Erpressung Minderjähriger?
Hallo,
eine Minderjährige Freundin hat Nacktbilder mit anderen geteilt und später auch mit ihnen Sex gehabt. Einer dieser Menschen hat das ohne ihre Einverständnis gefilmt und man solle meine Freundin auch erkennen können. Jetzt wird sie mit diesen Inhalten erpresst und belästigt. Sie möchte nicht zur Polizei gehen, weil sie fürchtet dass ihre Mutter davon erfährt, welche damit nicht umgehen könnte, und sich nicht vernünftig verhalten würde.
Meine Frage ist, was man jetzt machen kann, damit dass aufhört. Muss die Polizei die allein erziehende Mutter informieren, wenn man Hilfe sucht? Ich freue mich über Infos, Tipps und ähnliches, und bitte um no judgement, was das verhalten der Freundin betrifft.
Danke im Voraus :)
8 Antworten
Es wäre gut wenn diese Minderjährige sich mit einer Vertrauensperson austauschen könnte. Schulpsychologin, vernünftige Erwachsene Freundin, jemand von einer Beratungsstelle.
sie fürchtet dass ihre Mutter davon erfährt, welche damit nicht umgehen könnte, und sich nicht vernünftig verhalten würde.
Das mit der Vernunft liegt dann ja in der Familie.
Ohne jemanden einzuschalten wird wohl nicht viel passieren, einfach von selbst hört in der Regel wenig auf.
Hallo
Also 1. Ich bin kein Anwalt, allerdings ist deine Freundin anscheinend rechtlich noch ein Kind. Im Grunde haben sich deine Freundin und die Person, die Sex mit ihr gefilmt hat, der Kinderpornografie schuldig gemacht.
Sie muss damit zur Polizei und da sie minderjährig ist, muss auch ihre Mutter informiert werden.
Jugendlicher, Kind egal was macht in diesem Kontext keinen Unterschied. Sie ist minderjährig und damit ist es ihr und auch anderen nicht erlaubt, pornografische Inhalte von ihr zu verbreiten. Siehe Wikipedia:
"Als Kinderpornografie gilt demnach pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter, nicht-echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizenden Zur-Schau-Stellens der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Als Kind wird dabei unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert."
Das macht hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen eine gane Menge aus, siehe z.B den unterschiedlichen Strafrahmen in § 184b und § 184c StGB.
Als Kind wird dabei unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert."
Im deutschen Strafrecht nicht. Das unterscheidet zwischen der Verbreitung kinderpornografischer und der Verbeitung jugendpornografischer Inhalte.
Da hast du Recht. Es geht mir persönlich allerdings darum, dass es - egal ob Kind oder Jugendlicher - eine Straftat ist, welche hart verfolgt werden muss und nicht unter den Teppich zu kehren ist, wie das Mädel es anscheinend machen möchte.
welche damit nicht umgehen könnte, und sich nicht vernünftig verhalten würde.
Das sagt diene Freundin - meinst du sie kann beurteilen was vernünftiges Handeln ist? Ich nicht. Sie soll mit ihrer Mutter sprechen.
Deine Freundin solltet zur Polizei gehen . Auch wenn sie Angst hat . Das ist das beste. Weil wer weiss wie weit das gehen wird mit der Erpressung.
ist man bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs. Danach gilt man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs als Jugendlicher,