Kostenbeitrag zu Eigentumshaus?

Mein Partner und ich mit Tochter sind vor zwei Jahren gemeinsam in eine Mietwohnung gezogen. Für Miete, alle mit der Wohnung zusammenhängende Zahlungen und Einkäufe sowie gemeinsame Anschaffungen, Ausgehen und Urlaub haben wir damals ein gemeinsames Konto eröffnet, auf das wir beide monatlich denselben Beitrag einzahlen (er verdient etwa um 25 Prozent mehr als ich). Auto, Oeffi-Fahrkarte und persönliche Ausgaben zahlt jeder selbst.

Nun hat mein Partner ein Haus geerbt, in welches wir nach Abschluss einiger Sanierungsmassnahmen alle gemeinsam einziehen wollen (voraussichtlich im Herbst). Ich habe ihn darauf angesprochen, wie wir das zukünftig mit den Kosten machen. Er meinte, das gemeinsame Konto bleibt, und da nun die Miete entfällt, soll ich einen geringeren Kostenbeitrag leisten, da ja, da ihm das Haus gehört, auch die Reparatur, neues Bad, Grundsteuer etc. von ihm zu bezahlen sind.

Ich finde das sehr großzügig von ihm, würde mich jedoch auch gern beteiligen. Habe ihm Mietzahlung für Hausanteil (mit Mietvertrag) angeboten, in der Höhe meines jetzigen Mietanteils. Er meint, ich soll das Geld lieber sparen. Ich möchte aber gern weiterhin etwas beitragen, zumindest monatlich zwei, drei Hunderter zu den Sanierungskosten. Will mich nicht wie ein Schmarotzer fühlen.

Ist das berechtigt, oder sollte ich mich einfach freuen, dass ich jetzt für weniger Geld schöner wohne? Was meint ihr?

Haus, Recht, Kostenübernahme, Partnerschaft, Wohneigentum, Wirtschaft und Finanzen
Gynäkomastie-OP wird nicht übernommen - Argumente für Einspruch?

Moin!

Die Kostenanfrage zur Übernahme meiner Gynäkomastie-Operation wurde abgelehnt, weil über den psychisch-ästhetischen Grund keine Krankheit vorliegt.

Dies wird natürlich nicht geduldet und jetzt wird in den Einspruch gegangen.

Btw hat den Antrag mein Chirurg gestellt. Der hat da nur rein geschrieben "bitte ich um die dringende Kostenübernahme des Eingriffs."

Keine Gründe, nix.

Jetzt würde ich den Einspruch persönlich schreiben.

Folgende Punkte hab ich mir schon mal überlegt:

  1. Gynäkomastie ist eben schon eine Krankheit, steht sogar in diesem ICD-Katalog: Gynäkomastie - ICD-10-GM-2021 Code Suche (icd-code.de)
  2. Im Verlauf der Entscheidung sollte ich Bilder von meinen Brüsten an den MDK schicken. Es handelt sich wirklich um eine deutlich sichtbare Gynäkomastie. Bei meinem Körperfettanteil geht es kaum schlimmer. Da stellt sich mir die Frage, warum der Antrag dann doch noch abgelehnt wird, obwohl es kaum schlimmer geht.
  3. Eine psychiatrische Betreuung erfolgt bereits seit Jahren. Ich habe zwar nie speziell die Gynäkomastie behandeln lassen, aber ich habe schon sämtliche Antidepressiva und Neuroleptika durch und bei keinem habe ich mir gedacht "Nice, jetzt sind mir die Brüste egal."
  4. Ich treibe aktuell ca. 2 h Kraftsport und 1 h Cardio täglich. Die Gynäkomastie ist nicht "weg trainierbar".
  5. Weiteres Anzeichen, dass es sich um keine Lipomastie handelt, ist mein KFA von 18 % (durchschnittlicher KFA eines Mannes). Ich bin also nicht übergewichtig und habe trotzdem fette Möpse.
  6. Soll ich einfach rein schreiben, dass ich neben der psychischen Belastung unangenehme Spannungsgefühle und Schmerzen habe?
  7. Soll ich anbieten, dass nur die Entfernung der Brüstdrüsen übernommen wird? Weil ich bin wie gesagt nicht fett, also ist eine Fettabsaugung eigentlich überflüssig. Mein Chirurg hat diese Behandlung jedoch auch in den Kostenvoranschlag geschrieben. Oder lieber weiterhin das Komplettprogramm anfordern und schauen, was sich tut? Also dass die Fettabsaugung nicht übernommen wird, könnte ich ja noch nachvollziehen und wäre auch kaum ein Problem für mich. Aber klar, das Komplettprogramm wäre natürlich noch besser.

Das hab ich mir jetzt mal alles überlegt. Was haltet ihr davon? Kann man das so in den Einspruch schreiben?

Weil mit einem "Ich lege grundlos Einspruch ein", wie es mein Chirurg wahrscheinlich machen würde, sehe ich halt auch keine Chancen, oder?

Fallen euch evtl. weitere Argumente ein und wie findet ihr meine bisherigen?

Danke!

Medizin, Gesundheit, Brust, Krankheit, AOK, Gesundheit und Medizin, Gynäkomastie, Kostenübernahme, Männerbrust
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium
Kosten für Rettungswagen selbst tragen?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten,

Ich habe vor kurzem einen kleinen Abschied aus meiner WG. veranstaltet also nur mir meinen WG. Leuten. Wir hatten Sekt und etwas Bier getrunken also bis dahin nichts wildes. Dann kam ein Mitbewohner auf die Idee Mal Marihuana auszuprobieren und als meine dato Mitbewohnerin 2-3 Mal gezogen hat, eskalierte das ganze. Sie hat sich total übergeben, ihr ging es absolut schlecht, war kaum ansprechbar und konnte kaum noch reden. Ihr ging es gar nicht gut und das hat sich auch nach einer Weile nicht gebessert. Sie hatte dann schlecht Luft bekommen und ihr Herz hatte sich angefühlt als würde es jeden Moment explodieren...... Naja jedenfalls hatte man dann den Krankenwagen gerufen, der sie dann in ein Krankenhaus gebracht hatte, wo sie untersucht, angestöpselt usw. wurde. Nach einer Woche kam dann wohl eine 141€ Rechnung vom Krankenhaus und nun, knapp einen Monat später kam noch eine Rechnung für den RTW, ganze 813€. Sie ist komplett geschockt und kann nicht glauben, dass sie die Kosten nun tragen muss. Sie weiss, dass ein Fehler war mit dem Marihuana und ihr ging es ja auch wirklich schlecht genug... und leisten könnte sie sich das auch nicht mit dem BAföG was sie bekommt.

Wie sieht das denn aus, müsste die Krankenkasse das nicht eigentlich übernehmen, da es sich in dem Moment ja um eine medizinische Notwendigkeit gehandelt hat?

PS. Die Krankenkassenkarte hatte ich den Helfern im RTW von ihr mitgegeben.

Gesundheit und Medizin, Kostenübernahme, Krankenhaus, Rettungsdienst, Rettungswagen
Fehleinschätzung mit Folgen- Muss der Patient die Behandlung zahlen?

Hallo ihr lieben,

Sorry für diesen immens langen Text aber ich wäre echt froh, wenn ihr euch kurz Zeit nehmen könntet um den Text durchzulesen und mir zu helfen. Bei Verständnisfragen könnt ich euch natürlich an mich wenden. ^^

Folgende Situation liegt vor:

Nehmen wir mal an Vincent (fiktive Person) war vor ca. 2 Monaten bei Zahnarzt, da sein Zahn ihn schmerzte. Der Kieferorthopäde diagnostizierte daraufhin eine Zahnhalsentzündung und schickt Vincent zu einem anderen Zahnarzt, der das noch überprüfen soll. Vincent hingegen insistiert und sagt klipp und klar was er spürt und was er braucht, dass die Schmerzen wieder weggehen und betont keine Zahnhalsentzündung zu haben. Trotzdem wird er von Kieferorthopäden zum anderen Zahnarzt geschickt. Dieser bestätigt Vincents Vermutung, dass eben KEINE Zahnhalsentzündung vorliegt. Die Zahnärztin sieht auch, dass der Zahn leicht krumm ist (da dieser auf den vorderen Zahn gedrückt hat und dadurch leicht verrutscht ist) und rät Vincent dazu, diesen Zahn wieder richten zu lassen (vom Kieferorthopäden). Vincent geht also mit der Information wieder zum Kieferorthopäden und überreicht ihm die schriftliche Bestätigung der Zahnärztin. Danach schleift dieser einen kleinen teil vom Zahn weg, sodass der Zahn nicht mehr auf den vorderen drückt. Vincents Schmerzen lassen nach. Vincent spricht daraufhin aber auch die krumme Stellung des Zahnes an und bittet darum, diesen richten zu lassen worauf der Kieferorthopäde antwortete, dass der Zahn nicht weiter verrutschen würde und somit eigentlich so belassen werden kann. Vincent hat das dann so angenommen. In den nächsten Wochen spürt er immer wieder ein leichtes Ziehen im Unterkiefer, denkt sich aber nichts dabei. Als er dann mal beim Zähneputzen in den Spiegel schaut, um die Zähne zu kontrollieren merkt er, dass der bereits erwähnte Zahn noch weiter verrutscht ist und nun weiter nach innen verrutscht ist. Er kontaktiert die Praxis und macht einen Termin aus. Der Kieferorthopäde meinte nach der Untersuchung, dass der Zahn nun gerichtet werden müsse und Vincent ein Segment (Teilzahnspange) brauche. Vincent ist ausser sich vor Ärger und lässt das den Arzt auch spüren. Schließlich hat er ihm ja von Anfang an darum gebeten, den Zahn zu richten und nicht erst jetzt, da er vollkommen schief steht...

Die Frage ist nun: Muss Vincent für diese Arztkosten aufkommen. Schliesslich hätte die weitere Schiefstellung des Zahnes durch sofortiges Eingreifen des Kieferorthopäden verhindert werden können.

Herzlichen Dank für eure Antwort.

Ja, weil 44%
nein, weil... 33%
kommt darauf an... 22%
andere Antwort 0%
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