Geld verdienen mit selbstgemachten pornos oder Bilder?
Wie kann man mit selbstgemachten Videos ( mein Freund und Ich, jedoch beide ohne Gesicht) etwas Taschengeld verdienen?
Ich bin schon 20 und er ist bald 19. Wie könnten wir mit Amateur Pornos Geld verdienen?
jetzt kommt mir aber nicht mit OF
gibt es diverse Seiten, welche pro Klick bezahlen?
1 Antwort
Wie kann man mit selbstgemachten Videos ( mein Freund und Ich, jedoch beide ohne Gesicht) etwas Taschengeld verdienen?
Als allererstes müsstet ihr dafür jeweils ein Gewerbe anmelden. Macht ihr das gemeinsam, dann betreibt ihr das als GbR.
Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:
- Nachhaltigkeit
- Selbstständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr
Alle Punkte sind hier erfüllt. Es ist nachhaltig, da es nicht nur einmalig passiert, sondern mehrere Filmchen gepostet werden, es ist selbstständig, weil man dafür keinerlei Urlaubsansprüche oder Krankengeldansprüche erhält und alles auf eigenes Risiko läuft, man hat eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht (deswegen macht man sas ja) und zu guter Letzt beteiligt man sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, weil man in direkter Konkurrenz zu anderen Creatoren tritt.
Ihr müsst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die GbR elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort. Für die Anmeldepflicht gibt es weder Freigrenzen noch Freibeträge.
Nach Ablauf des Jahres müsst ihr die Feststellungserklärung für die GbR, § 3 der VO zu § 180 Abs. 2 AO (gestützt auf § 180 Abs. 2 Nr. 4 AO), samt Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, und die Einkommensteuererklärungen sowie bis zum Jahr 2023 die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG, elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
Feststellungserklärung: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) erklärt und festgestellt und anschließend auf die beiden Gesellschafter verteilt.
Einkommensteuer: In der Einkommensteuererklärung wird dieser festgestellte Gewinn dann übernommen. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle eure Einkünfte mit ein. Auch ein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.
Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.
Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 25.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.
Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.
Auch wenn ihr es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltet, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.
Wenn das o.g. alles verstanden und verinnerlicht ist, dann könnt ihr eure Filme direkt über Plattformen wie markt.de anbieten.