Gemeindewohnung - Mängelkontrolle?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Gemeindewohnung. Diese wird durch die Gemeinde, aufgrund der Gewährleistungsfrist, jährlich auf Mängel kontrolliert. Dieses Mal habe ich leider kurzfristig vor dem Termin (eine Woche ca.) erfahren, dass ich beruflich verhindert bin. Habe leider auch niemanden, der das für mich übernehmen könnte und dem ich einen Schlüssel anvertraue könnte.

Sobald ich das erfahren hatte, habe ich sofort die zuständige Person bei der Gemeinde per Mail verständigt und ihr das Problem geschildert und gebeten  um eine Woche zu verschieben und mich für die Unannehmlichkeit entschuldigt.

Diese sagt jedoch, dass in jedem Fall Zutritt zu der Wohnung gewährleistet sein muss, da ich sonst evetuelle Schäden bzw. Mängel selber finanzieren muss.

Habe dann geantwortet, dass es mir nicht möglich sein wird, Zutritt zu gewähren aus den genannten Gründen und dass ich keine Mängel weiß, und falls doch, ich diese selber fnanzieren werden. Daraufhin schreibt sie, dass in jedem Fall Zutritt zu gewähren ist.  Es könnten auch Mängel vorhanden sein, die für mich nicht zu erkennen sind.

Ich weiß nicht was ich tun soll, wenn ich nicht da bin - bin ich nicht da. Glaubt ihr, hat das dann Konsequenzen für mich ? (außer dass ich Mängel selber finanzieren muss?) Kann ich die Wohnung verlieren wenn ich nicht da bin?

Danke für eure Hilfe

Wohnung, Recht, Gemeinde, Niederösterreich
Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

Guten Tag liebe GF Gemeinde,

ich habe ein mega wichtiges Anliegen. Unser gekauftes Haus Baujahr 1950 ist das letzte Haus in einer Straße. Danach kommen nur Felder und Feldwege. Unser Grundstück wie die anderen Häuser sind auf einer Anhöhe. Unser Gartenklinker Mauerwerk und unser Zaun waren seit 1950 am Feldweg angesützt. Quasie in einem 45 Gradwinkel angelehnt. So war alles gestützt und gesichert. Es wurde nichts verändert oder so. Das war alles bereits so. Wir haben dieses Grundstück vor 4 Jahren so erworben. Da wurde nichts aus eigener Macht irgenwie verändert. Diese Erdbodenstütze war bestimmt auch vor dem Hausbau 1950 so. Meine Vermutung

JETZT DAS Problem: Die Felder wurden verkauft. Ein Großunternehmen erschließt jetzt alle Grundstücke und der Bauboom geht los. Der Straßenasphalt wurde verlegt. MEIN GANZES GRUNDSTÜCK mit ERDBODEN samt HOLZAUN mit Pfosten und KlinkerMauerwerk auf Fundament droht zu kippen weil die Straße über einen halben Meter tiefer ist. Wie kann es sein das das Bauunternehmen mir mein Grundstück nicht sichert? Schließlich sind es doch DIE die die Straße bauen. Dann müssen die doch auch dafür sorgen das mein Grundstück kein Schaden bzw. Risiko ausgesetzt ist.

Jeder und auch unser Architekt sagte damals das Sie mir L- Betonsteine setzten müssten damit auch für die spätere Straße und natürlich mein Grundstück kein Risiko besteht. Ich bin seit 1950 da. Jetzt kommen die und ich soll das Grundstück sichern? Das doch Quatsch. Ich bau doch nicht die Straße. Die Gefahr kommt von deren Seite aus. WICHTIG: Diesen Holzzaun (brauch kein Fundament) werde ich entsorgen. Der ist so leicht wie ein Rucksack. Aber der ganze Erdboden beim Holzzaun fängt an zu kippen und bei Starkregen wird es gefährlich. Klinkermauerwerk steht auf Fundament aber das Bauunternehmen ist so tief das es nun keinen Halt mehr hat

Was kann ich tun? Was sollte ich tun? Ich habe das Bauunternehmen und deren Straßenbaufirma noch nicht kontaktiert. Habe das Gefühl das die sich vor Kosten drücken und sich deswegen denken ""hoffentlich merkt der nichts"" Die Frage hier ist wer muss die großen Steinpalisade setzen? ich oder der Bauträger? Ich werde auf jeden Fall wenn die sich weigern einen Anwalt aufsuchen. Habt Ihr einen Rat? Vorschläge? Kennt sich hier jemand ein wenig über die Rechtslage aus? Wie kann meine Gemeinde das genehmigen und mein Grundstück in Gefahr bringen?

Ich danke jedem für Antworten. Das Thema bringt mich echt zum verzweifeln? Fotos sind unten. Aus eigener Privatsphäre habe ich unser Haus lediglich gezeichnet statt es abzufotografieren

Rechtsanwalt, Baurecht, GartenLandschaftsbau, Gemeinde, Grundstücksrecht, Rechtslage, Straßenverkehrsrecht, Erschließung, Grundstücksgrenze
Wasserleitung beim Nachbarn geplatzt ich muss zahlen?

Hallo Leute wie der Titel schon sagt ist bei meinem direkten Nachbarn eine Wasserzuleitung geplatzt.

Er selbst ist nicht daran angeschlossen leider nur noch ich.

laut unserer Gemeinde ist diese Leitung meine hausanschluss Leitung und ich müsste den kompletten Schaden für das unterspülen seiner Garage tragen.

ich habe mal gehört das alles was vor meiner Wasseruhr passiert mich nichts angeht stimmt das jetzt nicht mehr?

der Nachbar hat sich übrigens vor paar Jahren extra anschließen lassen nur meine Leitung blieb drin.

sorry falls es schwer zu verstehen ist fragt einfach.

der Schaden ist nur leider so hoch das ich eine Finanzierung aufnehmen muss da die Garage wohl neu gebaut werden muss.

die Versicherung vom Nachbarn beruft sich darauf das die Leitung nichts mit seinem Haus zu tun hat.

Die Garage des Nachbarn wurde wohl nachträglich über meine Leitung gebaut.

das Haus habe ich vor 10 monaten gekauft und es gab keine Anzeichen das es Probleme mit Wasserleitungen gab.

auf unseren hausplänen gibt es auch keine verzeichneten Wasserleitungen.

Ich geh heute besser zum Anwalt sorry aber das ist mir zu riskant.

danke für jede hilfreiche Antwort, nur leider kommt es mir so vor als ob hier jeder seine Meinung reinwirft und die meisten keine Ahnung haben.

Meine Versicherung zahlt die Schäden an meinem Grundstück nicht die beim Nachbarn

Versicherung, Recht, Gemeinde, Wasserleitung

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