Ist es sexuelle Belästigung, wenn man ungefragt Penisbilder verschickt?
ACHTUNG BITTE LESEN!
Ich habe sowas noch nie gemacht und habe es auch nicht vor. Meine Frage ist, ob es rechtlich gesehen sexuelle Belästigung ist, wenn man ungefragt Penisbilder verschickt. Und zwar am besten erklären, nach welchem Paragraphen des StGb es straftbar ist.
Ich habe auf die schnelle nur bei solchen Quellen was gefunden:
Alles irgendwie eher Boulevard. Und den traue ich nicht. Also, ich frage euch nicht nach eurer Meinung, sondern was euer Kenntnisstand ist, ob das unaufgeforderte Verschicken von Penisbildern illegal und damit strafbar ist. Danke.
Das Ergebnis basiert auf 43 Abstimmungen
13 Antworten
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
ALLERDINGS Strafgesetzbuch (StGB) § 184 Verbreitung pornographischer Schriften(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)
- einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
- an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht,
- im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt, 3a. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
- im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
- öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet oder bewirbt,
- an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
- in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
- auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt.
(3) bis (7) (weggefallen)
Das verschicken intimer Fotos ist nicht strafbar, so lange die Person, die diese erhält, sich nicht belästigt fühlt!
Frauen, die solche Fotos unaufgefordert bekommen, fühlen sich belästigt. Und das wissen die Männer, die sie verschicken, auch sehr genau.
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke das das nicht wirklich bestraft wird. In einer paralel Klasse ist das mal passiert, die an die das Bild geschickt wurde hat das dann gescreenshotet und dann allen gezeigt. Richtig Bestraft wurde der Versender aber nicht (Jetzt mal abegsehen davon dass er ausgelacht wurde weil ja jetzt jeder seinen Johannes gesehen hatte)
Eigentlich müsste sie auch bestraft werden, weil sie das auch nicht weiterzeigen darf.
Das ist dann noch ne andere Sache. Aber soweit ich weiß wurde in dem Fall niemand besraft
Frage mich sowieso, warum man sich freiwillig in die Reihe der Blödmänner einreihen will, die sowas tun.
Frauen gucken bei der Konversation eher ins Gesicht, oder hast du schon mal erlebt, dass eine Frau sich mit einem Penis unterhält??
Klar doch
StGB 184 Verbreitung pornographischer Schriften
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html
Und ja, Frauen fühlen sich dadurch sexuell belästigt. Ich habe bis jetzt noch von keiner Frau gehört, die positiv auf so ein Bild reagiert hätte.
Es gibt auch Verurteilungen deswegen, beispielsweise hier:
Also, meine Damen, wenn ihr ungefragt ein DickPic bekommt, Anzeige kann man inzwischen auch online stellen.
Die andere Möglichkeit Konter zu zeigen ist in Deutschland leider rechtlich nicht erlaubt. Es gab schon Frauen im westlichen Raum, die haben über den Social Media-Account des Versenders die Mutter ausfindig gemacht und das DickPic postwendend an Mama geschickt mit der Frage, ob sie ihren Sohn so erzogen hätten.
Bei Minderjährigen ist die Gesetzgebung noch mal schärfer.
Außerdem kannst du ja nicht zuverlässig prüfen, ob dein Gegenüber älter als 14 Jahre ist. Somit wäre ggf. noch weitere Straftatbestände erfüllt. Erzählen kann man ja viel im Profil/Chat.