Geht eine Beziehung zwischen einem 20 und einem 15-jährigen klar?

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Die Altersdifferenz von 5 Jahren zwischen Paaren gilt gemeinhin als ideal. Ich denke allerdings, dass das erst für beide Teile ab dem Erwachsenwerden gelten kann. Ja, mit 20 bist du erwachsen (wenn auch noch nicht komplett "fertig"). Aber mit einem 15-Jährigen eine Beziehung aufbauen, da wäre ich doch skeptisch. Selbst wenn anfangs null Sexualität im Spiel ist, besteht doch die Gefahr, dass es dann doch "geschieht." Es kommt halt auf das Verantwortungsbewusstsein und das Fingerspitzengefühl des älteren der beiden an. Also m. E. wären 20 und 18 problemloser. Aber wo die Freundschaft hinfällt.....kannst du machen nix!


JogyJogy  29.02.2024, 17:01

Danke für den Stern. Eine echte Überraschung für mich.

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Wie andere es moralisch sehen, ist völlig egal. Du musst es mit deiner Moral vereinbaren können.

Ob moralisch vertretbar oder nicht - viel wichtiger die rechtliche Seite, und da gilt in Deutschland folgendes:

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden wie folgt geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem brisanten Fall erzählen, in dem sie auch 15 war, er aber nochmal etwas älter:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Sicher.

Fast alle Mädels die ich mit 15 kannte, meinten sie hätten jemand mit 25 Jahren.

du fragst nicht nach juristischen Gegebenheiten. Da nicht viel Ahnung. Kann man googeln.

An sich Käse, denn mit 15 jahren verwechselt man Liebe mit Verliebtheit. Wenn man mit 20 auch noch naiv ist, geht so eine Beziehung, die eine nette Verliebtheit ist, klar.

Zwischen 16 und 25 Jahren UND wenn eine Beziehung lange geht, erst dann kann man von Liebe, Vertrautheit, Beisammensein auf Augenhöhe, gegenseitigen Respekt sprechen UND wenn man selbstständig ist. Solange man seine Füsse unter Mama und Papa srecken muss, ist da noch eine andere Beziehung im Spiel. Liebe ist eben auch sich im Alltag auf die Zehen zu tapsen und Probleme nicht mehr unter Elternhaus zu bekakeln. Wenn so eine Elternhausbeziehung lange hält und man irgendwann zusammenzieht, kann man auch von "Liebe" sprechen.

Aber Verliebtheit ist doch auch schön, ohne das wird sich kaum Liebe entwickeln können. Gibt es, aber eher selten.

Geht eine Beziehung zwischen einem 20 und einem 15-jährigen klar?

Klar geht das klar.

In JEDER Hinsicht: Menschlich, rechtlich und auch sexuell.

Wenn es WIRKLICH beidseitig liebe ist und es nicht darum geht, Sex zu haben… Wie findet ihr das?

"Kein Sex" fände ich schon etwas weird, wenn beide ihn wollen. %-)

Ok, ja ich meine Liebe ist Liebe, bin nämlich in der Situation dass sich grade was mit nem 15-jährigen anbahnt und ich bin halt 20. Aber nichts auf sexueller Basis sondern eher auf ganz liebevolle Art.

Also ICH hatte in der Pubertät im Kopf, meine Bisexualität zu erforschen/auszuleben. Auch ohne "Beziehung".

MIT Beziehung wäre natürlich NOCH besser gewesen. 8-)

Ich meine, gerade als jungem Schwulen/Bisexuellen fällt die Kontaktaufnahme zum gleichen Geschlecht schwerer, als bei Heterosexuellen. Einfach, weil die deutlich mehr Auswahl/Gelegenheit haben.

Aber beim Umfeld kam das wahrscheinlich sehr seltsam an oder? Wie fanden ihre Eltern das?

Meine Eltern hatten mit meinem Sexual- und Beziehungsleben nie ein Problem (sofern sie davon etwas mitbekommen haben).

Wenn ich mit 15 einen 20-Jährigen angeschleppt hätte, dann hätten sie sich über mein Glück genauso gefreut, wie über jede andere Konstellation: Hauptsache, ich bin glücklich. :))

Meine Eltern waren ja auch mal in dem Alter, und haben ihre erste Liebe nicht vergessen (allerdings war das vor 15 - mit 15 war gerade Kriegsende, spätestens ab da stand die Welt der Deutschen ohnehin Kopf).

Und wie haben deine reagiert weil sowas kann man ja nicht allzu lang geheim halten

Ich würde mal vermuten: Wenn seine Eltern kein Problem mit der Homo-/Bisexualität ihres Sohnes haben, dann werden sie wohl auch keine Probleme mit einem etwas älteren Freund haben.

Da dürfte ihnen auch bewusst sein, dass es ohnehin grundsätzlich die Entscheidung ihres Sohnes ist, und nicht mehr ihre. Unser Recht schützt da die Selbstbestimmung Jugendlicher auch vor den Eltern.

Gesamtgesellschaftlich gesehen ist im heutigen Mainstream jedenfalls beides akzeptiert. Und meine Eltern waren auch damals schon der Meinung, dass das MEINE Entscheidung wäre. Und da gab es noch keine Gesetze, die mich vor übergriffigen Eltern hätten schützen können ...

Insofern also: Viel Glück euch beiden! :-)