Minderjährige was kann mir passieren?
Ein Mädchen hat meinem Freund Nacktbilder bzw Bh & arschbilder geschickt. Ich hab sie von einem Freund bekommen, jedoch keinem weitergeschickt. Nun will sie zur Polizei gehen, ich bin aber erst 13?
Kann mir was passieren, und kann sie durch meine Handynummer herausgefinden wer ich bin oder wo ich wohne?
4 Antworten
Was bedeutet das Nacktbilder und oder, oder Bh,(?) Arschbilder. ,?
Bh- und Arschbilder sind keine welche strafbar wären.
Sie kann anhand deiner Handynummer nicht rausfinden wer du bist, aber die Polizei kann das.
Ich vermute mal, du bekommst von der Polizei und wahrscheinlich auch von deinen Eltern eine ordentliche Ansage gemacht.
Na, die werden dir ordentlich den Kopf waschen und dir erklären, warum man so etwas nicht tun darf.
Wenn du die bilder nicht haben wolltest kann dir denk ich wenig passieren. Denn du hast sie ja auch nicht weiter geschickt.
Ich wollt sie haben um sie eben weiter zu schicken weil ich es nicht einsehe dass sie meinem Freund Bilder von sich schickt? Weitergeschickt hab ich sie jedoch niemandem.
Das ist ok. Weiterschicken bedeutet Verbreiten, damit würdest du rechtswidrig handeln. Ist das Mädchen zudem noch sehr jung, könntest du sogar den Tatbestand des § 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften) erfüllen.
Du bist zwar noch nicht strafmündig, würdest nicht deswegen bestraft. Aber vergessen würde das nicht, es könnte durchaus in ein paar Jahren wieder vorgekramt werden und zum "einschlägig bekannt" führen.
An deiner Stelle würde ich die Fotos restlos vernichten.
Hab ich nal gemeldet. Beihilfe zu einer Straftat ist...strafbar.
ich bin aber erst 13?
Wie wäre es, wenn dieser Hinweis berücksichtigt wird ?
http://www.rechtslexikon.net/d/strafmuendigkeit/strafmuendigkeit.htm
Ich hab ja auch nicht geschrieben, dass sie strafbar ist sondern die Beihilfe zu einer Straftat. Also was wir hier sagen z.B.
Strafunmündigkeit betrifft auf die Beihilfe zu einer Straftat.
Nochmal:
ich bin aber erst 13?
Vermutlich sind nicht nur Viele sondern die überwiegende Zahl über 14.
Hast du eigentlich begriffen was ich schreibe? Scheint ja nicht so.
Hast Du denn dir Frage begriffen ... und den Zusammenhang ?
Wie kommst Du auf "Beihilfe" zu einer Straftat ?
Der "Besitz" von pornographischen Bildern von Kindern und Jugendlichen ist bereits strafbar.
Ich rede von Beihilfe hier auf Gutefrage falls ihr wer Tipps gibt.
Ich rede von Beihilfe
Bei diesem Thema hier findet keine "(Bei)Hilfe statt ?
Wenn, dann ist es eigenes "Handeln"
und... die Frage (?) lautet
Nun will sie zur Polizei gehen, ich bin aber erst 13?
Welche mögliche Antwort sollte da Beihilfe und zu welcher Straftat sein ? ... dass sie zur Polizei gehen soll oder nicht ?
Bei welcher Straftat würde da geholfen werden ?
Was für eine Ansage?