir auch nicht an, für den Betroffenen eine Entscheidung zu treffen.

Merkst du nicht mal wie übergriffig das ist, dass du da jemanden zu einer Anzeige verleiten willst, der es eigenlich gut fand. Geht`s noch oder was?

xNevan  27.06.2024, 19:52
@Garlond

Merkst du nicht mal wie du sexuelle Übergriffigkeit verharmlost?

Es war reiner Zufall, dass er es gut fand, wie sähe es aus wenn ers nicht gut gefunden hätte? Und woher hätte sein Kumpel das wissen sollen?

Die Durchführung von Sexuellen Handlungen ohne Einwilligung ist sexuelle Belästigung, Missbrauch oder im schlimmsten Fall Vergewaltigung. Glaubst du das seien Kavaliersdelikte?

Garlond  27.06.2024, 19:56
@xNevan

Was wäre wenn? Dann hätte er ihn verdammt noch mal zurecht weisen sollen.

Ich verharmlose keine Übergriffigkeit, ich setze sie nur in den richtigen Kontext. Es geht um zwei pubertierende Jugendliche und nicht um Serienvergewaltiger.

Du würdest vermutlich auch noch Kleinkinder in den Knast bringen, wenn sie jemanden anderen anfassen.

Damit sie dort dann auf jeden Fall auf die schiefe Bahn geraten.

xNevan  27.06.2024, 20:05
@Garlond
Was wäre wenn? Dann hätte er ihn verdammt noch mal zurecht weisen sollen.

Nach allem was sein Kumpel weiß hat er geschlafen. Heißt er hat sich an einer wehrlos Person zu schaffen gemacht.

Es geht um zwei pubertierende Jugendliche und nicht um Serienvergewaltiger.

Nichts für Ungut; aber denkst du allen ernstes, es gäbe keine Vergewaltigungen unter Jugendlichen?

Du würdest vermutlich auch noch Kleinkinder in den Knast bringen, wenn sie jemanden anderen anfassen.

Unabhängig davon, dass Kleinkinder nicht schuldfähig sind teig mir doch mal bitte das Kleinkind, dass sich einen Runterholt während es andere befummelt.

Damit sie dort dann auf jeden Fall auf die schiefe Bahn geraten.

Also soll man sexuelle Übergriffe einfach durchwinken? Ist ja nicht so schlimm, was?

Garlond  27.06.2024, 20:10
@xNevan
Nach allem was sein Kumpel weiß hat er geschlafen. Heißt er hat sich an einer wehrlos Person zu schaffen gemacht.

Umwerfende Logik. Als würde man das nicht mitkriegen, und wenn es wo wäre, dann hätte er wohl kaum die Frage stellen können und auch nicht deinen völlig überzogenen Kommentar lesen.

Nichts für Ungut; aber denkst du allen ernstes, es gäbe keine Vergewaltigungen unter Jugendlichen?

Nein, ich denke es gibt Jugendliche, die das noch lernen müssen, und zwar durch Erklärung und nicht durch Strafe. Durch Strafe lernt man nämlich nachweislich schlechter.

Unabhängig davon, dass Kleinkinder nicht schuldfähig sind teig mir doch mal bitte das Kleinkind, dass sich einen Runterholt während es andere befummelt.

Die bekloppten Amis haben das schon mal gemacht, mit einem 6jährigen.

Also soll man sexuelle Übergriffe einfach durchwinken? Ist ja nicht so schlimm, was?

Keine Ahnung was du unter zurechtweisen verstehst. In meiner Welt hat es nichts mit durchwinken zu tun.

xNevan  28.06.2024, 10:36
@Garlond
Als würde man das nicht mitkriegen, und wenn es wo wäre

Es gibt Leute die haben nen extrem tiefen Schlaf.

Nein, ich denke es gibt Jugendliche, die das noch lernen müssen, und zwar durch Erklärung und nicht durch Strafe. Durch Strafe lernt man nämlich nachweislich schlechter.

Achso, na dann schaffen wir das Jugendstrafrecht ab und mach nur noch "du du du" wenn Jugendliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Diebstahl oder Mord begehen. Sie müssen ja schließlich noch lernen, dass man sowas nicht machen darf.

Die bekloppten Amis haben das schon mal gemacht, mit einem 6jährigen.

Dir ist aufgefallen, dass wir hier nicht in Amerika sind? In Saudi Arabien werfen Ehebrecherinnem gesteinigt. Und nun?

Keine Ahnung was du unter zurechtweisen verstehst. In meiner Welt hat es nichts mit durchwinken zu tun.

Ein "mach das bitte nicht" bringt meist wenig und ist mit Durchwinken gleichzusetzen.

Garlond  28.06.2024, 10:59
@xNevan

Lassen wir das Gelaber.

Bleiben wir bei den gegebenen Fakten.

Nachts hat mir ein Kumpel als er übernachtet hat bei mir mir einen runtergeholt. Ich Habe es natürlich gemerkt aber fand es ziemlich geil also habe ich so getan als würde ich schlafen.

Ich halte es für ziemlich dumm jemanden anzuzeigen, der etwas getan hat was einem gefallen hat.

So geht man mit Freunden, die zum Übernachten bleiben nicht um. Punkt.

xNevan  28.06.2024, 13:19
@Garlond
Bleiben wir bei den gegebenen Fakten.

Warum hälst du dich dann nicht an die Fakten?

Gegebener Fakt ist, dass die Ausführung sexueller Handlungen an anderen nur mit deren Zustimmung erlaubt ist und schlafende Personen sind per Definition nicht in der Lage ihre Zustimmung zu geben. Das die Person dabei aufwachen und ihre Zustimmung geben könnte ist reine Spekulation und für den Tatbestand erstmal nicht von Relevanz.

Ich halte es für ziemlich dumm jemanden anzuzeigen, der etwas getan hat was einem gefallen hat.

Ich halte es für ziemlich dumm anzunehmen der Person die ich befummel währemd soe schläft gefällt das und sie wäre damit einverstanden.

So geht man mit Freunden, die zum Übernachten bleiben nicht um. Punkt.

Achso, wenn ein Kumpel bei dir übernachtet hat er nen Freifahrtschein dich zu begrabbeln? Na dann hoffe ich mal sehr, dass du nie bei ner Freundin übernachtest, nicht dass sie noch aufwacht während du ihr dein Glied einführst, kannst ja schließlich nicht wissen, dass sie das nicht gewollt hätte.

xNevan  29.06.2024, 11:51
@Garlond

Wenn du anfängst die Fakten zu akzeptieren und aufhörst sexuellen Missbrauch zu romantisieren.

Deine Argumentation kommt gleich nach "es kann keine Vergewaltigung gewesen sein, sie hatte schließlich einen Orgasmus".

Garlond  29.06.2024, 15:20
@xNevan

Die Fakten sind, dass es offenbar einvernehmlich war.
Denn der FS war ja nach eigenen Aussage wach, hat nichts dazu gesagt und sogar Gefallen daran gefunden.

Deine Beispiele beziehen sich alle auf Leute, die nicht damit einverstanden sind und habe absolut nichts mit dieser Frage hier zu tun.

Deine zusammenfantasierten Anschuldigungen mir gegenüber, kannst du dir bitte in den Arsch schieben. Aber nimm dich davor in Acht, dich dann nicht selbst anzuzeigen.

Und jetzt geh Leute anzeigen und lass mich mit deinem Blödsinn in Ruhe.

xNevan  29.06.2024, 18:29
@Garlond
Die Fakten sind, dass es offenbar einvernehmlich war.

Es kann nicht einvernehmlich gewesen sein wenn eine Person geschlafen hat und erst nach Beginn wach wurde. Was ist daran nicht zu verstehen?

Deine Beispiele beziehen sich alle auf Leute, die nicht damit einverstanden sind und habe absolut nichts mit dieser Frage hier zu tun.

Dann nehmen wir jemanden der Betrunken ist und Ohnmächtig wird. Er kann weder sein Einverständnis geben noch deutlich machen, dass er es nicht will. Genau wie eine schlafende Person.

Aber nimm dich davor in Acht, dich dann nicht selbst anzuzeigen.

Brauche ich mir keine Sorgen drum zu machen, denn du hast schriftlich deine Einwilligung dazu gegeben und mich sogar dazu aufgefordert

Und jetzt geh Leute anzeigen und lass mich mit deinem Blödsinn in Ruhe.

Sehe ich keinen Grund zu.

Yannik404  27.06.2024, 14:32

Aber nur wenn er es nicht will, da es ihm gefallen hat und sich währenddessen oder danach nicht beschwert ist es wohl egal

xNevan  27.06.2024, 17:39
@Yannik404
Aber nur wenn er es nicht will

Nach allem was sein Kunpel weiß hat er geschlafen und war entsprechend garnicht in der Lage sein Einverständnis zu geben. Das er insgeheim wach war wusste der Täter nicht.

danach nicht beschwert ist es wohl egal

Das ist tatsächlich egal. Sexueller Missbrauch bleibt sexueller Missbrauch auch wenn er subjektiv in der Situation vielleicht nicht so empfunden wurde.

Yannik404  27.06.2024, 18:13
@xNevan

Ja das weiß ich auch, doch was soll er machen wenn es ihm gefällt, außerdem war es ein freund von ihm, eine Anzeige oder so kann er ja erstatten, für mich kein Problem, doch wenn er Spaß hatte und es wieder wollen würde, was soll man machen

xNevan  27.06.2024, 18:23
@Yannik404

Dem Typen vielleicht klar machen, dass, selbst wenns gefallen hat, sein Verhalten Strafbar ist und er nur durch Zufall jemanden erwischt hat dem es gefallen hat. Hätte auch komplett anders ablaufen können.

Yannik404  27.06.2024, 18:27
@xNevan

Wenn er ihm das so klar macht aber es ihm gefallen hat, dann ist er aber weg...

xNevan  27.06.2024, 19:53
@Yannik404

Und das ist auch besser so. Jemanden der die Grenzen anderer ignoriert und sie mutwillig überschreitet braucht man nicht in seinem Leben.

Libertinaerer  10.08.2024, 14:19
@xNevan
Jemanden der die Grenzen anderer ignoriert und sie mutwillig überschreitet braucht man nicht in seinem Leben.

Hier bei GF übrigens auch nicht.

NanoGt 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 15:28

Haha ist eh alles erfunden. Aber köstlich wie ihr euch hier zerfleischt 😂

xNevan  28.06.2024, 16:36
@NanoGt

Haha, juckt keinen obs erfunden ist, es geht um die prinzipielle Einordnung.

Libertinaerer  10.08.2024, 14:21
@xNevan

Ja, wer kennt sich nicht, die allseits beliebten Prinzipienreiter. ^^

Libertinaerer  10.08.2024, 21:18
@xNevan

Das schreibe ich WO?

Ich unterscheide nur zw. "sexuellem Übergriff", der unwillkommen ist, und "sexuellem Übergriff", der willkommen ist.

Im ersteren Fall erstattet man Anzeige, in letzterem nicht. Ist eigentlich ganz einfach.

Und ich weiß ja nicht, wie es um DEIN Beziehungsleben bestellt ist, aber mir ist es auch schon passiert, dass meine Freundin nachts aktiv wurde, während ich schlief.

Und als ich wach wurde, hätte ich sagen können "Was soll das?" oder "Tut mir leid Schatz, aber ich brauche heute den Schlaf!" oder "Gute Idee! Auf geht's!".

Aber ganz bestimmt wäre ich deswgen nicht zur Polizei gelaufen. Obwohl sachlich gesehen natürlich auch das ein "sexueller Übergriff" war. Freundin hin oder her.

Also bitte mal kurz einen Gang runter- und den Verstand einschalten bitte!

Ist ja nicht so, dass niemand gehindet wird, so etwas anzuzeigen, wenn er es möchte.

Oder dass allseits die Empfehlung gegeben wird, dass so etwas eine supertolle Idee sei, die jeder immer und übrall mal ausprobieren solle.

Augenmaß, bitte.

xNevan  10.08.2024, 22:32
@Libertinaerer
Ich unterscheide nur zw. "sexuellem Übergriff", der unwillkommen ist, und "sexuellem Übergriff", der willkommen ist.

Eine Person die nicht bei Bewußtsein ist kann per Definition nicht einwilligen. Heißt die andere Person kann garnicht wissen ob es willkommen ist.

Und ich weiß ja nicht, wie es um DEIN Beziehungsleben bestellt ist, aber mir ist es auch schon passiert, dass meine Freundin nachts aktiv wurde, während ich schlief.

Die Person um die es in der Frage geht haben keine Beziehung, das ist der massive Unterschied.

Libertinaerer  10.08.2024, 23:13
@xNevan
Eine Person die nicht bei Bewußtsein ist kann per Definition nicht einwilligen. Heißt die andere Person kann garnicht wissen ob es willkommen ist.

Nein, kann sie nicht, aber wenn die betroffene Person dann einwilligen kann und es tut, ist der Drops für mich gelutscht.

Die Person um die es in der Frage geht haben keine Beziehung, das ist der massive Unterschied.

Du erlaubst dir da eine divergierende persönliche Bewertung für den sachlich gleichen Tatbestand.

Deine Sicht ist nicht die einzige Sicht. Relevant ist erstmal die Sicht der betroffenen Person.

Sich das von Fall zu Fall nach Belieben zurechtzubiegen, dass es zu deinem persönlichen Empfinden jeweils passt, ist bigott. Oder dreist. Oder verlogen. Oder nenn es, wie du willst.

ICH mache es mir da zugegebenrmaßen deutlich einfacher, und richte mich einfach nach dem Willen des Betroffenen ... nachdem er ihn geäußert hat ... wann auch immer, was auch immer. Und den respektiere ich dann. Ende.

Erfundener Fall oder nicht: Du weißt weder, was den (fiktiven) Freund bewegt haben könnte (wenn er real gewesen wäre), noch was meine (reale) Freundin bewegt hat (Ich weiß es auch nicht, aber ich vermute mal, sie war geil, und dachte, dass es mir schon gefallen würde).

Da haben in diesen beiden Szenarien die handelnden Personen wohl Glück gehabt und richtig gedacht. Und wer da dann dennoch ankommt mit der Aufforderung, man solle zur Polizei um dies anzuzeigen, bei dem frage ich mich eher, was mit ihm nicht stimmt, als beim "glücklicherweise richtig vermutenden Übergriffigen". ^^

xNevan  10.08.2024, 23:16
@Libertinaerer
Relevant ist erstmal die Sicht der betroffenen Person.

Richtig und die kann der andere Person nicht kennen. Nach deiner Logik dürfte ich also eine Frau begrabbeln und solange ich aufhöre wenn sie es sagt ust alles in Butter. Und genau das ist nicht der Fall.

Libertinaerer  11.08.2024, 08:27
@xNevan

? Wenn du sie begrabbelst, dann sollte dir bereits vorher bewusst sein, dass sie das ggf. nicht möchte und es für dich vom ersten Moment an Konsequenzen haben kann.

Da sind wir uns einig, es ist aber hier nicht der Punkt.

Der Punkt ist, dass DU dir die Entscheidung anmaßt, ob jemand "Opfer" ist oder nicht. Diese Fremdviktimisierung steht dir schlicht nicht zu. Punkt.

Um nicht zu sagen, ich finde sie sehr übergriffig.

Oder um auf deine Antwort zurückzukommen:

Ihn anzeigen. Sexuelle Übergriffe sind zu recht strafbar.

Falsch!

Richtig(er):

Du könntest ihn anzeigen. Sexuelle Übergriffe sind zurecht strafbar. Aber es gibt natürlich ebenfalls zurecht keine Anzeigepflicht. Das ist deine Entscheidung.

xNevan  11.08.2024, 08:57
@Libertinaerer
Wenn du sie begrabbelst, dann sollte dir bereits vorher bewusst sein, dass sie das ggf. nicht möchte und es für dich vom ersten Moment an Konsequenzen haben kann.

Ach hier siehst das Problem aber nicht wenn dir Person schläft?

Da sind wir uns einig, es ist aber hier nicht der Punkt.

Natürlich ist es das, denn genau darum geht es die ganze Zeit

Libertinaerer  11.08.2024, 11:25
@xNevan

Lies einfach nochmal von vorne.

Wenn Du es dann immer noch nicht verstehst: Pech gehabt.

Andere werden es hoffentlich verstehen könnnen.

xNevan  11.08.2024, 14:05
@Libertinaerer

Der einzige der hier was nicht versteht bist du. Nämlich das Personen die nicht bei Bewusstsein sind per Definition nicht in der Lage sind sein Einverständnis zu geben.

Ja ist doch alles chillig wenn du es nice fandest. Natürlich hätte er dich fragen können, hätte nämlich auch krass schief gehen können für ihn, aber ansonsten ist doch alles chillig.

Kannst ihn jetzt drauf ansprechen und ihm deine Meinung sagen und gucken was passiert, oder einfach sein lassen.

M17

Wenn du das geil fandest passt doch alles. Wenn du Bock auf weitere male hast frag ihn, er wird dann sicher nicht nein sagen. Macht ja auch Spaß sowas

Ist nicht schlimm Kumpel machen das manchmal kenne das auch im Suff. Unter Alkohol aber das hat wohl jeder Junge mal gemacht bei sein Kumpel..