Wer muss zahlen - Erlass eines Straßenbaubeitragsbescheides?

7 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__436.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken

(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Verkäufer eines Grundstücks verpflichtet, Erschließungsbeiträge und sonstige Anliegerbeiträge für die Maßnahmen zu tragen, die bis zum Tage des Vertragsschlusses bautechnisch begonnen sind, unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.

das heißt m.E.

Ihr seid gegenüber der Gemeinde zahlungspflicht (öffentliches Recht)

könnt aber im Innenverhältnis (Zivilrecht) vom Verkäufer den Ersatz der Summe verlangen, sofern nicht eine Haftung nach § 436 BGB im Vertrag ausgeschlossen wurde

Von Experte tinalisatina bestätigt

Der interessantere Passus deines Kaufvertrages wäre der Punkt Erschließungskosten, Anliegerbeiträge- würde mich wundern, wenn dieser nicht enthalten wäre.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kostenfalle-erschliessungsbeitraege_080939.html#:~:text=436%20Abs.,Zeitpunkt%20des%20Entstehens%20der%20Beitragsschuld%E2%80%9C.

Netter Fall, die Summen sind teils erheblich. (in meinem Bundesland gibts das gottseidank nicht)

Konkret würde ich vorschlagen, dass du die kostenlose Broschüre beim nachstehenden Verein anforderst. Sie gibts auch online.

https://vssd.eu/handlungsempfehlungen.html

Unter KONTAKT steht eine Rückrufnummer und eine Mailadresse für Fragen. Offenbar lohnt es sich erst einmal Widerspruch nach dem Erhalt der Rechnung einzulegen.

Vorsicht, es gibt nur eine recht kurze Einspruchsfrist. Deshalb wird angeraten erst den Widerspruch durchzuführen und dann weiter zu agieren. Ein Formular findest du hier:

https://www.plus-magazin.com/wp-contentnew/uploads/2017/12/i_GR-0218-Musterbrief-Widerspruch-Gebuehren.pdf

Das wird immer im Kaufvertrag geregelt. Wenn nicht, dann gilt das Gesetz, das hier auch schon verlinkt wurde.

Ich würde erstmal prüfen (lassen), ob das nicht eventuell schon verjährt ist.

Ansonsten denke ich, dass du zahlen musst und das dann vom Verkäufer zurückfordern kannst. Sofern da nicht auch etwas verjährt ist.

http://www.kanzlei-tews.de/urteil.php?sub=6_2006&detail=26#:~:text=L%C3%A4sst%20eine%20Stadt%20eine%20Stra%C3%9Fe,den%20Anwohnern%20nach%20vier%20Jahren.&text=Der%20Anspruch%20auf%20den%20Beitrag,und%20die%20Ausbaukosten%20ermittelbar%20seien.

tinalisatina  19.10.2020, 15:12
Sofern da nicht auch etwas verjährt ist.

Das kann ja nicht verjährt sein, da die Forderung ganz neu ist.

ErsterSchnee  19.10.2020, 15:14
@tinalisatina

Das bedeutet ja nicht, dass die Stadt rechtzeitig war mit ihrer Rechnung...

tinalisatina  20.10.2020, 19:57
@ErsterSchnee

Nein, natürlich nicht. Allerdings werden diese Rechnungen erst bei Fertigstellung gestellt, das kann schon mal ein paar Jahre dauern.