Öffentliche straßenbeleuchtung auf Privatgrund?
Hat jemand Erfahrung mit öffentlichen Straßenlaternen auf Privatgrund? Wie sich kürzlich herrausgestellt hat befindet sich eine Straßenlaterne vor meiner Haustür etwa 20cm innerhalb meines Grundstückes. Beim zuständigen Bauamt wurde mir erklärt dass die Bauarbeiter wohl "angenommen haben es wäre noch Gemeindegrund" und man würde, sofern es mein Wunsch ist die Laterne "zeitnah versetzen". Solche Fälle gibt es ja immer wieder nehme ich an, werden da id.R. Pachtverträge zwischen Grundeigentümer und der Gemeinde bzw. dem Betreiber (in meinem Fall Bayernenergie) geschlossen?
4 Antworten
Ja, oder sie kaufen die 40cm² deines Grundstückes.
Dein Grundstück müsste auch vorher geteilt werden, weil man keine Stücke verkaufen kann, nur ganze Grundstücke.
Also müssten daraus 2 Grundstücke erstmal werden.
Kostet mit Vermesseng etc paar tausend Euro.^^
Würden die wohl auch nicht wollen.
Nein, keine Pachtverträge.
Und wegen 20 cm machst Du rum? Bringen die 20 cm in der Realität so viel? Sei ehrlich!
sondern?
Mir gehts in erster Linie mal darum zu wissen wie sowas normalerweise geregelt wird.
Man versetzt die Lampe irgendwann, kann eine Weile gehen, Gemeinden sind knapp bei Kasse.
Bei mir steht ein Schild 15 cm drauf mit dem Straßennamen. Da die 15 cm den Kohl nicht fett machen, warum sollteich da anfangen Terz drum zu machen? Steht so oder so im Weg, mit und ohne 15 cm.
Mal angenommen ich möchte einen Zaun um mein Grundstück ziehen, wodurch die Laterne für den Betreiber nicht mehr zu erreichen wäre, was dann? Wie sieht es Versicherungstechnisch aus wenn sich ein Monteur auf meinem Grundstück verletzt? Was ist wenn ich den Belag verändern will?
Eine Laterne kann umgesetzt werden vor die Garageneinfahrt, wenn es sein muss.
Ein Baum darf stehen bleiben, so die Gerichte auch bei uns.
Nein, wenn die Bauleute "angenommen haben", es sei Gemeindegrund...
Bei uns vorm Nachbarhaus wurde eine Laterne dann versetzt.
Nein, denn ich werde sicher nichts davon verkaufen.