Er will 1 mal Sex mit mir sonst lässt er mich nicht in ruhe?
Hi ein Junge belästigt mich schon seit fast 1 Jahr ich war auch schon bei der Polizei mit meiner Mutter aber die meinten er macht keine Straftaten also er droht mir jetz nicht oder so aber er macht ständig fake Accounts und stalkt mich im internet und auch draußen und er kommt auch jedesmal auf unsere Schule obwohl er nichtmal Schüler ist ich könnte noch so viel erzählen was er macht aber das würde den Rahmen sprengen jetz hat er mir gesagt das er nur 1 mal sex mit mir haben möchte und mich dann für immer in ruhe lässt ich bin mir unsicher in der sache und weiß nicht ob er danach mich in ruhe lässt was denkt ihr ?
15 Antworten
Lass dich da bloß nicht drauf ein! Erstens hast du keine Garantie, dass er dich dann in Ruhe lässt, und zweitens denkt er dann, wenn er nur immer hartnäckig genug ist, kommt er an sein Ziel, egal was er will. Das wäre grundverkehrt.
Leider stimmt es, dass er nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn er dir keine Gewalt angedroht hat, aber zivilrechtlich gibt es da sehr wohl Möglichkeiten. Ihr solltet euch einen Rechtsanwalt nehmen und dann so vorgehen:
Ein Rechtsbeistand sollte den Stalker zunächst anschreiben und ihn auffordern, die Mandantin oder den Mandanten nicht mehr zu belästigen. Wenn dies nicht hilft, sollten Betroffene weitere rechtliche Instrumente nutzen: „Das Gewaltschutzgesetz etwa sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor Stalking vor“, sagt Rechtsanwältin Becker. „So können Betroffene beim zuständigen Familiengericht eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.“ Für solche Anordnungen ist generell das Familiengericht zuständig, auch wenn Täter und Opfer keine direkte persönliche Verbindung zueinander haben oder hatten.
Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz dient dem Schutz vor häuslicher Gewalt, Bedrohungen und Stalking. Da das Gesetz zum Zivilrecht gehört, müssen Betroffene selbst aktiv werden und beim Familiengericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen. Diesen müssen Betroffene zunächst nicht ausführlich begründen, sie müssen aber in einer eidesstattlichen Versicherung die Nachstellungen schildern und begründen, warum eine Anordnung nötig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt das Gericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz statt, den mutmaßlichen Täter muss es dafür nicht anhören.
Auf keinen Fall nachgeben. Immer schön Anzeigen wg. sexueller Nötigung, Stalking, Bedrohung.
Der läßt Dich nie in Ruhe. Niemals. Selbst wenn Du nachgibst, wird der immer mehr wollen.
Finde jemanden, der Dich beschützen kann und dem mal einen Termin beim Zahnarzt verschafft.
lass die Finger davon!!! NO SEX !!
Der Typ ist krank, gehört wegen Nötigung weg gesperrt.
Achte drauf, ob er nur dich angeht, wenn es mehrere sind
schliesst euch zusammen, geht zur Polizei wegen Nötigung usw.!!
Er wird Dich nicht in Ruhe lassen, also lass Dich bloß nicht auf sowas ein!
Wenn er an Deiner Schule kein Schüler ist dann kannst Du doch mal mit dem Schulleiter über ein Hausverbot dieses Wüstlings reden. Du bist ja sicher nicht die einzige der er nachstellt... Und selbst wenn: Die Schule muss auch für Deine Sicherheit sorgen.
Geht auch mal zum Rechtspfleger (meist zu finden im zuständigen Amtsgericht) und lasst eine sogenannte einstweilige Verfügung erstellen. Wenn der Kerl Dich stalkt bekommt er also gerichtlich erst mal untersagt sich Dir weiterhin zu nähern. Macht er trotzdem weiter hat die Polizei endlich was zu tun weil das dann ne Straftat ist.
Und nochmal ganz deutlich: lass Dich bloß nicht erpressen! Sag konsequent nein und verweigere Dich ihm.
warehouse14
Das glaubst du doch nicht ernsthaft das er dich dann in Ruhe lässt? Das kannst du mit einer Gelderpressung vergleichen, du zahlst einmal und dann wollen sie mehr und mehr. So wird das mit deinem Stalker genauso, mal abgesehen davon, solltest du dich niemals gezwungen jemanden hingeben, so weit kommt das noch. Versucht Beweise zu sammeln für die Polizei, wenn er vor der Tür ist sagst du den Bullen das du belästigt wirst, sie sollen vorbei kommen. In der Schule wendest dich an einen Lehrer das er das Schulgelände verlässt. Kaufe dir Tränengas wenn du alleine unterwegs bist um dich im Notfall zu verteidigen.