Islam?

5 Antworten

Schau hier:

Außerehelicher, ohne Zwang ausgeübter Geschlechtsverkehr von mündigen, geistig gesunden, nicht miteinander verheirateten Personen wird laut Koran (Sure 24,2-3) mit hundert Peitschenhieben bestraft, die Überlieferung fordert für Verheiratete (Ehebruch) die Steinigung. War der Mann verheiratet, die Frau aber nicht, so soll sie im Haus eingesperrt werden, „bis der Tod sie abberuft oder Gott ihr einen Ausweg schafft“ (Sure 4,15). War der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, so soll er für ein Jahr verbannt werden und die Frau 100 Peitschenhiebe erhalten.[7]

Was soll der Quatsch?? Bist Du 5? Selbst auf einer zensurfreudigen Seite wie dieser kannst Du sagen das es in manchen islamischen Ländern und durchaus Schariakonform üblich ist Menschen zu steinigen.

verreisterNutzer  25.01.2023, 00:27

Ich wurde auf meinem Hauptaccount gerade für 24h dafür gesperrt. Dann machte ich einen neuen Account und da wurde ich permanent gesperrt😂

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Schwarzcore  25.01.2023, 00:40
@verreisterNutzer

Und dann hältst Du es für angemessen eine der grausamsten, abartigsten und brutalsten Todesarten (neben der Kreuzigung) die die Menschheit jemals erfunden hat und die von manchen religiösen Fanatikern sogar noch heute praktiziert wird, von der es sogar in Deutschland noch Menschen gibt die das befürworten, mit "Steinchenwerfen" zu verniedlichen??

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Winterlimonade  25.01.2023, 00:51

Ich wäre da nicht so vorschnell mit dem Urteil ;) EInige sehr gläubige Muslime haben hier schon gelernt, wie sie andere zum Schweigen bringen können, sei es mit den Schlagwörtern "Islamophobie" oder "Hass" oder auch bei einem lustigen Exemplar, eine copy+past verlinkung zum Verfassungsschutz, weil jedwede Kritik am Islam für ihn sofort praktisch eine Straftat war, die gemeldet, verfolgt und vergolten werden musste.

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Schwarzcore  25.01.2023, 01:22
@Winterlimonade

Ich bin keineswegs vorschnell. Ich weiß recht genau wie Gläubige, nicht nur muslimischen Glaubens, die Seite zu nutzen wissen. Und habe auch schon die ein oder andere Mail mit den Verantwortlichen ausgetauscht (meistens nachdem ich selbst gesperrt wurde) und auch wenn mit versichert wurde (manchmal sogar glaubhaft) das die Moderatoren selbst keine Meinung haben bin ich da skeptisch. Obwohl, und das rechne ich der betreffenden Kontrollerin immer noch hoch an, auch ein grenzwertiger Post von mir nach Wochen wieder freigegeben wurde nachdem offenbar entschieden wurde das es nicht richtig war ihn zu sperren.

Um wieder zum Thema zurückzukommen.

Man sollte, muss, trotzdem das Kind beim Namen nennen. Selbst wenn es bedeutet gesperrt zu werden und gerade dann. Gerade wenn es um mittelalterliche Mythologie geht muss die Zeit des Eiertanzens mal irgendwann zu Ende gehen. Und das wird nichts wenn es ständig heißt :"Liebe Geschwister, darf ich beim fasten popeln? Ist das Haram?" Oder:"Aber in der Bibel steht doch...." als ob ein Schriftbeweis irgend etwas beweisen würde.

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Winterlimonade  25.01.2023, 11:53
@Schwarzcore

Du hast natürlich völlig recht - das Kind muss beim Namen genannt werden. Das ist hier "anonym" zumindest weitestgehend ungefährlich möglich. Öfters habe ich auch schon die Herausforderung von verärgerten Muslimen vernommen "das auf der Straße zu tun" oder "zu ihnen zu kommen und es ihnen ins gesicht zu sagen" oder "nach afghanistan oder irak / iran zu fliegen und da da laut zu rufen".

Ja, die Bibelvergleiche höre ich auch immer mal wieder. Muslime verstehen eben nicht, dass wir die Bibel nicht wortgetreu annehmen, so wie sie den Koran - wofür sie eigentlich sehr, sehr dankbar sein müssten.

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Ob Mann oder Frau, aus islamischer Sicht wenn einer von beiden Ehebruch beging, dann bekommt diese Person die Steinigung, es beschränkt sich nicht nur auf die Frau

Selbstjustiz ist verboten im Islam, dies wird vor Gericht in einem Land, wo die Gesetzgebung die Sharia ist, entschieden

Laut der Bibel schlief Juda mit seiner Schwiegertochter, weil er sie für eine Dirne hielt und nur die Schwiegertochter sollte bestraft werden und nicht Juda selbst

Juda hatte also laut der Bibel unehelichen Verkehr gehabt und wurde nicht bestraft (Genesis 38,14-26)

verreisterNutzer  25.01.2023, 17:01

Selbstjustiz ist nicht immer verboten:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen. El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.

Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).

Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

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Tennis92927  25.01.2023, 17:11
@verreisterNutzer

Ein Muslim, dem in einem Land, das nicht nach islâmischem Gesetz regiert wird, Unrecht geschieht, darf keine Selbstjustiz ausüben, wie wir im Folgenden sehen:

 

1. Eine Vergeltung abseits der Justiz führt meistens zu weiterem Töten und Forderung nach Blutrache.

 

2. Eine Vergeltung wird nur durchgeführt, wenn tatsächlich eine mutwillige Tötung durch einen Gewaltakt nachgewiesen werden kann. Der Beweis erfolgt durch ein Geständnis oder durch einen juristisch anerkannten Beweis. Eine derartige Beweisführung findet jedoch nur in einem Gerichtsprozess statt. Wenn man dies den Angehörigen des Getöteten abseits der Gerichtsbarkeit überlassen würde, könnte es passieren, dass die Vergeltung einen Unschuldigen trifft. Wie zum Beispiel, dass es sich um fahrlässige Tötung handelt, Zweifel am Mord bestehen, oder dass das ausschlaggebende Indiz in einer derart schwerwiegenden Angelegenheit nicht für einen belastenden Beweis ausreicht.

 

3. Über die Vollstreckung der Vergeltung müssen sich die Verwandten (des Getöteten) einig sein. Wenn unter ihnen ein Kind ist, muss man dessen Meinung abwarten, bis es die Pubertät erreicht hat. Es kann auch sein, dass ein Verwandter eine gerichtlich festgesetzte Entschädigungssumme annehmen und so auf sein Recht auf Vergeltung verzichten würde. Die eben erwähnten Möglichkeiten werden aber teilweise oder ganz außer Acht gelassen, falls man die Angelegenheit außerhalb der Gereichtsbarkeit den Verwandten überlässt.

 

4. Die Gelehrten, die der Meinung waren, dass ein Verwandter die Vergeltung eigenhändig übernehmen darf, stellten die Bedingung, dass der Gesetzeshüter oder sein Stellvertreter dabei anwesend sind. Denn seine Abwesenheit könnte zu Unrecht und Frevel führen. Deswegen urteilten viele Gelehrte, dass eine Person, die ohne richterliche Erlaubnis eigenhändig Vergeltung ausübt, vom Richter wegen Verrat und Auflehnung belangt werden muss.

 

5. Wenn die Verwandten Vergeltung verlangen, kann dies in einem Land, das nicht islâmisch regiert wird, zu Gefängnis- oder sogar Todesstrafen führen. Hierdurch werden Personen geschädigt und un-islâmischen Strafen ausgesetzt. Ein islâmischer Grundsatz besagt: „Keinen Schaden nehmen, und keinen Schaden zufügen.“

 

Und Allâh - der Erhabene - sagt: "In der Wiedervergeltung liegt Leben für euch, o die ihr Verstand besitzt, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget!" (Sûra 2:179)

 

Hierdurch wird nämlich verhindert, dass ein Verbrecher an Mord denkt. Ebenso wird das Problem der endlosen Blutrache und des Blutvergießens beseitigt.

 

Deswegen braucht der Muslim, der in einem islâmischen Land lebt, keine Rache zu nehmen, da die islâmischen Gesetze ihm sein Recht zusichern. Wo den Menschen allerdings die Gnade dieser islâmischen Gesetze verwehrt wird, verbreitet sich die un-islâmische Vergeltung, und man findet häufig Mord und Unrecht. Die Verwandschaft sieht den Mörder lebend und wohlauf. Er wurde lediglich durch eine Gefängnis- oder Geldstrafe bestraft, die ihn nicht vor weiteren Morden abschreckt.

 

Gepriesen sei Der, Der die Seelen erschaffen hat und ihnen das Gute befohlen hat: "Sollte denn Derjenige, Der erschaffen hat, nicht Bescheid wissen? Und Er ist der Feinfühlige und Allkundige." (Sûra 67:14)

 

Und Allâh weiß es am besten.  

https://www.islamweb.net/amp/de/fatwa/122642/

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Schwarzcore  25.01.2023, 20:33

Das Selbstjustiz im Islam verboten sein soll ist dort wohl noch nicht so bekannt.

Wie sollte man sonst z.B. die vielen sog. "Ehrenmorde" erklären?? Oder wird das nur in Ländern in denen die Scharia (noch) nicht Gesetz ist, wie der Bundesrepublik, so gehandhabt?

Aber auch in islamischen Ländern fühlen sich viele Muslime nicht nur berufen sondern verpflichtet das mohammedanische Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen.

Ich sehe auch keinen großen Unterschied zwischen einer gerichtlich sanktionierten Steinigung, Auspeitschung oder Aufknüpfung und einer "privaten".

Und was bitte hat ein antikes Märchen damit zu tun?? Was hat Dich dazu bewogen das anzuführen?? Wolltest Du damit ausdrücken das Juda ja auch hätte gesteinigt werden müssen?? Was hat das mit heutiger Barbarei zu schaffen??

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Zicke52  06.02.2023, 17:50

Damit wird das Wort selbsternannter religiöser "Eliten" über Allahs Wort gestellt (wenn das nicht Beigesellung ist, dann weiss ich auch nicht), denn der Koran sieht andere Strafen als Steinigung für Ehebruch vor.

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Steinigung würde erfolgen, bei Ehebruch. Ich weiß nicht, was du da redest. Bei vorehelichem Verkehr würden beide Personen ausgepeitscht.

In dem Hadith steht nichts drin von den Dingen, die du sagst. Hierin geht es darum, dass eine Frau Unzucht getrieben hat und schwanger geworden ist. Sie ist selbst zum Propheten gekommen und hat sich gestellt und wollte gesteinigt werden. Das sie schwanger war, hat der Prophet sie weggeschickt und sagte, sie solle wiederkommen, wenn sie das Kind geboren hat. Damit es eben geboren wird. Und er hatte erwartet oder gehofft, dass sie nicht wiederkommt. Aber sie kam wieder. Und auch da hat er sie verschont. Sie sollte wiederkommen, wenn sie das Kind ausreichend Zeit gestillt hat. Aber auch danach kam sie wieder. Und dann hat er die Strafe vollziehen lassen.

Und eine Auspeitschung oder Steinigung bekommen immer beide, die Unzucht getrieben haben. Die voreheliche oder die ehebrecherische.

Im Hadith steht nichts darüber drin, dass Männer keine Strafe bekommen. Hier in der Situation geht es eben nicht um einen Mann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
verreisterNutzer  25.01.2023, 06:50

Wo steht bitte, dass did Frau gesteinigt werden wollte? Mohammed befahl ihr einfach zurückzukommen mehr nicht.

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Die Antwort ist simpel. Es ist eine archaische, rückständige Sammlung von Regeln, die von einem Wüstenkriegsherrn im 8 Jahrhundert erdacht wurden, also zu einer Zeit, in der Männer das sagen hatten. Wenn du die einzelnen Regeln mal unabhängig betrachtest, hast du ganz schnell die Einsicht, dass es eben schlicht eine Machtzementierung der Männer über Frauen und potenzielle Feinde (d.h. Ungläubige) darstellt.

Die Steinigung und andere Dinge, wie vergewaltigte Frauen die für den Sex vor der Ehe bestraft werden, sind Teile dieses uralten, rückständigen Systems.

Das ganze ist einfach ein sehr einseitiges System, das einer Seite die totale Kontrolle erlaubt und die andere unterdrückt.