Heimlich gefilmt. War das erlaubt?

5 Antworten

Natürlich ist es erlaubt seine eigene Wohnung mit Kameras zu überwachen, solange keine Intimzonen wie die Toilette dabei gefilmt werden. Nur hätten dich die Eltern vorher bzgl. der Überwachung informieren müssen.

Aber mal ganz ehrlich: Wenn du in fremder Leute Wohnung nackt rumrennst und Sex hast, bist du selbst Schuld. Und die Polizei hat da besseres zu tun. Das ist Zivilrecht und dafür brauchst du erstmal einen Anwalt - dieser kostet schon 100€ fürs Beratungsgespräch. Also viel Glück dabei.

Ich persönlich würde dem Vater ordentlich Druck machen und die Meinung geigen und fordern, dass er sofort die Videos löscht, sowas geht gar nicht und verstößt gegen die Privatsphäre, auch wenn es sein Haus ist. Wenn das nicht hilft, würde ich mit Polizei drohen und wenn auch das nicht hilft, Polizei einschalten!

Siehe §201a StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
habakuk63  07.12.2021, 11:09

Da geht es um Einblick oder Eindringen von außen, im eigen Haus darf der Besitzer so viele Kameras in Betrieb haben, wie er möchte. Er darf die Aufnahmen nicht veröffentlichen, das ist aber ein anderes Thema. Denke ich.

Von den Eltern empfinde ich es als einen Vertrauensbruch der eigenen Tochter gegenüber. Wenn Kamera, dann bitte mit Information an alle Familienmitglieder die dort wohnen.

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migebuff  07.12.2021, 12:18
@habakuk63

Ok, heißt also, ich darf in meinem Badezimmer eine Überwachungskamera installieren, die Wohnung anschließend an junge Frauen vermieten und niemand kann mir war, weil ich dann zwar unbefugt in einer Wohnung oder einem besonders geschützten Raum eine Bildaufnahme hergestellt habe und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der Opfer verletzt habe, aber gleichzeitig keine Bildaufnahme hergestellt habe, mit der ich den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt habe? Naja. Klingt seltsam.

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habakuk63  07.12.2021, 12:44
@migebuff

Der Besitzer darf Kameras installieren, nicht der Eigentümer. Du als Eigentümer darfst dass nicht, dein Mieter darf es in der Wohnung, die er besitzt.

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Uneternal  07.12.2021, 16:16

Naja mit der Begründung dürfte auch keine Überwachung in der Bank oder Geschäften erfolgen.

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migebuff  07.12.2021, 16:29
@Uneternal

Geschäfte sind keine "Wohnung oder gegen Einblick besonders geschützte Räume", zudem wird der höchstpersönliche Lebensbereich hier nicht verletzt.

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Uneternal  07.12.2021, 16:33
@migebuff

Ja, aber die Wohnung ist ja nicht ihm. Dann dürfte ja keiner seine eigene Wohnung überwachen. Darfst du aber.

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migebuff  07.12.2021, 16:37
@Uneternal

Es darf ja jeder seine eigene Wohnung überwachen. Solange er damit nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person verletzt.

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Uneternal  07.12.2021, 17:03
@migebuff

Ja aber dann könnte ja jeder kommen. Hat ein Einbrecher dann auch einen höchstpersönlichen Lebensbereich, wenn er nackt einbricht?
Die Geschichte hört sich für mich auch nicht so an, als wären sie nur im Badezimmer nackt gewesen.

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Moorschleuse44  16.01.2022, 18:55
@Uneternal

Du darfst in der Sauna , Badezimmer, WC, Umkleidekabine/ - räume keine Kamera aufstellen. Alle anderen Räume ja mit dem Hinweis ,, Achtung Videoüberwachung''. Ein Vermieter darf in seinen Miet- Wohnung nichts bewachen,also Kamera aufstellen. Und die Eltern in diesem Fall hätten ihrer Tochter bescheid geben müssen, damit sie mit ihren Freunden nicht nackt durch die Wohnung rennen. Kameras dürfen auf Türen und Fenster gerichtet sein, totale Überwachung darf nur in Sparkassen gemacht werden oder Post oder Geschäfte mit einem Hinweis Achtung ...,

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Naja rede am besten nochmal mit deiner Freundin ob sie es denn wirklich gemacht haben. Wenn ja dann würde ich sie auffordern es zu löschen. Wenn sie das nd machen dann ab zur Polizei

Im eigenen Haus dürfen die Inhaber des Hauses Kameras aufstellen, so viel sie wollen. Niemand hat euch beiden gebeten, aufgefordert oder gar gezwungen, dann ausgerechnet dort zu vögeln oder nackend herum zu rennen.

Im Gegenteil, sie können eigentlich davon ausgehen, dass man sich von seiten ihrer Brut wie auch deren Gäste weiterhin im Haus so gesittet verhalten wird, als wären sie anwesend.

Aber ein Trost bleibt Dir, wenn die das ins Netz stellen, dann kannste was machen. Vorher nicht.

Klakla29 
Fragesteller
 24.12.2021, 15:58

aber ist der besitz dieser aufnahme nicht Kinderpornografie? wein wir beide minderjährig sind?

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feinerle  27.12.2021, 10:37
@Klakla29

Nein. Das Wesen der Kinderpornografie ist, dass Kinder gegen ihren Willen oder vermeintlichen Willen durch die Vornahme der jeweiligen Handlungen alleine bereits ausgebeutet werden und das die Aufnahmetechnik genau zu diesem Zweck eingesetzt wird.

Ihr Zwei hab hingegen völlig freiwillig vor der Kamera umherge....., die zudem nicht dazu installiert wurde sondern mit dem Hintergrund zu schauen, ob und wer da im Haus herumgeistert.

Wenn man freiwillig unter einer Überwachungskamera ögelt, ist nicht der Kammeraufsteller schuld.

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